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   LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05   

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LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05 (https://dejure.org/2006,2811)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2006 - 4b O 508/05 (https://dejure.org/2006,2811)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2006 - 4b O 508/05 (https://dejure.org/2006,2811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Patentrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens von DLT-Tapes, DVD-R's und/oder Master mit codierten Bilddaten eines Codierverfahrens zum Codieren eines mehrere Bilder umfassenden digitalen Videosignals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05
    Diesen Erwägungen - deren Berechtigung der BGH in seiner Revisionsentscheidung "Standard-Spundfass" (GRUR 2004, 966) ausdrücklich offen gelassen hat - vermag die Kammer nicht zu folgen.

    Nachdem die Lizenzschutzrechte von Hause aus territorial beschränkt sind, die durch einen Industriestandard gesicherte Möglichkeit ihrer Vergabe den maßgeblichen "Markt" für die Verleihung von Benutzungserlaubnissen begründet (BGH, GRUR 2004, 966, 967 f. - Standard-Spundfass) und die bei einer solchen Sachlage mit der Inhaberschaft der Lizenzschutzrechte verbundene Ausschließlichkeitsbefugnis die marktbeherrschende Position der Lizenzgeber hervorruft, wäre ein eben diese Schutzrechte und ihre Lizenzierung betreffender vergleichbarer Markt, der die Lizenzvergabe in einem anderen Territorium oder zu einer anderen (früheren) Zeit unter regulären Wettbewerbsbedingungen zum Gegenstand hat, von vornherein nur denkbar, wenn es zu einer Lizenzvergabe bereits vor der Etablierung des MPEG 2-Standards gekommen wäre.

    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend stehen die Beklagten auf dem Standpunkt, dass eine Diskriminierung insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der Zugang zu einem nachgelagerten Markt aufgrund einer Norm oder normähnlichen Rahmenbedingung von der Einhaltung der patentgemäßen Lehre abhängig ist und der Patentinhaber diesen Umstand dazu ausnutzt, den Marktzutritt nach Kriterien zu beschränken, die der Zielsetzung des GWB (die Freiheit des Wettbewerbs zu gewährleisten) widersprechen (BGH, GRUR 2004, 966 - Standard-Spundfass).

    An sie dürfen keine zu geringen Anforderungen gestellt werden, wenn die technische Lehre des Lizenzpatents zu einer Industrienorm erhoben worden ist, so dass der Schutzrechtsinhaber seine marktbeherrschende Stellung nicht allein dem in der patentierten Erfindung liegenden technischen Fortschritt verdankt, sondern im wesentlichen auch der Tatsache, dass sich aufgrund des bestehenden Industriestandards von vornherein keine Nachfrage nach anderen konkurrierenden technischen Lösungen entwickeln kann (BGH, GRUR 2004, 966, 968 -Standard-Spundfass).

    Ob die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist, richtet sich danach, ob die relative Schlechterbehandlung der betroffenen Unternehmen als wettbewerbskonformer, durch das jeweilige Angebot im Einzelfall bestimmter Interessenausgleich erscheint oder aber auf Willkür bzw. wirtschaftlich/unternehmerisch unvernünftigem Handeln beruht (BGH, GRUR 2004, 966, 969 - Standard-Spundfass).

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05
    Für den Bereich des Patentrechts hat der BGH in Ansehung dieser Grundsätze jede Form der Teilnahme an einer Patentverletzung zur Haftungsbegründung ausreichen lassen (BGH, GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung) und jeden, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Patentverletzung mitgewirkt hat, als Verletzer angesehen, wobei auch die Unterstützung oder Ausnutzung einer Patentverletzungshandlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlungen hatte (BGH, NJW 2000, 213 - Räumschild; GRUR 1995, 62 - Betonerhaltung).

    Hierdurch haben weder die Beklagte zu 1) noch der Beklagte zu 2) willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Patentverletzung mitgewirkt bzw. eine solche gefördert und damit einen eigenen Haftungsgrund gesetzt (vgl. BGH, NJW 2000, 213 - Räumschild).

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05
    Es genügt deswegen die Feststellung, dass die einzelnen Beteiligten neben der Kenntnis der Tatumstände wenigstens in groben Zügen den jeweiligen Willen haben, die Tat gemeinschaftlich mit anderen auszuführen oder sie als fremde Tat zu fördern; objektiv muss eine Beteiligung an der Ausführung der Tat hinzukommen, die in irgendeiner Form deren Begehung fördert und für diese relevant ist (BGH, NJW 1998, 377; BGHZ 89, 383).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05
    Zwar ist das Anbringen eines Hyperlinks für sich genommen zunächst eine neutrale Handlung, die ähnlich einem textlichen Fundstellennachweis das Auffinden der Internetseite durch einen entsprechenden Verweis erleichtert; auch erkennt der Benutzer durch die Adresszeilen, dass er beim Anklicken des Hyperlinks die von ihm ursprünglich aufgerufene Seite verlässt und auf die Seite eines anderen Unternehmens wechselt (vgl. zur Haftung für Hyperlinks die zumeist zum Urheber- oder Kennzeichnungsrecht ergangenen Entscheidungen BGH, NJW 2004, 2158 - Schöner Wetten; 2004, 3102 - Störerhaftung des Internet-Auktionshauses bei Fremdversteigerung; 2003, 3406 - Paperboy; OLG München, GRUR-RR 2005, 220 - Kennzeichenrelevante Handlung durch Verlinkung mit Gewinnspiel; LG Hamburg, NJW 1998, 3650; grundsätzlich: Hoffmann, NJW 2005, 2595; ders. NJW 2004, 2569; MüKo-BGB Ergänzungsband -28.02.2005 Rn. 534 f.; Ott, WRP 2006, 691; Schreiber, WRP 2005, 442; Spindler, MMR 2002, 495; Stadler, JurPC Web-Dok.
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2003 - 2 U 53/03
    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05
    Ausreichend ist eine Handlung, die einem bestimmten oder beliebigen Dritten erkennbar macht, dass eine Veräußerung oder Gebrauchsüberlassung beabsichtigt ist, und die den Empfänger anregen soll, das Erzeugnis, das von der Lehre des Klagepatents Gebrauch macht, zum Eigentum oder zur Benutzung zu erwerben (ÖGH, Mitt 2005, 372 - Radschützer; 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; 1970, 358 - Heißläuferdetektor; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417; Benkard, aaO, § Ö Rn. 41; Busse, aaO, § 9 Rn. 72; Schulte, aaO, § 9 Rn. 45).
  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05
    Nur wenn und soweit der Verletzte einen Dritten mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut hat, darf dem Rechtsinhaber ausnahmsweise dasjenige Wissen zugerechnet werden, welches der andere in dem ihm zugewiesenen Aufgabenbereich erlangt hat (BGH, NJW 1989, 2323 mwN; NJW 1968, 988).
  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05
    Einschlägig sind insoweit Art. 82 EG (EuGH, Slg 1988, S. 6039, 6073 - Renault; Slg 1988, S. 6211, 6235 - VolvoA/eng) und § 19 Abs. 4 Nr. 2, 3 GWB, § 20 GWB (vgl. Constanze Kübel, aaO, S. 259 f.).
  • OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04

    "Miss 17"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05
    Die Beklagten zu 2) und zu 3) haften aufgrund ihrer Geschäftsführerstellung als Mittäter (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182 - Miss 17) gemäß § 831 BGB persönlich in demselben Umfang wie die Beklagte zu 1).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05
    Zwar ist das Anbringen eines Hyperlinks für sich genommen zunächst eine neutrale Handlung, die ähnlich einem textlichen Fundstellennachweis das Auffinden der Internetseite durch einen entsprechenden Verweis erleichtert; auch erkennt der Benutzer durch die Adresszeilen, dass er beim Anklicken des Hyperlinks die von ihm ursprünglich aufgerufene Seite verlässt und auf die Seite eines anderen Unternehmens wechselt (vgl. zur Haftung für Hyperlinks die zumeist zum Urheber- oder Kennzeichnungsrecht ergangenen Entscheidungen BGH, NJW 2004, 2158 - Schöner Wetten; 2004, 3102 - Störerhaftung des Internet-Auktionshauses bei Fremdversteigerung; 2003, 3406 - Paperboy; OLG München, GRUR-RR 2005, 220 - Kennzeichenrelevante Handlung durch Verlinkung mit Gewinnspiel; LG Hamburg, NJW 1998, 3650; grundsätzlich: Hoffmann, NJW 2005, 2595; ders. NJW 2004, 2569; MüKo-BGB Ergänzungsband -28.02.2005 Rn. 534 f.; Ott, WRP 2006, 691; Schreiber, WRP 2005, 442; Spindler, MMR 2002, 495; Stadler, JurPC Web-Dok.
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05
    Es genügt deswegen die Feststellung, dass die einzelnen Beteiligten neben der Kenntnis der Tatumstände wenigstens in groben Zügen den jeweiligen Willen haben, die Tat gemeinschaftlich mit anderen auszuführen oder sie als fremde Tat zu fördern; objektiv muss eine Beteiligung an der Ausführung der Tat hinzukommen, die in irgendeiner Form deren Begehung fördert und für diese relevant ist (BGH, NJW 1998, 377; BGHZ 89, 383).
  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 118/67

    Haftung des Geschädigten für das Wissen Dritter

  • OLG München, 15.07.2004 - 6 U 5263/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • EuGH, 05.10.1988 - 53/87

    CICRA u.a. / Renault

  • BGH, 14.02.2006 - X ZR 93/04

    Melanie

  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 122/92

    Betonerhaltung - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • LG Hamburg, 12.05.1998 - 312 O 85/98

    D-Orffdepp des Monats - §§ 823, 824 BGB, Haftung für Internet-Verweise, fehlende

  • BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93

    "Kunststoffaufbereitung"; Beginn der Verjährungsfrist zu Lasten des Lizenznehmers

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - U (Kart) 18/01
  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94

    "Handhabungsgerät"; Rechtsschutzbedürfnis für einen Verfahrensanspruch

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

  • OLG Köln, 21.02.2002 - 18 U 124/01
  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99

    Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines

  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84

    "borhaltige Stähle"; Stand der Technik

  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

  • BGH, 16.02.1951 - I ZR 73/50

    Patentverletzung. Verfahrenspatent

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2002 - U (Kart) 44/01

    Anmeldung eines Patents zur Entfernung von Verfahrenschemikalien aus labilen

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

  • BGH, 17.02.2004 - X ZB 9/03

    "Signalfolge"; Begriff des Verfahrens; Schutzfähigkeit einer Signalfolge

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Mit Blick auf die von der Klägerin geltend gemachte Standardessentialität des Klagepatents kommen grundsätzlich zwei Methoden des Nachweises der Benutzung des Klagepatentanspruchs in Betracht (vgl. BGH GRUR 2009, 1142 Rn 13 ff. - MP3-Player-Import; vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 16641 - Verfahren zum Codieren von Videodaten; BeckRS 2010, 14415 - interframe dropping; vgl. LG Düsseldorf, InstGE 7, 70 - Videosignal-Codierung I; vgl. LG Mannheim, InstGE 12, 136 Rn 15, 16 - Zusätzliche Anwendungssoftware; kritisch zum Ganzen Schickedanz GRUR Int. 2011, 480).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

    a) Patentanspruch 11 des Klagepatents stellt, wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei und von der Revision unangegriffen angenommen hat, ein Herstellungsverfahren unter Schutz, das auf analog oder digital gespeicherte Videobildsequenzen angewendet wird, um diese entsprechend den Vorgaben des MPEG2-Standards zu codieren und dabei auf einen Bruchteil der Ausgangsdatenmenge zu komprimieren (vgl. dazu LG Düsseldorf, InstGE 7, 70 Rn. 46).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2016 - 15 U 66/15

    Anforderungen an ein Lizenzangebot zu FRAND-Bedingungen

    In diesem Zusammenhang weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass es auch unabhängig von einer FRAND-Zusage unter dem Aspekt der Diskriminierung missbräuchlich i.S.v. Art. 102 AEUV sein kann, wenn ein Patentinhaber in marktbeherrschender Stellung selektiv gegen einzelne Verletzer (gerichtliche) Maßnahmen ergreift, während er andere Verletzer insoweit gewähren lässt; jedenfalls bedürfte eine solche Selektion einer im Einzelnen von der Klägerin zu belegenden Rechtfertigung (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 7, 70 - Videosignal-Codierung I).
  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

    Eine Ungleichbehandlung liegt tatbestandlich nicht nur dann vor, wenn der marktbeherrschende Patentinhaber einzelnen Lizenzsuchern vertragliche Vorzugskonditionen einräumt, die er anderen verweigert, sondern gleichermaßen dann, wenn er seine Verbietungsrechte aus dem Patent selektiv durchsetzt, indem er gegen einzelne Wettbewerber vorgeht, um sie in den Lizenzvertrag zu zwingen, andere Wettbewerber hingegen bei der Benutzung des Schutzrechts gewähren lässt (OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 41, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 170 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Regelmäßig dient es dem wohlverstandenen Interesse etwaiger Lizenzsucher, dass ihnen eine Benutzungserlaubnis für den gesamten Standard aus einer Hand zu einheitlichen Konditionen offeriert wird, weil sie damit der Notwendigkeit enthoben werden, bei jedem einzelnen Schutzrechtsinhaber um eine Lizenz für dessen Patente nachsuchen zu müssen (LG Düsseldorf, 4b O 508/05, Rn. 119 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Mit einer derartigen Zusammensetzung des Patentpools aus standardessentiellen und nicht-standardessentiellen Patenten kann grundsätzlich eine unangemessene Behandlung des Lizenzsuchers einhergehen (LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 132 - Videosignal-Codierung I; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 255, Rn. 412 ff.).

    Ein Ausbeutungstatbestand wird regelmäßig dann zu bejahen sein, wenn in einen Pool planmäßig für die Einhaltung des Standards nicht notwendige Schutzrechte Eingang in den Lizenzvertrag finden, so dass der Zweck erkennbar wird, die Lizenzgebühren durch die Aufnahme möglichst vieler Patente ungerechtfertigt zu steigern (LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 130, 132 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Unbeschadet dessen, dass dieser Vortrag schon eine Auseinandersetzung mit dem konkreten Pool nicht erkennen lässt, weist die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass unabhängig von den Regularien der jeweiligen Organisation auch eine Prüfung durch unabhängige Sachverständige erfolge, was nach Randziffer 248 der Leitlinien bei der Einordnung eines Pools als wettbewerbsbeschränkend bzw. -fördernd zu berücksichtigen ist (vgl. zu dem Verfahren der ISO im Zusammenhang mit den MPEG-2 Standard auch LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 127 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Des Weiteren kann der Beklagten als Verletzer der angemahnte Kartellverstoß nur dann zugutekommen, wenn er von denjenigen Lizenzschutzrechten, die durch den Standard nicht gestützt werden, keinen Gebrauch macht (LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 136 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

    Eine Ungleichbehandlung liegt tatbestandlich nicht nur dann vor, wenn der marktbeherrschende Patentinhaber einzelnen Lizenzsuchern vertragliche Vorzugskonditionen einräumt, die er anderen verweigert, sondern gleichermaßen dann, wenn er seine Verbietungsrechte aus dem Patent selektiv durchsetzt, indem er gegen einzelne Wettbewerber vorgeht, um sie in den Lizenzvertrag zu zwingen, andere Wettbewerber hingegen bei der Benutzung des Schutzrechts gewähren lässt (OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 41, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 170 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Regelmäßig dient es dem wohlverstandenen Interesse etwaiger Lizenzsucher, dass ihnen eine Benutzungserlaubnis für den gesamten Standard aus einer Hand zu einheitlichen Konditionen offeriert wird, weil sie damit der Notwendigkeit enthoben werden, bei jedem einzelnen Schutzrechtsinhaber um eine Lizenz für dessen Patente nachsuchen zu müssen (LG Düsseldorf, 4b O 508/05, Rn. 119 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Mit einer derartigen Zusammensetzung des Patentpools aus standardessentiellen und nicht-standardessentiellen Patenten kann grundsätzlich eine unangemessene Behandlung des Lizenzsuchers einhergehen (LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 132 - Videosignal-Codierung I; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 255, Rn. 412 ff.).

