Weitere Entscheidungen unten: LG Düsseldorf, 03.12.2012 | LG Düsseldorf, 05.03.2015

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12 U.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5946
LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12 U. (https://dejure.org/2014,5946)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.2014 - 4b O 114/12 U. (https://dejure.org/2014,5946)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 2014 - 4b O 114/12 U. (https://dejure.org/2014,5946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Verwendung von Pemetrexeddikalium aufgrund einer drohenden Benutzung einer patentgemäßen Lehre mit äquivalenten Mitteln; Patentrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit der Verwendung eines Arzneimittels zur Verwendung in einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verwendung von Pemetrexeddikalium zur Verwendung in Tumortherapie stellt Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln dar

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (43)

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Erstbegehungsgefahr im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12
    Ein auf eine Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht nach ständiger Rechtsprechung nur dann, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (vgl. BGH GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1999, 1097, 1099 - Preissturz ohne Ende; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Neben einer objektiv möglichen zukünftigen Patentverletzung müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Verletzung ernsthaft und greifbar zu besorgen ist (BGH GRUR 1991, 470 - Telefonwerbung IV; GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Ausreichend ist das Vorliegen von Umständen, die darauf schließen lassen, dass der Entschluss zur Verletzung bereits gefasst ist und es nur noch vom potenziellen Verletzer abhängt, ob es zu einer Verletzung kommt oder nicht (BGH GRUR 1992, 612 - Nicola; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Die bloße Möglichkeit, dass sich die Gefahr eines Patenteingriffs ergeben könnte, ist für die Bejahung einer Erstbegehungsgefahr nicht ausreichend, und zwar selbst dann nicht, wenn die Übernahme einer förmlichen Unterlassungsverpflichtung abgelehnt wurde (vgl. BGH GRUR 1970, 358, 360 - Heißläuferdetektor; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Inwiefern ein auf eine Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch tatsächlich eine zeitliche Nähe der drohenden Zuwiderhandlung erfordert (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 243 - HIV-Medikament m.w.N.), bedarf keiner abschließenden Entscheidung.

    Aus diesen Gründen sind auch die Grundsätze der Entscheidung "HIV-Medikament" des OLG Düsseldorf (GRUR-RR 2013, 241) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil auch dort der Patentschutz demnächst ablief.

    Denn selbst ein patentverletzendes Verhalten konzernangehöriger Unternehmen kann der Beklagten zu 2) nicht zugerechnet werden (OLG Düsseldorf InstGE 6, 152 - Permanentmagnet; GRUR-RR 2013, 241, 245 - HIV-Medikament).

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12
    Ein auf eine Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht nach ständiger Rechtsprechung nur dann, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (vgl. BGH GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1999, 1097, 1099 - Preissturz ohne Ende; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Voraussetzung ist aber auch hier, dass aus der Berühmung die unmittelbar oder in naher Zukunft ernsthaft drohende Gefahr einer Begehung abzuleiten ist (BGH GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).

    Eine solche liegt jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung, dass die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht vorgenommen werde (BGH GRUR 2001, 1174, 1176 - Berühmungsaufgabe).

    Eine Rechtsverteidigung kann eine Erstbegehungsgefahr begründen, wenn nicht nur der eigene Rechtsstandpunkt vertreten wird, um sich die bloße Möglichkeit eines entsprechenden Verhaltens für die Zukunft offenzuhalten, sondern den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (BGH GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).

    Dies genügt nach den vom BGH in der Entscheidung "Berühmungsaufgabe" aufgestellten Grundsätzen (GRUR 2001, 1174) nicht für eine die Erstbegehungsgefahr begründende Berühmung.

    Entscheidend ist, dass die Beklagte zu 2) durch das zeitgleich mit der Klageerhebung überreichte Schreiben vom 17.04.2013 klargestellt hat, dass auf ihrer Seite nicht die Bereitschaft besteht, sich unmittelbar oder in naher Zukunft entsprechend der vermeintlichen Berühmung zu verhalten (vgl. BGH GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe) - hier also ein patentgemäßes Pemetrexed-Derivat in Deutschland zu vertreiben.

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12
    Ausreichend ist das Vorliegen von Umständen, die darauf schließen lassen, dass der Entschluss zur Verletzung bereits gefasst ist und es nur noch vom potenziellen Verletzer abhängt, ob es zu einer Verletzung kommt oder nicht (BGH GRUR 1992, 612 - Nicola; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Die bloße Vermutung zukünftiger Verletzungen aufgrund des Handelsgegenstandes und des Geschäftszwecks eines Beklagten reicht für den Schluss einer unmittelbar drohenden Gefahr einer Schutzrechtsverletzung selbst dann nicht aus, wenn es in der Vergangenheit zur Verletzung anderer Schutzrechte bereits gekommen ist (vgl. BGH GRUR 1992, 612 - Nicola).

