Rechtsprechung
VG Lüneburg, 11.05.2005 - 5 A 153/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 35 Abs. 5 S. 6 NLO; § 5 Abs. 2 Entschädigungssatzung
Entschädigung eines Kreistagsabgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen im Rahmen seiner Mandatstätigkeit mit einem Pauschalstundensatz bei ausschließlicher Haushaltsführung; Voraussetzungen der ausschließlichen Haushaltsführung; Einschränkung der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigung eines Kreistagsabgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen im Rahmen seiner Mandatstätigkeit mit einem Pauschalstundensatz bei ausschließlicher Haushaltsführung; Voraussetzungen der ausschließlichen Haushaltsführung; Einschränkung der ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Kommunalpolitiker gewinnt Prozess um Hausfrauenpauschale
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Kommunalpolitiker gewinnt Prozess um Hausfrauenpauschale
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 18.05.2000 - 8 UE 3165/97
Verdienstausfallentschädigung für die Tätigkeit eines Kreistagsabgeordneten - …
Auszug aus VG Lüneburg, 11.05.2005 - 5 A 153/04
Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des Hess. VGH vom 18. Mai 2000 (8 UE 3165/97 ) führt ebenfalls nicht zu einem anderen Ergebnis. - OVG Niedersachsen, 21.09.1999 - 10 L 1997/97
Entschädigung wegen Ratstätigkeit; Berufsausbildung; Einkommenserzielung, …
Auszug aus VG Lüneburg, 11.05.2005 - 5 A 153/04
Ausschließlich ist die Haushaltsführung dann, wenn der Mandatsträger entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers über die Gleichwertigkeit von Erwerbsund Haushaltstätigkeit sein maßgebliches Beschäftigungsfeld in der Tätigkeit einer Hausfrau oder eines Hausmannes sieht (Nds. OVG, Urt. v. 21.9.1999, -10 L 1997/97 ;… s.a. Thiele, NGO, 5. Aufl. 1999, § 39 Ziff. 6). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 15 A 2733/93
Gewährung von Verdienstausfallersatz; Ratsmitglied; Hausmann
Auszug aus VG Lüneburg, 11.05.2005 - 5 A 153/04
Dies führt auch nicht zu einer Ungleichbehandlung im Hinblick auf die Mandatsträger, die neben der Haushaltsführung noch einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit mit "festem" Einkommen nachgehen, weil diese Gruppe wegen der neben der Hausarbeit ausgeübten Erwerbstätigkeit die Haushaltsführung eben nicht ganztätig ausüben und außerdem eventuell Verdienstausfall geltend machen kann (so auch OVG Münster, Urteil v. 26.9.1996 -15 A 2733/93 -, Kommunalpraxis 1997, 87).
- VG Lüneburg, 14.11.2012 - 5 A 1/12
Fraktionsvorsitzender verliert Prozess um Hausfrauenpauschale
Der Umstand, dass der Mandatsträger seine frühere Klage gegen den Landkreis Lüneburg um die sog. "Hausfrauenpauschale" gewonnen hatte (Urt. der 5. Kammer vom 11.5. 2005 - Aktenz. 5 A 153/04 -, Pressemitteilung vom 11.5. 2005), beruht auf dem Umstand, dass die ursprüngliche Fassung der entsprechenden Vorschrift im Jahre 2005 in der Niedersächsischen Landkreisordnung einen anderen Wortlaut hatte.