    Ein Ausbeutungstatbestand wird regelmäßig dann zu bejahen sein, wenn in einen Pool planmäßig für die Einhaltung des Standards nicht notwendige Schutzrechte Eingang in den Lizenzvertrag finden, so dass der Zweck erkennbar wird, die Lizenzgebühren durch die Aufnahme möglichst vieler Patente ungerechtfertigt zu steigern (LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 130, 132 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Unbeschadet dessen, dass dieser Vortrag schon eine Auseinandersetzung mit dem konkreten Pool nicht erkennen lässt, weist die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass unabhängig von den Regularien der jeweiligen Organisation auch eine Prüfung durch unabhängige Sachverständige erfolge, was nach Randziffer 248 der Leitlinien bei der Einordnung eines Pools als wettbewerbsbeschränkend bzw. -fördernd zu berücksichtigen ist (vgl. zu dem Verfahren der ISO im Zusammenhang mit den MPEG-2 Standard auch LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 127 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Des Weiteren kann der Beklagten als Verletzer der angemahnte Kartellverstoß nur dann zugutekommen, wenn er von denjenigen Lizenzschutzrechten, die durch den Standard nicht gestützt werden, keinen Gebrauch macht (LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 136 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Regelmäßig dient es dem wohlverstandenen Interesse etwaiger Lizenzsucher, dass ihnen eine Benutzungserlaubnis für den gesamten Standard aus einer Hand zu einheitlichen Konditionen offeriert wird, weil sie damit der Notwendigkeit enthoben werden, bei jedem einzelnen Schutzrechtsinhaber um eine Lizenz für dessen Patente nachsuchen zu müssen (LG Düsseldorf, 4b O 508/05, Rn. 119 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Diese Schutzrechte sind konkret zu bezeichnen (vgl. Kühnen, a.a.O., Kap. E., Rn. 256; LG Düsseldorf, Urt. v. 30. November 2006 - 4b O 508/05 -, Rn. 126 ff. (132), zitiert nach juris).

    Wenngleich diese für die Prüfung von Aufnahmeanträgen in den Standard hinzugezogenen Patentanwälte nicht gänzlich unabhängig sind, sondern in Verletzungsprozessen auf Seiten der Schutzrechtsinhaber von SEPs auftreten, genügt dies für sich genommen nicht, Zweifel an deren Untersuchungsergebnissen zu begründen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. vom 30. November 2006 - 4b O 508/05 -, Rn. 132, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 4c O 3/17

    Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen Verletzung des

    Regelmäßig dient es dem wohlverstandenen Interesse etwaiger Lizenzsucher, dass ihnen eine Benutzungserlaubnis für den gesamten Standard aus einer Hand zu einheitlichen Konditionen offeriert wird, weil sie damit der Notwendigkeit enthoben werden, bei jedem einzelnen Schutzrechtsinhaber um eine Lizenz für dessen Patente nachsuchen zu müssen (LG Düsseldorf, 4b O 508/05, Rn. 119 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Diese Schutzrechte sind konkret zu bezeichnen (vgl. Kühnen, a.a.O., Kap. E., Rn. 256; LG Düsseldorf, Urt. v. 30. November 2006 - 4b O 508/05 -, Rn. 126 ff. (132), zitiert nach juris).

    Wenngleich diese für die Prüfung von Aufnahmeanträgen in den Standard hinzugezogenen Patentanwälte nicht gänzlich unabhängig sind, sondern in Verletzungsprozessen auf Seiten der Schutzrechtsinhaber von SEPs auftreten, genügt dies für sich genommen nicht, Zweifel an deren Untersuchungsergebnissen zu begründen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. vom 30. November 2006 - 4b O 508/05 -, Rn. 132, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Hintergrund der in den besagten Vorschriften enthaltenen Regelung ist die Vorstellung des Gesetzgebers, dass der Inhaber eines Verfahrenspatents den ihm zustehenden wirtschaftlichen Wert der Erfindung nicht in angemessener Weise ausschöpfen kann, wenn ihm nicht auch der Handel mit den durch das Verfahren unmittelbar hervorgebrachten Erzeugnissen vorbehalten bleibt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2010, Az.: I-2 U 125/08, BeckRS 2010, 15664; LG Düsseldorf, InstGE 7, 70, 84 - Videosignal-Codierung I, m. w. Nachw.).

