Rechtsprechung
VG Osnabrück, 11.09.2009 - 5 A 124/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Voraussetzungen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zum Familiennachzug
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
2 III ; AufenthG; 28 II 1 ; AufenthG; 5 I ; AufenthG; 5 I Nr 1 ; AufenthG; 5 III ; AufenthG; 6 ; GG; 11 ; SGB II; 30 ; SGB II
Ehe und Familie, verfassungsrechtlicher Schutz von Familiennachzug; Gesamtbedarf; Niederlassungserlaubnis; Regelerteilungsvoraussetzungen, allgemeine Sicherung des Lebensunterhalts - Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 28 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 5 Abs. 1
Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Sicherung des Lebensunterhalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Niederlassungserlaubnis zum Familiennachzug
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ehe und Familie, verfassungsrechtlicher Schutz von Familiennachzug; Gesamtbedarf; Niederlassungserlaubnis; Regelerteilungsvoraussetzungen, allgemeine Sicherung des Lebensunterhalts
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Osnabrück, 26.09.2006 - 5 A 37/06
Arbeitslosengeld 2; Ausländer; Ausländerbehörde; Ausweisungsgrund; …
Auszug aus VG Osnabrück, 11.09.2009 - 5 A 124/09
Diese Vorschrift tritt neben § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG und muss zusätzlich erfüllt sein (Urteil der Kammer vom 26.09.2006 - 5 A 37/06 -, eingestellt in die Rechtsprechungsdatenbank des Nds. Oberverwaltungsgerichts: www.dbovg.niedersachsen.de, m.w.N.).Zur Begründung hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 19. Mai 2006 - 5 A 37/06 - ausgeführt:.
- VG Stuttgart, 23.01.2006 - 4 K 3852/05
Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen eines Aufenthaltstitels nur für …
Auszug aus VG Osnabrück, 11.09.2009 - 5 A 124/09
Als Maßstab für die Bedarfsermittlung kann im Rahmen des § 2 Abs. 3 AufenthG auf die Grundsätze des SGB II zurückgegriffen werden (VG Stuttgart, Urteil vom 23.01.2006 - 4 K 3852/05 -, AuAS 2006, 206;… Hailbronner, Ausländerrecht Kommentar, Stand: 64. Erg. Lfg. Juni 2009, § 2 Rn. 24, jew. m.w.N.).Denn der Berücksichtigung von Beiträgen von Familienangehörigen zum Haushaltseinkommen nach § 2 Abs. 3 Satz 4 AufenthG entspricht umgekehrt die Berücksichtigung von Personen, die mit dem Ausländer in einer häuslichen Gemeinschaft zusammen leben und denen er zu Unterhalt verpflichtet ist, bei der Errechnung des sozialhilferechtlichen Bedarfs (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.11.2006 - 11 LB 127/06 -, eingestellt in die Rechtsprechungsdatenbank des Nds. Oberverwaltungsgerichts: www.dbovg.niedersachsen.de; VG Stuttgart, Urteil vom 23.01.2006, a.a.O., Hailbronner, a.a.O., § 2 Rn. 38 f. jew. m.w.N.).
