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   VG Lüneburg, 25.09.2002 - 5 A 161/01   

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https://dejure.org/2002,9927
VG Lüneburg, 25.09.2002 - 5 A 161/01 (https://dejure.org/2002,9927)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 25.09.2002 - 5 A 161/01 (https://dejure.org/2002,9927)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 25. September 2002 - 5 A 161/01 (https://dejure.org/2002,9927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Verbot des Abstellens von Fahrrädern durch StVO § 41 Zeichen 290 auf Gehwegen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 StVO; § 41 Abs 2 Nr 8 Zeichen 290 StVO; § 45 Abs 1b Nr 4 StVO; § 45 Abs 9 StVO
    Abstellen; Abstellverbot; Bahnhofsvorplatz; eingeschränktes Haltverbot; Fahrrad; Fahrradfahrer; Fahrradparken; Fahrradparkhaus; Fahrradspeicher; Fußgänger; Fußgängerbereich; Fußgängerfläche; Fußgängerverkehr; Fußgängerzone; Gehweg; Halteverbot; Haltverbot; Parken; ...

  • sluka.de

    Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Verkehrsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrräder: Kein Halteverbot vor Bahnhöfen!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 255
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Bremen, 10.11.1998 - 1 BA 20/97

    Ermessensausübung bei der Einrichtung von Verkehrsbeschränkungen

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.09.2002 - 5 A 161/01
    Dementsprechend wird dies unter der Geltung der Straßenverkehrsordnung auch weder praktiziert noch von den Straßenverkehrsbehörden gefordert (davon geht auch aus das OVG Bremen, Urt. v. 10.11.1998, 1 BA 20/97, VRS 98, 53 ff.; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 12 StVO, Anm. 41, S. 518, der nur die Mitbenutzung des Gehweges durch Kraftfahrzeuge problematisiert und in Anm. 55 am Ende, S. 524, durch die Erwähnung der Platzbeanspruchung und der Beweglichkeit von Fahrrädern im Gegensatz von Motorrädern wohl auch eine generelle verkehrsrechtliche Gestattung zum Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen annimmt).

    Sonstige und der Kammer durchaus nachvollziehbare Gründe wie das Fernhalten von Fahrrädern vom Bahnhofsvorplatz aus ästhetischen Gründen, die Hebung der Attraktivität der Verkehrsflächen oder die Lenkung des Fahrradverkehrs in den neben dem Bahnhofsgebäude errichteten "Radspeicher" sind keine straßenverkehrsrechtlichen Gründe, die eine entsprechende Anordnung rechtfertigen könnten (vgl. so auch OVG Bremen, Urt. v. 10.11.1998, 1 BA 20/97, VRS 98, 53 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 11 LA 172/08

    Sicherstellung eines auf dem Bahnhofsvorplatz angeschlossenen Fahrrads im Wege

    Das Abstellen von Fahrrädern auf für den Fußgängerverkehr bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen - wie hier dem Bahnhofsvorplatz - stellt grundsätzlich eine den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechende (vgl. BVerwG, U. v. 29.1.2004 - 3 C 29/03 -, NJW 2004, 1815; Nds. OVG, U. v. 6.6.2003 - 12 LB 68/03 -, www.dbovg.niedersachsen.de; VG Lüneburg, U. vom 25.9.2002 - 5 A 161/01 -, NZV 2003, 255) Ausübung des Gemeingebrauchs dar (vgl. Kodal, Straßenrecht, 6. Auflage, Kap. 24 Rn. 52; Kettler, Das Abschleppen von Fahrrädern, NZV 2003, 209).

    Derartige Erwägungen liegen - unabhängig von dem zur Gestaltung des Platzes betriebenen Verwaltungsaufwand - außerhalb des tatbestandlichen Anwendungsbereichs des § 1 Abs. 2 StVO (VG Lüneburg, a.a.O., NZV 2003, 255; Kettler, a.a.O., NZV 2003, 209).

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2003 - 12 LB 68/03

    Allgemeine Leistungsklage in der Form des öffentlich-rechtlichen

    Mit Urteil vom 25. September 2002 (- 5 A 161/01 - NZV 2003, 255 ff, mit ausführlicher Anmerkung von Kettler, NZV 2003, 209ff) hat das Verwaltungsgericht die von dem Kläger begehrte Feststellung getroffen und auch dem Leistungsantrag auf Verpflichtung der Beklagten zur Erstattung von 15,- ? stattgegeben.
  • VG Lüneburg, 14.12.2005 - 5 A 51/05

    Aufhebung von Straßenverkehrszeichen im Bahnhofsbereich der Stadt Lüneburg;

    Die zunächst erlassene Anordnung eines Zonenparkverbotes (VZ 290/292) mit dem Zusatzzeichen "auch Fahrräder (Symbol)" hat die Kammer durch Urteil vom 25. September 2002 (5 A 161/01) für rechtswidrig erklärt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, auf die Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie auf die Verfahrensakten 5 B 9/05 und 5 A 161/01 Bezug genommen.

  • VG Braunschweig, 25.01.2005 - 5 A 216/03

    Fahrräder dürfen auf dem Gehweg abgestellt werden

    Dazu hat das VG Lüneburg im Urteil vom 25. September 2002 - 5 A 161/01 - ausgeführt:.
  • VG Braunschweig, 01.02.2017 - 6 A 227/16

    Abstellen von Fahrrädern in einer Fußgängerzone

    Ein Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen oder anderen öffentlichen Flächen, die der Nutzung durch Fußgänger vorbehalten sind, wird als straßenverkehrsrechtlich grundsätzlich zulässig betrachtet (BVerwG, Urt. v. 29.01.2004 - 3 C 29/03 -, NZV 2005, 333 zum Bahnhofsvorplatz in Lüneburg, vorgängig Nds. OVG, Urt. v. 06.06.2003, a. a. O., u. VG Lüneburg, Urt. v. 25.09.2002 - 5 A 161/01 -, NZV 2003, 255 f.; vgl. auch VG Braunschweig, Urt. v. 25.01.2005 - 5 A 216/03 - zum Bahnhofsvorplatz in A-Stadt sowie VG Münster, Urt. v. 11.07.2008 - 1 K 1536/07 -, juris Rn. 15; in diesem Sinn auch Kettler, NZV 2003, 209 ff.).
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