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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - 5 A 2516/12   

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https://dejure.org/2013,35510
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - 5 A 2516/12 (https://dejure.org/2013,35510)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.11.2013 - 5 A 2516/12 (https://dejure.org/2013,35510)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 2013 - 5 A 2516/12 (https://dejure.org/2013,35510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung erkennungsdienstlicher Unterlagen bei zwischenzeitlich eingeleiteten Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2010 - 5 A 479/09
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - 5 A 2516/12
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. April 2010 - 5 A 479/09 -, DVBl. 2010, 852.
  • BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - 5 A 2516/12
    Ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Beschluss vom 6. Juli 1988 - BVerwG 1 B 61.88 -, NJW 1989, 2640 m. w. N.; Urteil vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, DVBl. 2006, 923, 925.
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - 5 A 2516/12
    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 114.79 -, BVerwGE 66, 202 ff. = juris, Rn. 31.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - 5 A 2516/12
    Ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Beschluss vom 6. Juli 1988 - BVerwG 1 B 61.88 -, NJW 1989, 2640 m. w. N.; Urteil vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, DVBl. 2006, 923, 925.
  • VG Aachen, 16.12.2013 - 6 K 2611/12

    Polizeirecht; erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Schuldfähigkeit;

    Die Kammer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Beklagte angesichts des Alters des Klägers ohnehin von Amts wegen gemäß §§ 22, 24 Abs. 2 Satz 3 PolG NRW bereits nach fünf Jahren erstmals die Notwendigkeit einer weiteren Aufbewahrung der nunmehr anzufertigenden erkennungsdienstlichen Unterlagen wird überprüfen müssen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2013 - 5 A 2516/12 -, ; vgl. auch Ziffer 5.2.1 der Richtlinien für die Führung Kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen (KpS), MBl.
  • VG Lüneburg, 26.11.2014 - 5 B 50/14

    Gefahrenabwehrrecht, erkennungsdienstliche Behandlung, Fußballfan

    Diese ist zu bejahen, wenn im Rahmen einer Gesamtschau unter Berücksichtigung aller Umstände der Anlasstat sowie ggf. weiterer, in der Vergangenheit geführter strafrechtlicher Ermittlungsverfahren festgestellt werden kann, dass hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, der Betroffene werde künftig als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen und die erkennungsdienstliche Behandlung könne die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen überführend oder entlastend - fördern (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.01.2013 - 11 LB 115/12 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 28.11.2013 - 5 A 2516/12 -, juris).
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