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   LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 31/08   

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LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 31/08 (https://dejure.org/2009,36050)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2009 - 4a O 31/08 (https://dejure.org/2009,36050)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 4a O 31/08 (https://dejure.org/2009,36050)
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  • OLG Hamm, 27.03.1974 - 20 U 281/73
    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 31/08
    Ersatz dieser Kosten kann die Klägerin als mittelbar Geschädigte jedoch nur verlangen, wenn der Beklagte die ( ... ) vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sich dabei Bewusstsein und Wille der Schädigung - zumindest bedingt - auch gegen die Klägerin gerichtet hat (vgl. OLG Hamm NJW 1974, 2091, 2092; Palandt/Sprau, BGB 68. Aufl.: § 826 Rn 10).

    Aber er muss doch wenigstens die Richtung, in die sich sein Handeln zum Schaden anderer auswirken kann, voraussehen; eine nur allgemeine Vorstellung genügt insoweit nicht (OLG Hamm NJW 1974, 2091, 2092; Palandt/Sprau, BGB 68. Aufl.: § 826 Rn 10).

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 31/08
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (GSZ, Beschluss vom 15.07.2005, GRUR 2005, 882; BGH GRUR 2006, 219; Benkard/Scharen, PatG 10. Aufl.: vor §§ 9 bis 14 PatG Rn 15 ff m.w.N.).

    In Ausnahmefällen kann auch die unberechtigte Geltendmachung eines Schutzrechts im Wege der Unterlassungsklage Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB oder § 826 BGB auslösen (GZS GRUR 2005, 882, 884 - unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH GRUR 2006, 219, 222 - Detektionseinrichtung II; Benkard/Scharen, PatG 10. Aufl.: vor §§ 9-14 PatG Rn 26 m.w.N.).

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 31/08
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (GSZ, Beschluss vom 15.07.2005, GRUR 2005, 882; BGH GRUR 2006, 219; Benkard/Scharen, PatG 10. Aufl.: vor §§ 9 bis 14 PatG Rn 15 ff m.w.N.).

    In Ausnahmefällen kann auch die unberechtigte Geltendmachung eines Schutzrechts im Wege der Unterlassungsklage Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB oder § 826 BGB auslösen (GZS GRUR 2005, 882, 884 - unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH GRUR 2006, 219, 222 - Detektionseinrichtung II; Benkard/Scharen, PatG 10. Aufl.: vor §§ 9-14 PatG Rn 26 m.w.N.).

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 31/08
    Das gilt zum Beispiel auch für das Kostenfestsetzungsverfahren, weil der Weg über ein solches Verfahren regelmäßig weniger aufwendig ist (BGH NJW 1990, 2060, 2061 m.w.N.; Zöller/Greger, ZPO 27. Aufl.: vor § 253 Rn 18b).

    Ein Rechtsschutzbedürfnis ist hingegen dann gegeben, wenn die Klägerin mit dem Hinweis auf das Kostenfestsetzungsverfahren auf einen verfahrensmäßig unsicheren Weg verwiesen würde (BGH NJW 1990, 2060, 2061).

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 31/08
    Die Verwarnung (oder auch Abmahnung) aus einem Schutzrecht ist ein an eine bestimmte Person oder an einen bestimmten Personenkreis gerichtetes ernsthaftes und endgültiges Verlangen, eine bestimmte als Schutzrechtsverletzung beanstandete Handlung zu unterlassen (BGH GRUR 1979, 332 - Brombeerleuchte; GRUR 1997, 896 - Mecki-Igel III; Benkard/Scharen a.a.O. Rn 14).

    Auch wenn der Adressat nicht ausdrücklich zur Unterlassung aufgefordert wird, kann sich aus den Begleitumständen die unmissverständliche Aufforderung ergeben, bestimmte Handlungen zu unterlassen (BGH GRUR 1979, 332, 333 - Brombeerleuchte).

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 31/08
    Für den Vorsatz ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Schädiger spätestens im Zeitpunkt des Schadenseintritts Art und Richtung des Schadens und die Schadensfolgen vorausgesehen und gewollt oder, mag er ihn auch nicht wünschen, jedenfalls billigend in Kauf genommen hat (BGH NJW 2000, 2896; NJW 2004, 446).
  • BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 218/99

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Erteilung einer fingierten Rechnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 31/08
    Für den Vorsatz ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Schädiger spätestens im Zeitpunkt des Schadenseintritts Art und Richtung des Schadens und die Schadensfolgen vorausgesehen und gewollt oder, mag er ihn auch nicht wünschen, jedenfalls billigend in Kauf genommen hat (BGH NJW 2000, 2896; NJW 2004, 446).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 31/08
    Nach der Rechtsprechung muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eintretenden Folgen ergeben kann (BGH NJW 2004, 2664, 2668).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 42/95

    "Mecki-Igel III"; Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 31/08
    Die Verwarnung (oder auch Abmahnung) aus einem Schutzrecht ist ein an eine bestimmte Person oder an einen bestimmten Personenkreis gerichtetes ernsthaftes und endgültiges Verlangen, eine bestimmte als Schutzrechtsverletzung beanstandete Handlung zu unterlassen (BGH GRUR 1979, 332 - Brombeerleuchte; GRUR 1997, 896 - Mecki-Igel III; Benkard/Scharen a.a.O. Rn 14).
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