- VG Osnabrück, 08.09.2006 - 5 A 152/06
Ausländer; Ausländerbehörde; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Diebstahl; Ermessen; …
Auszug aus VG Osnabrück, 11.09.2009 - 5 A 124/09
Die Kammer kann offen lassen, ob aufgrund der zahlreichen, im Bundeszentralregisterauszug vom 27.01.2009 aufgelisteten, noch nicht tilgungsreifen und damit im vorliegenden ausländerrechtlichen Verfahren grundsätzlich verwertbaren Eintragungen über die vom Kläger in den Jahren 1998 bis 2001 begangenen und rechtskräftig abgeurteilten Straftaten ein Ausweisungsgrund im Sinne der §§ 28 Abs. 2 Satz 1, 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG gegeben ist oder aber ob diese strafgerichtlichen Verurteilungen dem Kläger aktuell nicht mehr entgegen gehalten werden können, weil der Beklagte in Kenntnis des Eintritts der Rechtskraft der wegen Bedrohung am 22.06.2001 erfolgten Verurteilung durch das Amtsgericht K. am 23.05.2006 (vgl. die zu den Verwaltungsvorgängen des Beklagten befindliche Mitteilung der Staatsanwaltschaft B. vom 22.06.2006) die Aufenthaltserlaubnis des Klägers zwei Mal, nämlich am 02.01.2007 und am 11.02.2008, verlängert hat, mithin von einem Verbrauch des Ausweisungsgrundes auszugehen ist (näher dazu Beschluss der Kammer vom 08.09.2006 - 5 A 152/06 -, eingestellt in die Rechtsprechungsdatenbank des Nds. Oberverwaltungsgerichts: www.dbovg.niedersachsen.de, m.w.N.;… vgl. auch Renner, Ausländerrecht Kommentar, 8. Auflage, § 5 AufenthG Rn. 22: "Der Ausweisungsgrund muss aktuell vorliegen, darf also nicht "verbraucht" sein."). - OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 11 LB 127/06
Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für den Ehegatten eines Ausländers; …
Auszug aus VG Osnabrück, 11.09.2009 - 5 A 124/09
Denn der Berücksichtigung von Beiträgen von Familienangehörigen zum Haushaltseinkommen nach § 2 Abs. 3 Satz 4 AufenthG entspricht umgekehrt die Berücksichtigung von Personen, die mit dem Ausländer in einer häuslichen Gemeinschaft zusammen leben und denen er zu Unterhalt verpflichtet ist, bei der Errechnung des sozialhilferechtlichen Bedarfs (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.11.2006 - 11 LB 127/06 -, eingestellt in die Rechtsprechungsdatenbank des Nds. Oberverwaltungsgerichts: www.dbovg.niedersachsen.de; VG Stuttgart…, Urteil vom 23.01.2006, a.a.O., Hailbronner, a.a.O., § 2 Rn. 38 f. jew. m.w.N.).
- VGH Hessen, 23.06.2010 - 6 A 140/10
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
Daraus folgt, dass neben den in § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG genannten Tatbestandsmerkmalen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG - insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - erfüllt sein müssen (…so ausdrücklich: Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand: April 2010, A 1 § 28 Rdnr. 27;… Huber, Aufenthaltsgesetz, Kommentar, 2010, § 28 AufenthG Rdnr. 10 f.;… im Ergebnis ebenso: Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, Handkommentar, 2008, § 28 AufenthG Rdnr. 37;… Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand: Mai 2010, II § 28 Rdnr. 245;… Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, Stand: April 2010, A 1.0.1, Aufenthaltsgesetz (Kommentar zu § 28) Rdnr. 78a; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.07.2006 - 18 E 1500/05 -, InfAuslR 2006, 407; VG Karlsruhe, Urteil vom 25.04.2006 - 11 K 1392/05 -, Juris-Dokument; VG Dresden, Beschluss vom 01.08.2007 - 3 K 1359/07 -, Juris-Dokument; VG Osnabrück, Beschluss vom 11.09.2009 - 5 A 124/09 -, Juris-Dokument).Aus dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 Satz 4 AufenthG wird zwar die Schlussfolgerung gezogen, dass eine häusliche familiäre Gemeinschaft im Bundesgebiet im Grundsatz sowohl auf der Kosten- als auch auf der Einkommensseite als "Bedarfs- und Einkommensgemeinschaft" zu betrachten sei (so ausdrücklich auch für den Fall der Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG: VG Osnabrück, Beschluss vom 11.09.2009 - 5 A 124/09 -, Juris-Dokument; VG Dresden, Beschluss vom 01.08.2007 - 3 K 1359/07 -, Juris-Dokument).
- OVG Sachsen, 03.02.2010 - 3 D 70/09
Niederlassungserlaubnis, Regelvoraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts
Da es der Klägerin nicht unzumutbar sein dürfte, Anstrengungen zu unternehmen, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, und ihr abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG die Verlängerung ihrer bisher schon erteilten Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufentG (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG) offen steht, sind keine Umstände dafür erkennbar und von der Klägerin auch nicht vorgetragen, unter Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG ausnahmsweise von der Regelvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG im vorliegenden Fall abzusehen (vgl. auch VG Osnabrück, Beschl. v. 11.9.2009 - 5 A 124/09 -;… VG Stuttgart, Urt. v. 24.5.2006 - 12 K 1834/06 -, jeweils zitiert nach juris).
Rechtsprechung
VG Halle, 08.07.2009 - 5 A 124/09 |
Verfahrensgang
- VG Halle, 08.07.2009 - 5 A 124/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 1 L 69/09