    Ausführungsformen, deren Herstellung und Vertrieb der Verletzer weder vorgenommen noch beansprucht hat, können nicht Gegenstand eines Unterlassungsanspruchs sein (BGH GRUR 1992, 612 - Nicola).

    Die Behauptung einer bloßen Möglichkeit, dass sich die Gefahr eines Eingriffs ergeben könnte, genügt zur Begründung einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Verletzung nicht (BGH GRUR 1992, 612 - Nicola).

    Denn aus dem Schreiben geht gerade nicht hervor, dass die Beklagte zu 2) den Entschluss zur Patentverletzung gefasst hat und dass es nur noch von ihr abhängt, ob es zu einer Verletzung kommt oder nicht (vgl. BGH GRUR 1992, 612 - Nicola).

  • BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10

    Diglycidverbindung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12
    Außer Betracht zu bleiben haben solche Effekte, die zwar mit der Verwendung des im Wortsinn des Patentanspruchs liegenden Mittels objektiv verbunden sein mögen, denen das Patent jedoch keine Beachtung schenkt, weil ihnen im Kontext der erfindungsgemäßen Lehre keine Bedeutung zukommt (BGH GRUR 2012, 45 - Diglycidverbindung).

    Offenbart die Beschreibung mehrere Möglichkeiten, wie eine bestimmte technische Wirkung herbeigeführt werden kann, ist jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden, begründet die Benutzung eine der übrigen Möglichkeiten demnach regelmäßig keine Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln (BGH, GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung).

    Eine Ausführungsform ist aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen, wenn sie zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar ist, der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte, und dass eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen ist, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung).

    Offenbart nämlich die Beschreibung eines Patents mehrere Möglichkeiten, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, ist jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden, kann eine Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln nur dann angenommen werden, wenn sich die abgewandelte Lösung in ihren spezifischen Wirkungen mit der unter Schutz gestellten Lösung deckt und sich in ähnlicher Weise wie diese Lösung von der nur in der Beschreibung, nicht aber im Patentanspruch aufgezeigten Lösungsvariante unterscheidet (BGH GRUR 2012, 45, 47 f - Diglycidverbindung).

  • EuGH, 19.05.1998 - C-351/96

    Drouot assurances

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12
    Parteiidentität im Sinne von Art. 27 EuGVVO kann auch dann vorliegen, wenn es sich um formal unterschiedliche Beteiligte handelt, deren Interessen identisch und voneinander untrennbar sind (EuGH Urt. v. 19.05.1998, C 351/96 - Drouot Rz. 23).

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass Art. 27 EuGVVO soweit wie möglich eine Situation ausschließen soll, wie sie in Art. 34 Nr. 3 EuGVVO geregelt ist, nämlich die Nichtanerkennung einer Entscheidung wegen Unvereinbarkeit mit einer Entscheidung, die zwischen denselben Parteien in dem Staat, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird, ergangen ist (EuGH Urt. v. 19.05.1998, C 351/96 - Drouot Rz. 17).

    Daher werden zwei Personen regelmäßig dann als ein- und dieselbe Partei angesehen, wenn ihre Interessen hinsichtlich des Gegenstands zweier Rechtsstreitigkeiten so weit übereinstimmen, dass ein Urteil, das gegen den einen ergeht, im Wege der Rechtskrafterstreckung auch für eine andere Person Geltung erhält (vgl. OLG Karlsruhe BeckRS 2008, 12712; LG Düsseldorf InstGE, 99 - Italienischer Torpedo; vgl. auch EuGH Urt. v. 19.05.1998, C 351/96 - Drouot Rz. 19).

    Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn statt des Versicherungsnehmers der Versicherer kraft übergegangenen Rechts klagt oder verklagt wird, ohne dass der Versicherungsnehmer in der Lage wäre, auf den Ablauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen (EuGH Urt. v. 19.05.1998, C 351/96 - Drouot Rz. 19).

