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   LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 224/01   

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LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 224/01 (https://dejure.org/2002,17781)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2002 - 4a O 224/01 (https://dejure.org/2002,17781)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2002 - 4a O 224/01 (https://dejure.org/2002,17781)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs und Schadensersatzanspruchs aufgrund einer Patentrechtsverletzung durch eine Maschine zur Herstellung von Verpackungsmaterial; Anforderungen an das Vorliegen einer Verwarnung im wettbewerbsrechtlichen ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Papierpolstersystem

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93

    Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 224/01
    Es ist das gute Recht des Schutzrechtsinhabers, Dritte - auch in Bezug auf deren eigene Interessen - vor den Folgen der Verletzung eines Patents zu warnen (vgl. BGHZ 62, 29, 32 f. - Maschenfester Strumpf; BGH, GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage, § 1 UWG Rdnr. 237; Benkard/Bruchhausen, a.a.O.).

    Die wettbewerbsrechtlichen Grundsätze, welche es verbieten können, die Produkte eines Mitbewerbers mit den eigenen zu vergleichen, stehen danach der Zulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung auch von gewerblichen Abnehmern nicht entgegen, wenn Schutzrechtsverletzungen zu besorgen sind und wenn der Hinweis den Umständen nach angemessen und zur Abwehr erforderlich ist (BGH, GRUR 1968, 382, 385 - Favorit II; GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung).

    Als ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gemäß § 1 UWG oder - je nach Sachlage - als ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten gemäß § 823 Abs. 1 BGB kann eine derartige Verwarnung aber zu beanstanden sein, wenn sie sich mangels eines besonderen Rechts als unbegründet oder wenn sie sich ungeachtet der Frage, ob ein Eingriff in ein bestandskräftiges Schutzrecht gegeben oder zu befürchten ist, ihrem sonstigen Inhalt oder ihrer Form nach als unzulässig erweist (vgl. BGHZ 62, 29, 32 f - Maschenfester Strumpf; BGH, GRUR 1979, 332, 333 - Brombeerleuchte; GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung; OLG Düsseldorf, Mitt. 1996, 61 - Patenthinweise an potentielle Abnehmer; LG Düsseldorf, Entscheidungen 1996, 57, 58 - Textilbespannung für Feuchtreinigungsgerät; Benkard/Bruchhausen, a.a.O.).

    Der Betroffene einer unberechtigten Verwarnung kann als Schaden diejenige Vermögenseinbuße ersetzt verlangen, die auf den Umständen beruht, welche die Wettbewerbswidrigkeit der Verwarnung begründen (vgl. BGH, GRUR 1995, 424, 426 - Abnehmerverwarnung).

  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 224/01
    Es ist das gute Recht des Schutzrechtsinhabers, Dritte - auch in Bezug auf deren eigene Interessen - vor den Folgen der Verletzung eines Patents zu warnen (vgl. BGHZ 62, 29, 32 f. - Maschenfester Strumpf; BGH, GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage, § 1 UWG Rdnr. 237; Benkard/Bruchhausen, a.a.O.).

    Als ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gemäß § 1 UWG oder - je nach Sachlage - als ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten gemäß § 823 Abs. 1 BGB kann eine derartige Verwarnung aber zu beanstanden sein, wenn sie sich mangels eines besonderen Rechts als unbegründet oder wenn sie sich ungeachtet der Frage, ob ein Eingriff in ein bestandskräftiges Schutzrecht gegeben oder zu befürchten ist, ihrem sonstigen Inhalt oder ihrer Form nach als unzulässig erweist (vgl. BGHZ 62, 29, 32 f - Maschenfester Strumpf; BGH, GRUR 1979, 332, 333 - Brombeerleuchte; GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung; OLG Düsseldorf, Mitt. 1996, 61 - Patenthinweise an potentielle Abnehmer; LG Düsseldorf, Entscheidungen 1996, 57, 58 - Textilbespannung für Feuchtreinigungsgerät; Benkard/Bruchhausen, a.a.O.).

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 224/01
    Um eine Berechtigungsanfrage handelt es sich auch dann noch, wenn sie mit einer ausdrücklichen Aufforderung zur Stellungnahme verbunden ist (vgl. BGH, GRUR 1979, 332, 334 - Brombeerleuchte; GRUR 1997, 896, 897 - Mecki-Igel III; OLG München, GRUR 1970, 46 - Fertigplatten; Benkard/Bruchhausen, PatG/GebrMG, 9. Auflage 1993, Vor §§ 9 - 14 PatG Rdnr. 13 m.w.N.; Busse, PatG, 5. Auflage 1999, § 139 Rdnr. 231 f.).

    Als ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gemäß § 1 UWG oder - je nach Sachlage - als ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten gemäß § 823 Abs. 1 BGB kann eine derartige Verwarnung aber zu beanstanden sein, wenn sie sich mangels eines besonderen Rechts als unbegründet oder wenn sie sich ungeachtet der Frage, ob ein Eingriff in ein bestandskräftiges Schutzrecht gegeben oder zu befürchten ist, ihrem sonstigen Inhalt oder ihrer Form nach als unzulässig erweist (vgl. BGHZ 62, 29, 32 f - Maschenfester Strumpf; BGH, GRUR 1979, 332, 333 - Brombeerleuchte; GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung; OLG Düsseldorf, Mitt. 1996, 61 - Patenthinweise an potentielle Abnehmer; LG Düsseldorf, Entscheidungen 1996, 57, 58 - Textilbespannung für Feuchtreinigungsgerät; Benkard/Bruchhausen, a.a.O.).

  • BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65

    Favorit II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 224/01
    Die wettbewerbsrechtlichen Grundsätze, welche es verbieten können, die Produkte eines Mitbewerbers mit den eigenen zu vergleichen, stehen danach der Zulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung auch von gewerblichen Abnehmern nicht entgegen, wenn Schutzrechtsverletzungen zu besorgen sind und wenn der Hinweis den Umständen nach angemessen und zur Abwehr erforderlich ist (BGH, GRUR 1968, 382, 385 - Favorit II; GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 42/95

    "Mecki-Igel III"; Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 224/01
    Um eine Berechtigungsanfrage handelt es sich auch dann noch, wenn sie mit einer ausdrücklichen Aufforderung zur Stellungnahme verbunden ist (vgl. BGH, GRUR 1979, 332, 334 - Brombeerleuchte; GRUR 1997, 896, 897 - Mecki-Igel III; OLG München, GRUR 1970, 46 - Fertigplatten; Benkard/Bruchhausen, PatG/GebrMG, 9. Auflage 1993, Vor §§ 9 - 14 PatG Rdnr. 13 m.w.N.; Busse, PatG, 5. Auflage 1999, § 139 Rdnr. 231 f.).
  • RG, 08.07.1933 - I 95/33

    1. Ist die Widerrechtlichkeit ausgeschlossen, wenn der Patentinhaber in gutem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 224/01
    Auch die Beweislast dafür, dass eine Warnung berechtigt ist, weil eine Patentverletzung vorliege, trifft den Verwarnenden (vgl. RGZ 141, 336, 241; RG, GRUR 1936, 100, 102; Benkard/Bruchhausen, a.a.o., Vor §§ 9 - 14 Rdnr. 23).
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