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   OLG München, 03.11.2014 - 4c Ws 18/14   

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https://dejure.org/2014,35395
OLG München, 03.11.2014 - 4c Ws 18/14 (https://dejure.org/2014,35395)
OLG München, Entscheidung vom 03.11.2014 - 4c Ws 18/14 (https://dejure.org/2014,35395)
OLG München, Entscheidung vom 03. November 2014 - 4c Ws 18/14 (https://dejure.org/2014,35395)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Mittagspause, Verständigungsgespröche

  • Burhoff online

    Fotokopiekosten, Akteneinsicht, digitalisierte Akten

  • Burhoff online

    Fotokopiekosten, Akteneinsicht, digitalisierte Akten

  • Burhoff online

    Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Mittagspause, Verständigungsgespräche

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Längenzuschlags für den Pflichtverteidiger; Einrechnung der Zeit der Mittagspause in die Dauer der Teilnahme des Verteidigers an der Hauptverhandlung; Berücksichtigung von Zeiten für die Durchführung von Verständigungsgesprächen; Abgeltung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung eines Längenzuschlags für den Pflichtverteidiger; Einrechnung der Zeit der Mittagspause in die Dauer der Teilnahme des Verteidigers an der Hauptverhandlung; Berücksichtigung von Zeiten für die Durchführung von Verständigungsgesprächen; Abgeltung von ...

  • rechtsportal.de

    Festsetzung eines Längenzuschlags für den Pflichtverteidiger

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Bekomme ich die Rechtsgespräche während der HV bezahlt?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung der Zeiten der Mittagspause bei Bemessung des Längenzuschlags für einen Pflichtverteidiger

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 23.10.2008 - 4 Ws 150/08

    Pflichtverteidigergebühren: Einrechnung der Mittagspause in die Dauer der

    Auszug aus OLG München, 03.11.2014 - 4c Ws 18/14
    Zur Begründung wurde ausgeführt unter Bezugnahme auf Beschlüsse des Oberlandesgerichts München (Az.: 4 Ws 150/08), die Mittagspause sei nicht in die Dauer der Hauptverhandlung mit einzurechnen.

    a) Der Senat hat bereits mit (ausführlich begründetem) Beschluss vom 23.10.2008 4 Ws 150/08 (K) - (zitiert nach juris; siehe auch RVGreport 2009, 110), auf den ausdrücklich Bezug genommen wird, entschieden, dass bei der Festsetzung des Längenzuschlags die Zeit der Mittagspause in die Dauer der Teilnahme des Verteidigers an der Hauptverhandlung nicht eingerechnet wird.

  • OLG Rostock, 04.08.2014 - 20 Ws 193/14

    Auslagenvorschuss für Pflichtverteidiger: Erforderlichkeit des Ausdrucks

    Auszug aus OLG München, 03.11.2014 - 4c Ws 18/14
    Aus dieser positiven Formulierung ergibt sich, dass anders als in § 46 Abs. 1 RVG die Darlegungs- und Beweislast dafür beim antragstellenden Rechtsanwalt liegt (OLG Rostock, Beschluss vom 4.8.2014, AZ.: 20 Ws 193/14, zitiert nach juris Rdn. 14).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2012 - 5 Ws 33/12

    Gebühren des Pflichtverteidigers: Berechnung der für den Längenzuschlag

    Auszug aus OLG München, 03.11.2014 - 4c Ws 18/14
    Dies gilt ebenso für die nicht näher begründete Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27.7.2012 (5 Ws 33/12).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für

    Auszug aus OLG München, 03.11.2014 - 4c Ws 18/14
    Es gibt keinen Anlass von dieser ständigen Rechtsprechung des Senats auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 10.10.2013 AZ.: 1 Ws 166/12 StraFo 2014, 39ff.) Abstand zu nehmen.
  • VG Augsburg, 21.08.2019 - Au 6 M 19.30994

    Erstattung von Kopien trotz Aktenübersendung

    Auch die Kosten für Abschriften, Ausdrucke und Ablichtungen gehören zu diesen allgemeinen Geschäftskosten, es sei denn, dass sich eine Erstattungsfähigkeit aus der Ziffer RVG VV 7000 ergibt (vgl. OLG München, B.v. 3.11.2014 - 4c Ws 18/14 - juris Rn. 40).

    Welche Aufwendungen zur Bearbeitung einer Sache sachgemäß ist, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Ansicht des Anwalts oder seines Mandanten, sondern nach dem objektiven Standpunkt eines vernünftigen sachkundigen Dritten (vgl. OLG München, B.v. 3.11.2014 - 4c Ws 18/14 - juris Rn. 41 m.w.N.).