    Dagegen darf die Anwendung von Art. 27 EuGVVO nicht dazu führen, dass den beiden Parteien - in dem vom Europäischen Gerichtshof zu entscheidenden Fall dem Versicher und dem Versicherungsnehmer - falls ihre Interessen voneinander abweichen, die Möglichkeit genommen wird, ihre jeweiligen Interessen gegenüber den anderen betroffenen Parteien gerichtlich geltend zu machen (EuGH Urt. v. 19.05.1998, C 351/96 - Drouot Rz. 20).

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12
    Die notwendige Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass der Patentanspruch in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (BGH GRUR 1989, 205 - Schwermetalloxidationskatalysator; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 - Custodiol II; GRUR 2007, 1059, 1062 - Zerfallszeitmessgerät; GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung).

    Insbesondere müssen die fachmännischen Überlegungen zu möglichen Abwandlungen dann, wenn der Patentanspruch eine Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten trifft, eine technische Wirkung zu erzielen, gerade auch mit dieser Auswahlentscheidung im Einklang stehen (BGH, GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung).

    Offenbart die Beschreibung mehrere Möglichkeiten, wie eine bestimmte technische Wirkung herbeigeführt werden kann, ist jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden, begründet die Benutzung eine der übrigen Möglichkeiten demnach regelmäßig keine Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln (BGH, GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung).

    Auch der BGH hat in der Entscheidung "Okklusionsvorrichtung" eine Heranziehung der Offenlegungsschrift nur für den Fall in Betracht gezogen, dass sich der Gehalt der maßgeblichen Fassung der Patentschrift erst aus einem Vergleich mit der Offenlegungsschrift oder früheren Fassungen einer geänderten Patentschrift erschließt und damit zu einem Niederschlag auch in der Patentschrift geführt hat (BGH GRUR 2011, 701, 704).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch (Gleichwertigkeit) erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH GRUR 2002, 511 ff - Kunststoffhohlprofil; GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).

    Die notwendige Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass der Patentanspruch in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (BGH GRUR 1989, 205 - Schwermetalloxidationskatalysator; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 - Custodiol II; GRUR 2007, 1059, 1062 - Zerfallszeitmessgerät; GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung).

    Es trifft zu, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn das Patent bei objektiver Betrachtung hinter dem weitergehenden technischen Gehalt der Erfindung zurückbleibt, der Schutz auf das zu beschränken ist, was noch mit dem Sinngehalt seiner Patentansprüche in Beziehung zu setzen ist (BGH GRUR 2002, 519, 523 - Schneidmesser II).

  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch (Gleichwertigkeit) erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH GRUR 2002, 511 ff - Kunststoffhohlprofil; GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).

    Der Schutzbereich des Patents wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag, und damit an dem Gebot ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (BGH, GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).

    Gleichwirkend ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Lösung, die nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH GRUR 2011, 313, 318 - Crimpwerkzeug IV; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 24/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12
    Es mag zwar sein, dass sich der Fachmann bei chemischen Zusammensetzungen nicht selten durch unterschiedliche Eigenschaften auch verwandter Stoffe und Verbindungen gehindert sieht, eine bestimmte Komponente durch eine andere zu ersetzen und zu einem solchen Austausch nur dann greifen wird, wenn ihn die Patentschrift deutlich darauf hinweist, dass der betreffende Ersatzstoff in seinen im Rahmen der Erfindung maßgeblichen Eigenschaften mit dem im Patenanspruch ausdrücklich genannten Stoff übereinstimmt und mögliche abweichende Eigenschaften für die unter Schutz gestellte technische Lehre keine Bedeutung haben (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2012, Az. I-2 U 111/10 - Wasser-in-Öl-Emulsion; Urt. v. 13.09.2013, Az. I-2 U 24/12 - Drospirenon).

    Einmal war Gegenstand des Patents die stoffliche Zusammensetzung einer chemischen Verbindung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2012, Az. I-2 U 111/10 - Wasser-in-Öl-Emulsion), ein anderes Mal war es ein chemisches Verfahren, in dem eine bestimmte chemische Verbindung, die zur Verwirklichung eines Verfahrensschrittes von entscheidender Bedeutung war, durch eine andere Verbindung ersetzt werden sollte (OLG Düsseldorf Urt. v. 13.09.2013, Az. I-2 U 24/12 - Drospirenon).

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12
    Ein auf eine Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht nach ständiger Rechtsprechung nur dann, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (vgl. BGH GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1999, 1097, 1099 - Preissturz ohne Ende; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Neben einer objektiv möglichen zukünftigen Patentverletzung müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Verletzung ernsthaft und greifbar zu besorgen ist (BGH GRUR 1991, 470 - Telefonwerbung IV; GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 111/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Polymermaterial

  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07
  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des

  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 18/87

    Kachelofenbauer

  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des

  • BGH, 15.04.1999 - I ZR 83/97

    Preissturz ohne Ende - Vorbeugender Unterlassungsanspruch;

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 198/88

    Verletzung von Warenzeichenrechten durch Reparatur eines erheblich beschädigten

  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 6/91

    Widersprüchliches Verhalten bei früherem Patentschutzverzicht - Weichvorrichtung

  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2006 - 2 W 43/05

    Kostenpflicht des Antragstellers nach § 91a ZPO bei unzureichendem

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 335/88

    Garantenpflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Deliktische Eigenhaftung des

  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 31/90

    Topfgucker-Scheck - Erstbegehungsgefahr; verbotene Nebenleistung

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12

    Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten

  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 57/07

    Cybersky

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 73/09

    Bus- und Bahn-Chipkarte

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 18/12

    Anforderungen an die Parteiidentität i.S. von Art. 27 EuGVVO

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer

  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

  • BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07

    Trägerplatte

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 2 U 16/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung eines

    Durch Urteil vom 03.04.2014 (BeckRS 2014, 08590) hat das Landgericht der gegen die Beklagte zu 1. erhobenen Unterlassungsklage auf der Grundlage des Hilfsantrags der Klägerin wegen einer drohenden äquivalenten Verletzung des Klagepatents durch die angegriffene Ausführungsform Pemetrexeddikalium stattgegeben; die weitergehende Klage hat es abgewiesen, und zwar die gegen die Beklagten zu 2. und 3. gerichtete Unterlassungsklage wegen fehlender Erstbegehungsgefahr.
  • LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12

    Rinnenentwässerungssystem

    Unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn des Klagepatentanspruchs abweichende Ausführungsform in dessen Schutzbereich fallen, wenn sie das der Erfindung zugrundeliegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann im Prioritätszeitpunkt befähigt haben, die abgewandelte Ausführung mit ihren abweichenden Mitteln als gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann hierzu anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit) (vgl. BGH, GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; GRUR 2002, 515 ff. - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 ff. - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2007, 410 ff. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959 ff. - PumpeinrichtungGRUR 2007, 1059 ff. - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313 ff. - Crimpwerkzeug IV; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 ff. - WC-Sitzganitur; LG Düsseldorf, Urteil v. 03.04.2014, Az. 4b O 114/12).
  • LG Düsseldorf, 07.09.2021 - 4b O 90/19

    Polycyklisches Carbamoylpyridonderivat

    Soweit die Kammer in einem anderen Verfahren die Auffassung vertreten hat, es bedürfe dafür grundsätzlich keines besonderen Anlasses, weil diesem - dem Anlass - im Rahmen der Äquivalenzprüfung die Suche des Fachmanns nach einer Ersatzlösung für die im Patentanspruch unter Schutz gestellte technische Lehre gleichsteht (LG Düsseldorf Urt. v. 03.04.2014, 4b O 114/12), hält die Kammer weiterhin daran fest.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 03.12.2012 - 4b O 114/12 B.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,60396
LG Düsseldorf, 03.12.2012 - 4b O 114/12 B. (https://dejure.org/2012,60396)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2012 - 4b O 114/12 B. (https://dejure.org/2012,60396)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - 4b O 114/12 B. (https://dejure.org/2012,60396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,60396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aussetzung des Verfahrens nach Art. 27, 28 EuGVVO im Hinblick auf das hinreichende Hinwirken auf die ordnungsgemäße Zustellung einer Klage; Unterlassen des Stellens eines Antrags auf eine Zustimmung des Gerichts zu einer Zustellung der Klage nach Art. 6.36 ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Düsseldorf, 05.06.2008 - 4a O 27/07

    Verschlussbandstreifen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2012 - 4b O 114/12
    Ein solcher enger Zusammenhang ist dann gegeben, wenn zwischen den Klagen eine so enge Beziehung besteht, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren widersprechende Urteile ergehen könnten (LG Düsseldorf, GRUR Int 2008, 756, 759 - Mehrschichtiges Verschlusssystem).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 05.03.2015 - 4b O 114/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,69768
LG Düsseldorf, 05.03.2015 - 4b O 114/12 (https://dejure.org/2015,69768)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2015 - 4b O 114/12 (https://dejure.org/2015,69768)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2015 - 4b O 114/12 (https://dejure.org/2015,69768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,69768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht