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   OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12   

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https://dejure.org/2012,43696
OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12 (https://dejure.org/2012,43696)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12 (https://dejure.org/2012,43696)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. November 2012 - 4a Ws 151/12 (https://dejure.org/2012,43696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Mitangeklagter einen Verteidiger hat...

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Pflichtverteidigung? Nein, aber Gesamtbetrachtung geht leider am OLG Stuttgart vorbei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die zu erwartenden Rechtsfolgen einschneidend sind (BGHSt 6, 199).
  • BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; rechtsfehlerhafte Zurückweisung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12
    Überdies war der seitens des Angeklagten gestellte Ablehnungsantrag, der mittlerweile seitens des Landgerichts Tübingen zurückgewiesen wurde, auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NStZ 2011, 44; 2012, 519) zu etwaiger Befangenheit bei vorangegangener Tätigkeit in abgetrennten oder Parallelverfahren, eindeutig unbegründet.
  • KG, 14.02.1985 - 1 Ss 269/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12
    Nach teilweiser Ansicht (Meyer-Goßner, StPO, § 140 Rn. 12) ist von einer Zurlastlegung in diesem Sinne nur dann auszugehen, wenn der Beschuldigte wegen eines Verbrechens angeklagt ist, eine entsprechende Nachtragsanklage nach § 266 StPO erhoben wurde oder er in der Hauptverhandlung auf die Möglichkeit einer Verbrechensverurteilung nach § 265 Abs. 1 StPO hingewiesen wird (KG Berlin StV 85, 184; Meyer-Goßner, a. a. O., § 140 Rn. 12).
  • KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11

    Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12
    Selbst für den Parallelfall, dass sich der Nebenkläger auf eigene Kosten eines Beistandes bedient wird man nicht von einer generellen Erweiterung der gesetzlichen Vermutungsregelung ausgehen können (KG Berlin, Urteil vom 14. März 2012, 161 Ss 508/11, zitiert nach juris).
  • LG Bremen, 30.11.2004 - 12 Qs 474/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12
    Zwar kann der Angeklagte auf zahlreiche Rechtsprechung verweisen, die die Notwendigkeit der Verteidigerbestellung bei verteidigtem Mitangeklagten entweder uneingeschränkt (OLG Celle, StV 2006, 686; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244; LG Bremen, StV 2005, 81; LG Freiburg, StraFo 2009, 384; LG Kassel, Beschluss vom 11. Februar 2010, 3 Qs 27/10, zitiert nach juris; LG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2009, 111 Qs 312/09, zitiert nach juris; LG Magdeburg, Beschluss vom 29. September 2010, 21 Qs 805 Js 70914/10, zitiert nach juris; AG Saalfeld, NStZ-RR 2000, 219), oder zumindest dann annimmt, wenn die bloße Möglichkeit einer gegenseitigen Bezichtigung von verteidigten und nicht verteidigten Angeklagten besteht (OLG Brandenburg, NStZ-RR 2002, 184; LG Oldenburg, Beschluss vom 07. August 2000, 1 Qs 118/00, zitiert nach juris; LG Kiel, Beschluss vom 10. Oktober 2008, 32 Qs 146/08, zitiert nach juris; ähnlich aber letztlich offen gelassen OLG Hamm, StV 2009, 85).
  • LG Gera, 13.03.2000 - 1 Qs 7/00

    Strafprozessrecht: Heroinerwerb zum Eigenkonsum keine die Rechtsordnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12
    Zwar kann der Angeklagte auf zahlreiche Rechtsprechung verweisen, die die Notwendigkeit der Verteidigerbestellung bei verteidigtem Mitangeklagten entweder uneingeschränkt (OLG Celle, StV 2006, 686; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244; LG Bremen, StV 2005, 81; LG Freiburg, StraFo 2009, 384; LG Kassel, Beschluss vom 11. Februar 2010, 3 Qs 27/10, zitiert nach juris; LG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2009, 111 Qs 312/09, zitiert nach juris; LG Magdeburg, Beschluss vom 29. September 2010, 21 Qs 805 Js 70914/10, zitiert nach juris; AG Saalfeld, NStZ-RR 2000, 219), oder zumindest dann annimmt, wenn die bloße Möglichkeit einer gegenseitigen Bezichtigung von verteidigten und nicht verteidigten Angeklagten besteht (OLG Brandenburg, NStZ-RR 2002, 184; LG Oldenburg, Beschluss vom 07. August 2000, 1 Qs 118/00, zitiert nach juris; LG Kiel, Beschluss vom 10. Oktober 2008, 32 Qs 146/08, zitiert nach juris; ähnlich aber letztlich offen gelassen OLG Hamm, StV 2009, 85).
  • LG Kassel, 11.02.2010 - 3 Qs 27/10

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12
    Zwar kann der Angeklagte auf zahlreiche Rechtsprechung verweisen, die die Notwendigkeit der Verteidigerbestellung bei verteidigtem Mitangeklagten entweder uneingeschränkt (OLG Celle, StV 2006, 686; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244; LG Bremen, StV 2005, 81; LG Freiburg, StraFo 2009, 384; LG Kassel, Beschluss vom 11. Februar 2010, 3 Qs 27/10, zitiert nach juris; LG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2009, 111 Qs 312/09, zitiert nach juris; LG Magdeburg, Beschluss vom 29. September 2010, 21 Qs 805 Js 70914/10, zitiert nach juris; AG Saalfeld, NStZ-RR 2000, 219), oder zumindest dann annimmt, wenn die bloße Möglichkeit einer gegenseitigen Bezichtigung von verteidigten und nicht verteidigten Angeklagten besteht (OLG Brandenburg, NStZ-RR 2002, 184; LG Oldenburg, Beschluss vom 07. August 2000, 1 Qs 118/00, zitiert nach juris; LG Kiel, Beschluss vom 10. Oktober 2008, 32 Qs 146/08, zitiert nach juris; ähnlich aber letztlich offen gelassen OLG Hamm, StV 2009, 85).
  • LG Kiel, 10.10.2008 - 32 Qs 146/08
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12
    Zwar kann der Angeklagte auf zahlreiche Rechtsprechung verweisen, die die Notwendigkeit der Verteidigerbestellung bei verteidigtem Mitangeklagten entweder uneingeschränkt (OLG Celle, StV 2006, 686; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244; LG Bremen, StV 2005, 81; LG Freiburg, StraFo 2009, 384; LG Kassel, Beschluss vom 11. Februar 2010, 3 Qs 27/10, zitiert nach juris; LG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2009, 111 Qs 312/09, zitiert nach juris; LG Magdeburg, Beschluss vom 29. September 2010, 21 Qs 805 Js 70914/10, zitiert nach juris; AG Saalfeld, NStZ-RR 2000, 219), oder zumindest dann annimmt, wenn die bloße Möglichkeit einer gegenseitigen Bezichtigung von verteidigten und nicht verteidigten Angeklagten besteht (OLG Brandenburg, NStZ-RR 2002, 184; LG Oldenburg, Beschluss vom 07. August 2000, 1 Qs 118/00, zitiert nach juris; LG Kiel, Beschluss vom 10. Oktober 2008, 32 Qs 146/08, zitiert nach juris; ähnlich aber letztlich offen gelassen OLG Hamm, StV 2009, 85).
  • LG Köln, 23.07.2009 - 111 Qs 312/09

    Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers auf Grund eines dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12
    Zwar kann der Angeklagte auf zahlreiche Rechtsprechung verweisen, die die Notwendigkeit der Verteidigerbestellung bei verteidigtem Mitangeklagten entweder uneingeschränkt (OLG Celle, StV 2006, 686; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244; LG Bremen, StV 2005, 81; LG Freiburg, StraFo 2009, 384; LG Kassel, Beschluss vom 11. Februar 2010, 3 Qs 27/10, zitiert nach juris; LG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2009, 111 Qs 312/09, zitiert nach juris; LG Magdeburg, Beschluss vom 29. September 2010, 21 Qs 805 Js 70914/10, zitiert nach juris; AG Saalfeld, NStZ-RR 2000, 219), oder zumindest dann annimmt, wenn die bloße Möglichkeit einer gegenseitigen Bezichtigung von verteidigten und nicht verteidigten Angeklagten besteht (OLG Brandenburg, NStZ-RR 2002, 184; LG Oldenburg, Beschluss vom 07. August 2000, 1 Qs 118/00, zitiert nach juris; LG Kiel, Beschluss vom 10. Oktober 2008, 32 Qs 146/08, zitiert nach juris; ähnlich aber letztlich offen gelassen OLG Hamm, StV 2009, 85).
  • LG Oldenburg, 07.08.2000 - 1 Qs 118/00
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12
    Zwar kann der Angeklagte auf zahlreiche Rechtsprechung verweisen, die die Notwendigkeit der Verteidigerbestellung bei verteidigtem Mitangeklagten entweder uneingeschränkt (OLG Celle, StV 2006, 686; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244; LG Bremen, StV 2005, 81; LG Freiburg, StraFo 2009, 384; LG Kassel, Beschluss vom 11. Februar 2010, 3 Qs 27/10, zitiert nach juris; LG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2009, 111 Qs 312/09, zitiert nach juris; LG Magdeburg, Beschluss vom 29. September 2010, 21 Qs 805 Js 70914/10, zitiert nach juris; AG Saalfeld, NStZ-RR 2000, 219), oder zumindest dann annimmt, wenn die bloße Möglichkeit einer gegenseitigen Bezichtigung von verteidigten und nicht verteidigten Angeklagten besteht (OLG Brandenburg, NStZ-RR 2002, 184; LG Oldenburg, Beschluss vom 07. August 2000, 1 Qs 118/00, zitiert nach juris; LG Kiel, Beschluss vom 10. Oktober 2008, 32 Qs 146/08, zitiert nach juris; ähnlich aber letztlich offen gelassen OLG Hamm, StV 2009, 85).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 46/01

    Notwendige Verteidigung im Jugendstrafverfahren - Waffengleichheit mit

  • OLG Bremen, 03.11.1983 - Ss 74/83
  • OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

  • OLG Celle, 29.07.2008 - 1 Ws 339/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über die Beiordnung von

  • OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 3 Ws 470/07

    Pflichtverteidigung: Erfordernis der Bestellung eines weiteren

  • OLG Köln, 20.06.2012 - 2 Ws 466/12

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers aus Gründen der Waffengleichheit mit einem

  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

  • BGH, 30.06.2010 - 2 StR 455/09

    Erfolgreiche Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit; Abtrennung des

  • LG Magdeburg, 29.09.2010 - 21 Qs 77/10

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbeiordnung bei verteidigtem Mitangeklagten

  • LG Essen, 09.03.2018 - 64 Qs 51/17

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Beiordnung, Waffengleichheit

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass in der Rechtsprechung umstritten ist, ob es in Konstellationen, in denen ein Mitangeklagter verteidigt ist, der Grundsatz des fairen Verfahrens und das Prinzip der Waffengleichheit gebieten, auch den weiteren Angeklagten einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. zum Streitstand etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12 m.w.N.).

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall anhand einer umfassenden Würdigung der Gesamtumstände gesondert zu prüfen, ob aus Gründen der Waffengleichheit und / oder des fairen Verfahrens die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten ist (vgl. hierzu etwa OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13).

    Es ist daher anerkannt, dass es in derartigen Konstellationen nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens geboten sein kann, dem nicht verteidigten Angeklagten einen Pflichtverteidiger beizuordnen, um dessen Fähigkeit, sich zu verteidigen und auf etwaige belastende Angaben des verteidigten Mitangeklagten angemessen reagieren zu können, sicherzustellen (vgl. etwa LG Verden, Beschluss vom 04.03.2014 - 1 Qs 36/14; LG Itzehoe, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 Qs 3/12 sowie i.E. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13; OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12).

  • LG Kaiserslautern, 23.06.2023 - 5 Qs 50/23
    Dies ist stets eine Frage des Einzelfalls und insbesondere dann denkbar, wenn Mitangeklagte sich tatsächlich gegenseitig belasten (OLG Köln NStZ-RR 2012, 351; OLG Stuttgart Beschl. v. 22.11.2012 - 4a Ws 151/12, BeckRS 2013, 1989; BeckOK StPO/Krawczyk, 47. Ed. 1.4.2023, § 140 Rn. 42; KK-StPO/Willnow, 9. Aufl., § 140 Rn. 30).
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