    Losgelöst von der vorstehenden, rein zeitlich-chronologischen Betrachtung ist eine "Unmittelbarkeit" nach zutreffender Auffassung vielmehr auch dann gegeben, wenn sich das angegriffene Erzeugnis zwar nicht als Resultat des zeitlich letzten Verfahrensschritts darstellt, sondern als ein Zwischenprodukt, das im Anschluss an das patentgeschützte Verfahren weiteren Behandlungsmaßnahmen unterzogen worden ist, sofern das patentierte Verfahren zur Hervorbringung des Erzeugnisses bestimmungsgemäß und nach der Verkehrsanschauung wesentlich beigetragen hat und das durch die Erfindung geschaffene Erzeugnis seine charakteristischen Eigenschaften und seine Selbständigkeit durch die weiteren Behandlungsschritte nicht eingebüßt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2010, Az.: I-2 U 125/08, BeckRS 2010, 15664; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 15 - SMD-Widerstand; LG Düsseldorf, Entscheidungen 1997, 31, 37 - Halbleiterbauelement; LG Düsseldorf, InstGE 7, 70, 87 - Videosignal-Codierung I; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rz. 55; Schulte/Rinken, a.a.O., § 9 PatG Rz. 108 m.w.N.; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., Abschn. A, Rz. 315).

  • LG Düsseldorf, 13.02.2007 - 4a O 124/05
    Diesen Erwägungen - deren Berechtigung der Bundesgerichtshof in seiner Revisionsentscheidung "Standard-Spundfass" (GRUR 2004, 966) ausdrücklich offen gelassen hat - vermag die Kammer nicht zu folgen (vgl. hierzu auch ausführlich Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2006, 4b O 508/05 sowie Kühnen, FS für Tilmann, 513, 514).

    Im Gegenteil: Die Rechtsordnung kennt derartiges in anderem Zusammenhang sehr wohl, wie beispielsweise § 1007 BGB für den Fall verdeutlicht (vgl. hierzu Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2006, a.a.O.).

    Voraussetzung für die dolo-petit-Einrede ist hingegen neben weiteren Umständen (vgl. hierzu Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2006, a.a.O.), dass der Patentinhaber sich zur Erteilung einer Lizenz vertraglich verpflichtet oder eine marktbeherrschende Stellung inne hat.

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 81/17

    Bestimmung des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Im Interesse der kartellrechtlich gebotenen Gleichbehandlung ist die Zumutbarkeitsschwelle freilich nicht allzu hoch anzusetzen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 30. November 2006, Az. 4b O 508/05 - zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Langsamer MAC-E

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17

    Unterlassungsverpflichtung bzgl. des Vertriebs von Vorrichtungen zur Dekodierung

  • LG Düsseldorf, 13.02.2007 - 4a O 224/05

    Verletzung des Patents betreffend ein Verfahren zur Konfigurierung einer

  • LG Düsseldorf, 13.02.2007 - 4a O 225/05

    Verletzung eines Patents über ein Verfahren und Basisstationssystem zur

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 48/18

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten

  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 30/18
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 38/21
  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 77/17

    Bestimmen des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 42/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 43/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung

  • LG Mannheim, 09.11.2007 - 7 O 115/05

    Patentverletzungsverfahren: Herstellung und Vertrieb von MP3-Wiedergabegeräten

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - U (Kart) 6/18
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2016 - 2 U 6/13

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung;

  • LG Düsseldorf, 13.02.2007 - 4a O 231/05
  • LG Düsseldorf, 07.06.2011 - 4b O 31/10

    Verpflichtung zum Unterlassen des Anbietens eines

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05

    MPEG2-Standard

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07

    DVD-Codec III

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von L-Lysin durch

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 72/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07

    MPEG2-Standard II

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 546/05

    Berechtigung zum Anbieten von DVD-ROM mit komprimierten Videosignalen innerhalb

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 6/19

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten II

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 93/07

    DVD-Codec

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 94/07

    DVD-Codec II

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 100/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von L-Lysin durch

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 99/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von L-Lysin durch

  • LG Düsseldorf, 10.11.2011 - 4a O 143/10

    Erfindung eines Verfahrens zur Herstellung von spezifischen Bindungspaargliedern

  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 345/05

    Anspruch auf Unterlassen der Verwendung eines Verfahrens zur Übertragung eines

  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 343/05

    DVD-ROM

  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 351/05

    Anspruch auf Unterlassen des Anbietens, Inverkehrbringens und Gebrauchens von

  • LG Düsseldorf, 01.09.2009 - 4b O 138/08

    Leitfähige Tinte

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