Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2013 - 5 A 1687/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26557
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2013 - 5 A 1687/12 (https://dejure.org/2013,26557)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.07.2013 - 5 A 1687/12 (https://dejure.org/2013,26557)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 (https://dejure.org/2013,26557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abschleppkosten Leerfahrt Verhältnismäßigkeit Unrichtige Sachbehandlung Kostenminderungspflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abschleppkosten; Leerfahrt; Verhältnismäßigkeit; Unrichtige Sachbehandlung; Kostenminderungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnen der Kosten für eine Leerfahrt gegenüber einem vor dem eingeleiteten Abschleppvorgang erschienenen Störer bei konkreter Anforderung des Abschleppfahrzeugs für diesen Pkw

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abschleppkosten für eine Leerfahrt müssen ausnahmeweise nicht gezahlt werden; § 58 Abs 1 VwVG NRW

  • RA Kotz

    Falschparken - Abschleppkosten für Leerfahrt des Abschleppfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVG NRW § 58 Abs. 1 S. 2; VO VwVG NRW § 24
    Zurechnen der Kosten für eine Leerfahrt gegenüber einem vor dem eingeleiteten Abschleppvorgang erschienenen Störer bei konkreter Anforderung des Abschleppfahrzeugs für diesen Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abschleppkosten bei Leerfahrt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vermeidbare Kosten für Leerfahrt eines Abschleppdienstes

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsrecht - Erhebung von Abschleppkosten für Leerfahrt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhebung von Abschleppkosten für Leerfahrt unzulässig bei anderweitiger Einsatzmöglichkeit des Abschleppfahrzeugs - Keine nutzlos aufgewendeten Kosten bei Abschleppmöglichkeit eines anderen Fahrzeugs

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vor Abschleppvorgang erschienener Falschparker muss bei anderweitigem Einsatz des Abschleppwagens keine Leerfahrtkosten übernehmen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 568
  • NZV 2014, 334
  • DÖV 2014, 128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - 5 A 2802/11

    Zulässigkeit des Abschleppens eines Fahrzeuges von einem Gehweg bei verbleibender

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2013 - 5 A 1687/12
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 5 A 2802/11 -, juris, Rn. 11 ff. m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - 13 A 97/09

    Verwaltungsakt hinsichtlich der Anordnung auf Befreiung der Eigentumswohnung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2013 - 5 A 1687/12
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 13 A 97/09 -, juris, Rn. 42 f.
  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2013 - 5 A 1687/12
    vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, NJW 2001, 168, 170 f.
  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug; anderweitiger

    Die Einbeziehung von abgebrochenen Abschleppvorgängen in die Kostentragungspflicht entspricht im Übrigen - wenngleich auf unterschiedlichen landesrechtlichen Grundlagen - nicht nur der Rechtsprechung (vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 10 ZB 10.3162 -, juris, Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 S 1531/01 -, juris, Rn. 23; VG München, Urteil vom 13. März 2023 - M 23 K 21.5332 -, juris, Rn. 20; VG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO -, juris, Rn. 32 m.w.N.), sondern ist auch sachlich angemessen.

    53 (b) Etwas anderes gilt jedoch - selbst in dem Fall, dass das Abschleppfahrzeug wie hier - konkret für das abzuschleppende Fahrzeug des Klägers gerufen wurde -, wenn das Abschleppfahrzeug ohne Einbußen für eine effektive Aufgabenerfüllung auf Kosten eines anderen Pflichtigen unmittelbar anderweitig eingesetzt werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, Rn. 5).

    Werden in einer solchen Konstellation die Kosten für die Anfahrt über eine Pauschale für eine Leerfahrt - oder wie hier gar für eine Vollfahrt - ein weiteres Mal in Ansatz gebracht, widerspricht dies dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, Rn. 7).

    Dieser kann den Abschleppvorgang zudem schneller durchführen als ein Abschleppfahrzeug, das erst zum Einsatzort gerufen werden muss (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, Rn. 11; vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 S 1531/01 -, juris, Rn. 24; Hamburgisches OVG, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, juris, Rn. 43ff.).

  • VG Düsseldorf, 19.05.2014 - 14 K 8743/13

    Fahrzeugführer muss vor Abschleppmaßnahme nicht ausfindig gemacht werden

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2013 - 5 A 1687/12 -, Rn. 3, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.11.2003 - 5 A 3670/02 -, Rn. 2, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.02.2003 - 5 A 4183/03 -, Rn. 5, juris.

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2013 - 5 A 1687/12 -, Rn. 5, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2012 - 5 A 2802/11 -, Rn. 11 ff., juris.

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2013 - 5 A 1687/12 -, Rn. 7, juris.

  • VG Gelsenkirchen, 10.06.2016 - 17 K 4420/13

    Abschleppmaßnahme, absolutes Halteverbot, Gebühr, geschäftsmäßiger Transport,

    Dafür, dass abweichend davon hier ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte, vgl. dazu: OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, ist nichts ersichtlich.
  • LG München I, 23.06.2022 - 31 S 10277/19

    Ersatz der Kosten für Umsetzung eines unberechtigt parkenden Fahrzeuges

    Die Klägerin hat gegenüber dem Beklagten einen Anspruch aus abgetretenem Recht (§ 398 BGB) auf Zahlung von 168, 65 EUR (Brutto) gem. §§ 683 S. 1; 670; 823 Abs. 2; 858 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08; OVG Münster, Beschluss vom 10.07.2013 - 5 A 1687/12 - Kosten für Leerfahrt).
  • VG Köln, 05.06.2014 - 20 K 3268/13

    Rechtmäßigkeit des Abschleppens eines Fahrzeugs ohne Anwohnerparkausweis in einer

    Bei dieser Sachlage sind aber - anders als bei bloßen Leerfahrten - abrechenbare Leistungen des Abschleppunternehmens bereits entstanden und ist die Geltendmachung von Kosten auch unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips gerechtfertigt, vgl. hierzu: OVG Hamburg, Urteil vom 28.03.2000 - 3 Bf 215/98 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2002 - 1 S 1531/01 - OVG NRW, Beschlüsse vom 20.12.2012 - 5 A 2802/11 - und vom 10.07.2013 - 5 A 1687/12 - alle abrufbar bei Juris.
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 17 K 295/14

    Abschleppmaßnahme; Abschleppkosten; Angemessenheit; Gebühr; Kosten; Ladezone;

    Dafür, dass abweichend davon hier ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte, vgl. dazu: OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2013- 5 A 1687/12 -, juris, ist nichts ersichtlich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht