Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 31.07.2007 - 4b O 297/06 |
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Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Intravaskuläre Okklusionsvorrichtung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4)
- BPatG, 23.07.2010 - 4 Ni 50/07
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Antrag auf Streitwertherabsetzung" - zur …
Der Antragstellerin war mit Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2007 (Az. 4b O 297/06) auf der Grundlage des Streitpatents untersagt worden, bestimmte Okklusionsvorrichtungen weiter zu vertreiben, Rechnung zu legen und den vorhandenen Bestand von Okklusionsvorrichtungen im angegebenen Verkaufswert von "etwa 6.500.000,00 EUR" zu vernichten. - LG Düsseldorf, 27.08.2013 - 4a O 181/12
Aufrichtrollstuhl
Anspruchsmerkmale sind dabei so zu begreifen, wie es die ihnen aus der Sicht des angesprochenen Durchschnittsfachmanns zugedachte technische Funktion bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens verlangt (LG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2007 - 4b O 297/06). - LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4b O 112/11
Intravaskuläre Okklusionsvorrichtung II
Die Klägerin beantragt zuletzt, die Beklagten zu verurteilen, die Richtigkeit ihrer mit Schreiben vom 26.10.2007, 14.4.2008, 11.3.2011 sowie 4.10.2011 zu Ziffer 2 des Tenors des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 31.7.2007 (4b O 297/06) erteilten Auskunft nach bestem Wissen und Gewissen an Eides statt zu versichern. - LG Düsseldorf, 22.06.2010 - 4b O 57/09
Occluder
Mit Urteil der Kammer vom 31.7.2007 (Az. 4b O 297/06, Anlage K 1) wurde die Beklagte wegen wortsinngemäßer Verletzung sowohl des Vorrichtungsanspruchs 1 als auch des Verfahrensanspruchs 16 des Klagepatents durch eine als "D" Occluder bezeichnete Verletzungsform I verurteilt; insbesondere wurde festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin zum Ersatz allen Schadens verpflichtet ist, der der Klägerin durch seit dem 5.11.2005 begangene Verletzungshandlungen entstand und noch entstehen wird.
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 24.10.2011 - 4b O 297/06 |
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