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   OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12   

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OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12 (https://dejure.org/2012,34638)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.11.2012 - 4a VAs 3/12 (https://dejure.org/2012,34638)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. November 2012 - 4a VAs 3/12 (https://dejure.org/2012,34638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft, einem Untersuchungsausschuss des Landestags von Baden-Württemberg Einsicht in die Akten des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens zu gewähren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Antrag des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Überlassung der vollständigen Ermittlungsakten an den EnBW-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Mappus-Ermittlungsakten und der EnBW-Untersuchungsausschuss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutz gegen die Akteineinsicht eines parlamtarischen Untersuchungsausschusses

  • lto.de (Kurzinformation)

    EnBW-Deal - Staatsanwaltschaft darf Ausschuss Mappus-Akten geben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Überlassung der vollständigen Ermittlungsakten an den EnBW-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen

  • spiegel.de (Pressebericht, 15.11.2012)

    EnBW-Geschäft: Staatsanwalt darf Mappus-Akten herausgeben

  • juve.de (Kurzinformation)

    Akten-Herausgabe: Mappus gescheitert

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • zeit.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.10.2012)

    EnBW-Affäre: Mappus ruft zweites Gericht wegen seiner Daten an

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12
    Zwar hat der Bundesgesetzgeber mit Schaffung des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG) vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1142) mit den dortigen §§ 18, 36 PUAG Regelungen geschaffen, die den Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG verdrängen (BVerfGE 124, 78; Kissel/Mayer, a. a. O. Einleitung Rn. 181; Böttcher in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 23 EGGVG Rn. 51).

    Beweiserhebungen müssen daher nicht auf bestimmte Tatsachen bezogen sein, sondern können darauf abzielen zunächst "Licht ins Dunkel" eines Untersuchungskomplexes zu bringen (BVerfGE 124, 78 [116] unter Hinweis auf BbgVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2003).

    Vielmehr soll er sich anhand der vollständigen Akten selbst ein Bild vom Umfang ihrer Entscheidungserheblichkeit machen können (BVerfGE 124, 78 [117]; 67, 100 [128ff]).

    Es ist Aufgabe des Untersuchungsausschusses als aktenanfordernder Stelle zu beurteilen, welche Unterlagen er zur Erfüllung seines Untersuchungsauftrages benötigt, auch wenn ihm insoweit keine Einschätzungsprärogative zukommt (BVerfGE 124, 78 [119]).

    Gleiches gilt auch für die Pflicht der Staatsanwaltschaft von ihr geführte Akten vollständig, ohne vorherige Aussonderung von geheimhaltungsbedürftigen Aktenteilen, dem Untersuchungsausschuss vorzulegen (BVerfGE 67, 100 [144]; 124, 78 [117, 125]; StGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1989, GR 3/87, VBlBW 1990, 51 [55]).

  • StGH Baden-Württemberg, 26.10.1989 - GR 3/87

    Erledigung eines Organstreitverfahrens um Veröffentlichung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12
    Andererseits betont das BVerfG (E 67, 100) die Wahrung von Rechten Dritter, z.B. des Steuergeheimnisses, obliege gemeinsam der Regierung und dem Untersuchungsausschuss (ebenso StGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1989, GR 3/87, VBlBW 1990, 51 [55]).

    Insgesamt hat der Landesgesetzgeber das Aktenvorlagerecht parlamentarischer Untersuchungsausschüsse bewusst weitgehend und nahezu uneingeschränkt gestaltet, gleichzeitig den Untersuchungsausschuss und seine Mitglieder aber auch mit entsprechenden Pflichten belegt, die diese eigenverantwortlich zu gewährleisten haben (StGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1989, GR 3/87, VBlBW 1990, 51).

    Gleiches gilt auch für die Pflicht der Staatsanwaltschaft von ihr geführte Akten vollständig, ohne vorherige Aussonderung von geheimhaltungsbedürftigen Aktenteilen, dem Untersuchungsausschuss vorzulegen (BVerfGE 67, 100 [144]; 124, 78 [117, 125]; StGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1989, GR 3/87, VBlBW 1990, 51 [55]).

  • BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12
    Überdies ist die zu gewährende Akteneinsicht unzweifelhaft aufgrund ihrer funktionellen Einordnung im Rechtsgefüge als Maßnahme der Strafrechtspflege anzusehen (BGHSt 46, 261 [265]).

    Die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges nach § 23 EGGVG ist bereits grundsätzlich geklärt (BGHSt 46, 261).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12
    Vielmehr soll er sich anhand der vollständigen Akten selbst ein Bild vom Umfang ihrer Entscheidungserheblichkeit machen können (BVerfGE 124, 78 [117]; 67, 100 [128ff]).

    Gleiches gilt auch für die Pflicht der Staatsanwaltschaft von ihr geführte Akten vollständig, ohne vorherige Aussonderung von geheimhaltungsbedürftigen Aktenteilen, dem Untersuchungsausschuss vorzulegen (BVerfGE 67, 100 [144]; 124, 78 [117, 125]; StGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1989, GR 3/87, VBlBW 1990, 51 [55]).

  • OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84

    Akteneinsicht; Akteneinsicht durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12
    Es obliegt ihnen nicht die Erforderlichkeit der Akteneinsicht zu überprüfen (OLG Köln NJW 1985, 336).

    Bezüglich ihrer besteht lediglich ein Besichtigungsrecht, welches auch dem Untersuchungsausschuss zusteht (OLG Köln NJW 1985, 336).

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12
    Denn die Durchsicht von Papieren, die sich auch auf elektronische Speichermedien erstreckt (Nack in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 110, Rn. 2), dient gerade dazu sichergestellte Unterlagen oder Gegenstände aus dem bei der Durchsuchung vorgefundenen Material auszusondern (BVerfG NJW 2003, 1513, 2669).
  • OLG Jena, 20.11.2000 - 1 Ws 313/00

    Behörde, Durchsuchung, Durchsicht, Beschlagnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12
    Befinden sich im Gewahrsam der Staatsanwaltschaft allerdings Unterlagen, die sie zunächst lediglich zur Durchsicht nach § 110 StPO vorläufig sichergestellt hat, werden diese erst dann Bestandteil der Ermittlungsakten, wenn die Durchsicht abgeschlossen ist (OLG Jena NJW 2001, 1290; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, 6. Auflage, § 147, Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 11.06.2010 - 2 VAs 1/10

    Umfang der Besichtigung von amtlich verwahrten Beweismitteln durch eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12
    Anders als bei der Gewährung von Akteneinsicht gegenüber öffentlichen Stellen nach § 474 StPO (hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Juni 2010, 2 VAs 1/10; OLG Schleswig, Urteil vom 14. August 2012, 11 U 128/10, zitiert nach juris) haben sich Ermittlungsbehörden und Gerichte daher darauf zu beschränken das Vorliegen der einfach gesetzlich normierten Voraussetzungen für die Gewährung der Akteneinsicht festzustellen.
  • OLG Schleswig, 14.08.2012 - 11 U 128/10

    Amtspflichten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12
    Anders als bei der Gewährung von Akteneinsicht gegenüber öffentlichen Stellen nach § 474 StPO (hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Juni 2010, 2 VAs 1/10; OLG Schleswig, Urteil vom 14. August 2012, 11 U 128/10, zitiert nach juris) haben sich Ermittlungsbehörden und Gerichte daher darauf zu beschränken das Vorliegen der einfach gesetzlich normierten Voraussetzungen für die Gewährung der Akteneinsicht festzustellen.
  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12
    Demzufolge ist in diesem Verfahrensstadium die Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Sicherstellung nicht anhand der Beschlagnahmevorschriften, sondern allein nach den rechtlichen Voraussetzungen der Durchsuchung zu beurteilen (BGH NStZ 2003, 670).
  • BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu

  • VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12

    Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten

    In der Folgezeit wertete die Staatsanwaltschaft die Kopien des E-Mail-Postfachs für ihre Ermittlungen aus und übergab Daten später auch an den Untersuchungsausschuss "Ankauf der EnBW-Anteile der Électricité de France (EdF) durch das Land Baden-Württemberg und seine Folgen (EnBW-Deal)" (zur Weitergabe von Daten des Klägers aus einer Wohnungsdurchsuchung siehe auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.11.2012 - 4a VAs 3/12 - Justiz 2013, 181).
  • OLG Hamm, 26.11.2013 - 1 VAs 116/13

    Einsichtsrecht von Zivilgerichten in Akten über Kartellordnungswidrigkeiten

    Jedoch ist zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes, bei Bestehen eines qualifizierten Rechtsschutzinteresses, auch ein vorbeugender Unterlassungsantrag zur Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes möglich, sofern der Antragsteller nicht in zumutbarer Weise auf den nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.01.2000, 2 BvR 2382/99, zitiert nach juris, Rdnr. 3; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.11.2012, 4a VAs 3/12, zitiert nach juris, Rdnr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2015 - 1 S 1239/15

    Beweiserhebungsrecht von Untersuchungsausschüssen - Informationen mit rein

    Vielmehr obliege es dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in eigener Verantwortung, den Schutz solcher Rechtspositionen zu gewährleisten (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.11.2012 - 4a VAs 3/12 - juris Rn. 15).
  • BGH, 10.10.2023 - 2 ARs 361/23

    Örtliche Zuständigkeit in einer Justizverwaltungssache; Antrag auf Erlass einer

    (1) Der Betroffene hat sein Begehren im Wege des in den §§ 23 ff. EGGVG nicht ausdrücklich geregelten, gleichwohl aber anerkannten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 1 VAs 137/95, juris Rn. 3; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. November 2012 - 4a VAs 3/12, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 2 VAs 10/14, juris Rn. 15; Löwe/Rosenberg/Gerson, StPO, 27. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 1 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 13; BeckOK GVG/Köhnlein, 20. Ed., EGGVG § 23 Rn. 72) vorläufigen Rechtsschutzes verfolgt.
  • VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14

    Weitergabe von Sicherungskopien der E-Mail-Postfächer einer früheren

    Das parlamentarische Untersuchungsverfahren dient der Aufklärung eines Sachverhalts zu politischen Zwecken und zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion des Parlaments (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.11.2012 - 4a VAs 3/12 -, juris RdNr. 12).

    Zu diesem Komplex hat das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 15.11.2012 - 4a VAs 3/12 - (juris, RdNr. 15) folgende Erwägungen angestellt, denen sich das Verwaltungsgericht auch hinsichtlich des Datenmaterials auf den Magnetbändern anschließt:.

  • VG Stuttgart, 03.07.2015 - 7 K 806/14

    Kein Frage- und Beweisantragsrecht des Betroffenen im

    Laut Beschluss des OLG Stuttgart vom 15.11.2012 - 4a VAs 3/12 - ist die Überlassung der Akten an den Untersuchungsausschuss allerdings nicht zu beanstanden.
  • VG Magdeburg, 24.02.2020 - 9 B 53/20

    Herausgabe von Ermittlungsakten durch die Landesregierung an einen

    Der aktenübermittelnden Behörde steht ein Prüfungsrecht zu, ob sich in den zu übermittelnden Akten überhaupt irgendwelche Tatsachen befinden, die mit dem Untersuchungsauftrag, dessen Grenzen sich aus dem Einsetzungsbeschluss ergeben, im Zusammenhang stehen (OLG Stuttgart, B. v. 15.11.2012 - 4a VAs 3/12 -, Rn. 14, juris).
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