Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 07.11.2013 - 4c O 32/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Bio-Urnen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 4b O 33/13
- LG Düsseldorf, 07.11.2013 - 4c O 32/13
- OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 U 90/13
- LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 32/13
- LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 33/13
- OLG Düsseldorf, 28.05.2015 - 15 U 109/14
- OLG Düsseldorf - 2 U 90/139 (anhängig)
- BGH - X ZR 69/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
Gegenabmahnung
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.11.2013 - 4c O 32/13
Dies und die entsprechende Kostenerstattung nach §§ 670, 683 BGB ist bei einer Gegenabmahnung grundsätzlich nicht möglich, und ausnahmsweise nur dann, wenn entweder eine vorangegangene Abmahnung auf offensichtlich unzutreffenden tatsächlichen oder rechtlichen Annahmen beruht, oder wenn seit einer Abmahnung bereits ein längerer Zeitraum ohne weitere Maßnahmen des Abmahnenden verstrichen ist (BGH GRUR 2004, 790 - Gegenabmahnung).