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VG Halle, 15.11.2021 - 5 A 235/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 81 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 55a Abs 4 Nr 2 VwGO, § 55a Abs 3 Nr 1 VwGO, § 55a Abs 6 Nr 1 VwGO, § 31a BRAO
Keine ordnungsgemäße Klageerhebung bei elektronischer Übermittlung der Klageschrift an unzuständiges Gericht trotz deren elektronischer Weiterleitung noch innerhalb der Klagefrist
Papierfundstellen
- NVwZ 2022, 1148
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 18.08.2022 - 102 VA 68/22
Akteneinsicht von Dritten im Zivilverfahren
Zudem ergibt sich aus dem ebenfalls elektronisch übermittelten Transfervermerk sowie dem Prüfprotokoll, dass die Antragsschrift den Formvorgaben des § 14 Abs. 2 FamFG i. V. m. § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 ZPO entspricht, sodass anders als in der vom Verwaltungsgericht Halle mit Urteil vom 15. November 2021 entschiedenen Sache (Az. 5 A 235/21, NVwZ 2022, 1148) keine Zweifel an der formgerechten Einlegung des Rechtsbehelfs bestehen. - OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2022 - 2 LA 45/22
Rechtsmittelschriftsatz; Signatur; Weiterleitung; Wiedereinsetzung
Dabei kann offenbleiben, ob allein der Umstand, dass der Schriftsatz nicht an das Oberverwaltungsgericht, sondern an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht übersandt und von diesem in Papierform an das Oberverwaltungsgericht weitergleitet wurde, wo er am 18. Juli 2022 eingegangen ist, zur Unzulässigkeit führte, weil damit die elektronische Form nicht gewahrt bzw. der sichere Übermittlungsweg unterbrochen wurde (vgl. dazu OLG Bamberg…, Beschluss vom 2. Mai 2022 - 2 UF 16/22 -, juris Rn. 13 ff.; VG Halle, Urteil vom 15. November 2021 - 5 A 235/21 -, juris Rn. 27). - VGH Baden-Württemberg, 06.09.2022 - 12 S 1365/22
Postalische Beschwerdeantragstellung seit dem Jahr 2022; elektronische …
Ob dieser Zweck auch dann als gewahrt angesehen werden kann, wenn ein nur einfach signiertes Dokument von einem Gericht an ein anderes Gericht elektronisch weitergeleitet wird und die mit Blick auf das besondere elektronische Anwaltspostfach notwendigen Angaben - wie hier aus dem Ausdruck zum elektronischen Rechtsverkehr - ersichtlich sind (zur Wirksamkeitsproblematik vgl. etwa auch VG Halle, Urteil vom 15.11.2015 - 5 A 235/21 -, juris Rn. 27, sowie Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 18.08.2022 - 102 VA 68/22 -, juris Rn. 24), kann vorliegend dahinstehen.