    Er muss allerdings den allgemeinen Kostengrundsatz berücksichtigen, dass jeder die Auslagen möglichst gering halten muss (vgl. OLG München, B.v. 3.11.2014 - 4c Ws 18/14 - juris Rn. 41 m.w.N.).

    Die hierfür angefallenen Auslagen sind allgemeine Geschäftskosten, die mit den allgemeinen Gebühren abgegolten werden (so auch OLG München, B.v. 3.11.2014 - 4c Ws 18/14 - juris Rn. 43).

  • OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17

    Dokumentenpauschale für elektronische Akte - Notwendigkeit des Ausdrucks einer

    Der Rechtspfleger als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg-Fürth erhob mit Schreiben vom 12.10.2015 Einwendungen gegen den Ansatz und die Höhe der Dokumentenpauschalen für die Ausdrucke aus der dem Verteidiger in digitalisierter Form zur Verfügung gestellten Ermittlungsakte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Rostock (Beschluss vom 04.08.2014 - 20 W 193/14), des OLG München (Beschluss vom 03.11.2014 - 4c Ws 18/14) und - hinsichtlich des Ausdrucks für den Mandanten - des OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 13.11.2011 - 2 Ws 131/01) sowie des OLG Koblenz (Beschluss vom 16.11.2009 - 2 Ws 526/09).
  • KG, 28.08.2015 - 1 Ws 59/15

    Kostenerstattung für den Nebenklagevertreter: Dokumentenpauschale für das

    Allerdings hat der Anwalt einen gewissen, nicht zu engen, sondern eher großzügigen Ermessensspielraum, den er allerdings auch pflichtgemäß handhaben muss (vgl. Hartmann a.a.O. Rdnr. 6), indem er den allgemeinen Grundsatz kostenschonender Prozessführung berücksichtigt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 4. August 2014 - 20 Ws 193/14 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2014 - III -1 Ws 247/14, III - 1 Ws 283/14, 1 Ws 247/14, 1 Ws 283/14; OLG München, Beschluss vom 3. November 2014 - 4c Ws 18/14 -).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür liegt also bei ihm (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 4. August 2014 - 20 Ws 193/14 - OLG München, Beschluss vom 3. November 2014 - 4c Ws 18/14; - Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2014 - III -1 Ws 247/14, III - 1 Ws 283/14, 1 Ws 247/14, 1 Ws 283/14; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 28. November 2011 - 1 Ws 415/11, 1 Ws 416/11, 1 Ws 417/11, 1 Ws 418/11-).

  • LG Duisburg, 26.10.2018 - 36 KLs 10/17

    Geschäftskosten, Anschaffung von Festplatten

    Dabei hat der Rechtsanwalt einen gewissen und auch nicht zu engen, sondern eher großzügigeren Ermessensspielraum (vgl. OLG München, Beschluss vom 3. November 2014, 4c Ws 18/14, zitiert nach juris; Hartmann in: Kostengesetze, 47. Auflage 2017, VV 7000 Rn. 6).

    Er muss allerdings den allgemeinen Kostengrundsatz berücksichtigen, dass jeder die Auslagen möglichst gering halten muss (OLG Hamm, Beschluss vom 6. Mai 2015, 2 Ws 40/15; OLG München, Beschluss vom 3. November 2014, 4c Ws 18/14, jeweils zitiert nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2020 - L 39 SF 219/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Soweit die Auffassung vertreten wird, dass es sich bei Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. a) VV RVG um eine Sonderregelung zu § 46 Abs. 1 RVG handle, so dass die Darlegungs- und Beweislast bei dem Rechtsanwalt liege (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 26. Mai 2016, 1 Ws 245/16, Rn. 14; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 28. August 2015, 1 Ws 31/15, Rn. 4; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. August 2015, 1 Ws 233/15, Rn. 12; Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 4. August 2014, 20 Ws 193/14, Rn. 14; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 3. November 2014, 4c Ws 18/14, Rn. 37), folgt der Senat dem nicht.
  • KG, 28.08.2015 - 1 Ws 31/15

    Pflichtverteidigerkosten: Dokumentenpauschale für Ablichtungen bei Ausdruck

    Allerdings hat der Anwalt einen gewissen, nicht zu engen, sondern eher großzügigen Ermessensspielraum, den er allerdings auch pflichtgemäß handhaben muss (vgl. Hartmann a.a.O. Rdnr. 6), indem er den allgemeinen Grundsatz kostenschonender Prozessführung berücksichtigt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 4. August 2014 - 20 Ws 193/14 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2014 - III-1 Ws 247/14, III-1 Ws 283/14, 1 Ws 247/14, 1 Ws 283/14; OLG München, Beschluss vom 3. November 2014 - 4c Ws 18/14 -).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür liegt also bei ihm (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 4. August 2014 - 20 Ws 193/14 - OLG München, Beschluss vom 3. November 2014 - 4c Ws 18/14; - Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2014 - III-1 Ws 247/14, III-1 Ws 283/14, 1 Ws 247/14, 1 Ws 283/14; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 28. November 2011 - 1 Ws 415/11, 1 Ws 416/11, 1 Ws 417/11, 1 Ws 418/11 -).

  • LG Berlin, 05.08.2015 - 528 KLs 45/14

    Scan, Ausdruck, Akteneinsicht, Erstattungsfähigkeit

    Im Übrigen verweise ich auch auf die Entscheidungen des OLG Rostock vom 04.08.2014 zu - 20 Ws 193/14 - und des OLG München vom 03.11.2014 zu - 4c Ws 18/14 - (= beide zitiert aus www.burhoff.de), die die Erforderlichkeit von Ausdrucken digitalisierter Akten verneinen und feststellen, dass es einem Rechtsanwalt zuzumuten ist, verteidigungsrelevante Akteninhalte am Bildschirm zusammenzusuchen.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 12.09.2019 - 3 BGs 293/19

    Erinnerung gegen Festsetzung nach § 55 RVG (Ersatz von Auslagen für Kopien und

    Die Darlegungs- und Beweisleist im Auslagenerstattungsverfahren obliegt dem Rechtsanwalt als Antragssteller (vgl. KG, Beschluss vom 28.08.2015 - 1 Ws 31/15, BeckRS 2015, 20947; OLG Rostock, Beschluss vom 4. August 2014 - 20 Ws 193/14, DStRE 2015, 313; OLG München, Beschluss vom 3. November 2014 - 4c Ws 18/14, BeckRS 2014, 100126; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2014 - III -1 Ws 247/14, III - 1 Ws 283/14, BeckRS 2014, 18496).
  • OLG Braunschweig, 25.08.2015 - 1 Ws 233/15

    Fehlende Erforderlichkeit des Ausdrucks einer vollständigen elektronischen Akte

    Nach der wohl vorherrschenden Meinung ist der Ausdruck einer vollständigen elektronischen Akte grundsätzlich nicht erforderlich, weil der Rechtsanwalt durch die Nutzung entsprechender Hard- und Software jederzeit auf die Akten Zugriff nehmen kann und ihm dies auch im Hinblick darauf, dass die Arbeit am Computerbildschirm inzwischen zum Berufsalltag gehört, zumutbar ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2009, Az.: 2 Ws 496/09 - juris Rn. 5; OLG Rostock, a. a. O., Rn. 16 - 23; OLG München, Beschluss vom 3. November 2014, Az.: 4c Ws 18/14 - juris Rn. 42 - 44; LG Osnabrück, Beschluss vom 5. Dezember 2014, Az.: 2 KLs 1/14 - juris Rn. 5).
  • LG Göttingen, 03.03.2020 - 6 Ks 11/18

    Mittagspause, Berücksichtigung Hauptverhandlungsdauer

    Nach der wohl vorherrschenden Meinung ist der Ausdruck einer vollständigen elektronischen Akte grundsätzlich nicht erforderlich, weil der Rechtsanwalt durch die Nutzung entsprechender Hard- und Software jederzeit auf die Akten Zugriff nehmen kann und ihm dies auch im Hinblick darauf, dass die Arbeit am Computerbildschirm inzwischen zum Berufsalltag gehört, zumutbar ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2009, Az.: 2 Ws 496/09 - juris Rn. 5; OLG Rostock, a. a. 0., Rn. 16 - 23; OLG München, Beschluss vom 3. November 2014, Az.: 4c Ws 18/14 - juris Rn. 42 - 44; LG Osnabrück, Beschluss vom 5. Dezember 2014, Az.: 2 KLs 1/14 - juris Rn. 5).
  • OLG München, 14.02.2019 - 8 St (K) 1/19

    Hotelkosten wegen später Abreise sind grundsätzlich keine angemessenen Auslagen -

  • VG Kassel, 20.01.2020 - 6 K 2849/16
  • LG Berlin, 23.07.2015 - 537 KLs 28/14

    Ausdruck, Scan, Kopiekosten, Erstattung

  • LG Berlin, 23.07.2015 - 255 Js 381/14

    Pflichtverteidigerkosten: Auslagenerstattung bei Einscannen und Ausdrucken der

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