Rechtsprechung
VG Hannover, 20.01.2010 - 5 A 2615/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 12 Abs. 1 GG; § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 80 InsO; § 81 InsO
Anspruch einer Ärzteversorgung auf Zahlung rückständiger Versorgungsbeiträge eines Arztes aus der Insolvenzmasse gegen den Insolvenzverwalter; Aufgelaufene Versorgungsbeiträge als Masseverbindlichkeiten wegen Duldung des Praxisbetriebes des Insolvenzschuldners durch den ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Ärzteversorgung auf Zahlung rückständiger Versorgungsbeiträge eines Arztes aus der Insolvenzmasse gegen den Insolvenzverwalter; Aufgelaufene Versorgungsbeiträge als Masseverbindlichkeiten wegen Duldung des Praxisbetriebes des Insolvenzschuldners durch den ...
- zvi-online.de
InsO §§ 35, 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 80
Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk keine Masseverbindlichkeiten bei Fortführung der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners ohne Zustimmung des Verwalters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 1095
- NZI 2010, 64
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 05.04.2006 - IX ZB 169/04
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren
Auszug aus VG Hannover, 20.01.2010 - 5 A 2615/08
Diese Rechtsprechung hat der BGH in dem dieses Insolvenzverfahren betreffenden Beschluss vom 05.04.2006 - IX ZB 169/04 -, -[...]) erneut bestätigt.Er kann beantragen, dass ihm von seinem durch Vergütungsansprüche gegen Dritte erzielten Einkünften ein pfandfreier Anteil belassen wird (…BGH, B. v. 20.03.2003, a.a.O., vgl. auch Leits. 3; B. v. 05.04.2006, a.a.O., insb. auch Leits. 3).
- BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02
Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus …
Auszug aus VG Hannover, 20.01.2010 - 5 A 2615/08
Der Insolvenzverwalter war nach der Rechtsprechung des BGH gemäß § 35 InsO a.F. gesetzlich verpflichtet, das vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens erlangte Vermögen tatsächlich auch für die Insolvenzmasse zu vereinnahmen (BGH, B. v. 20.03.2003 - IX ZB 388/02 -, NJW 2003, 2167-2170 und -[...]: in Nr. 25 wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die Einkünfte einer Psychologin aus Gutachten, Unterricht, Betreuungen im vollen Umfang zur Insolvenzmasse zählen und nicht etwa nur der sich aus der Verminderung der Einnahmen um die betrieblich veranlassten Ausgaben ergebende Gewinn).Er kann beantragen, dass ihm von seinem durch Vergütungsansprüche gegen Dritte erzielten Einkünften ein pfandfreier Anteil belassen wird (BGH, B. v. 20.03.2003, a.a.O., vgl. auch Leits. 3;… B. v. 05.04.2006, a.a.O., insb. auch Leits. 3).
- VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186
Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass …
Auszug aus VG Hannover, 20.01.2010 - 5 A 2615/08
Die entsprechende Anwendung von § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO entspricht daher der gesetzlichen Wertung (vgl. auch Bay VGH, U. v. 11.08.2009 - 11 B 08.186 -, -juris).
- VGH Bayern, 28.11.2005 - 9 ZB 04.3254
Auszug aus VG Hannover, 20.01.2010 - 5 A 2615/08
Nach der einhelligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung stellen Forderungen Dritter gegen den Insolvenzschuldner (nur) dann sonstige Masseverbindlichkeiten dar, wenn sie durch die im Einverständnis mit dem Insolvenzverwalter erfolgte Fortführung einer freiberuflichen Praxis entstanden sind (vgl. Bay VGH, B. v. 28.11.2005 - 9 ZB 04.3254 - NVwZ-RR 2006, 550-551 und -[...]; VG Minden, U. v. 19.10.2007 - 7 K 2679/06 -, -[...]; VG Magdeburg, U. v. 26.02.2009 - 3 A 332/06 MD -). - VG Minden, 19.10.2007 - 7 K 2679/06
Rechtmäßigkeit der Höhe der Versorgungsbeiträge eines niedergelassenen …
Auszug aus VG Hannover, 20.01.2010 - 5 A 2615/08
Nach der einhelligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung stellen Forderungen Dritter gegen den Insolvenzschuldner (nur) dann sonstige Masseverbindlichkeiten dar, wenn sie durch die im Einverständnis mit dem Insolvenzverwalter erfolgte Fortführung einer freiberuflichen Praxis entstanden sind (vgl. Bay VGH, B. v. 28.11.2005 - 9 ZB 04.3254 - NVwZ-RR 2006, 550-551 und -[...]; VG Minden, U. v. 19.10.2007 - 7 K 2679/06 -, -[...]; VG Magdeburg, U. v. 26.02.2009 - 3 A 332/06 MD -). - AG Köln, 28.02.2005 - 71 IN 25/02
Erinnerung gegen den Beschluss eines Rechtspflegers; Pflicht des …
Auszug aus VG Hannover, 20.01.2010 - 5 A 2615/08
Der Umstand, dass die vom Insolvenzschuldner an den Insolvenzverwalter und auch an das Insolvenzgericht tatsächlich auch gestellten Anträge, im Hinblick auf im großen Umfang verheimlichte Privatliquidationen, zunächst abgelehnt wurden - das Insolvenzgericht hat dem Insolvenzverwalter eine Aufrechnungsmöglichkeit der Masse mit einer Schadensersatzforderung gegen den Schuldner wegen unzulässiger Vereinnahmung von Neuerwerb zugebilligt (B. v. 28.02.2005 - 71 IN 25/02 - NZI 2005, 226, -beck-online-), war dem individuellen insolvenzlichen Verhalten des Beigeladenen geschuldet. - AG Köln, 15.04.2003 - 71 IN 25/02
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Insolvenzeröffnungsbeschluss; …
Auszug aus VG Hannover, 20.01.2010 - 5 A 2615/08
Zu diesem Zwecke war ihm auf seine Erinnerung hin folgerichtig die Rumpfausstattung seiner Praxis gemäß § 36 Abs. 1 InsO i.V.m. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO vom Amtsgericht Köln zur weiteren Nutzung zugestanden worden (B. v 15.04.2003-71 IN 25/02 -, NJW-RR 2003, 987-989 und -[...]).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/12
Auch Steuerakten können Informationszugangsgesetz unterliegen
Geschützt wird der Ablauf des Gerichtsverfahrens als Institut der Rechtsfindung und nicht der Prozesserfolg einer Partei (…vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 16.04.2012 - 5 Bf 241/10.Z -, ZInsO 2012, 989, Juris Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.04.2010 - 10 A 10091/10.OVG, 10 A 10091/10 -, ZIP 2010, 1095, Juris Rn. 29). - FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3529/07
Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters …
Hierzu werde insbesondere auf das Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010 (5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917) verwiesen.Voraussetzung für die Begründung einer Masseverbindlichkeit "auf andere Weise" im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt 2 InsO wäre daher im Streitfall, dass der Insolvenzverwalter sich zumindest mit der Fortführung der Praxis einverstanden erklärt hätte (vgl. Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010, 5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917;… für Beiträge ausdrücklich Jarchow, Hamburger Kommentar für Insolvenzrecht, 2. A. 2007, § 55 Rdnr. 8; Tetzlaff, InsO 2005, 393, 396: lehnt sogar Anscheins- bzw. Duldungsvollmacht ab; Onusseit, ZVI, 2009, 353, 356; Pape, NZI 2005, 141, 145; ders. in ZinsO 2002, 917, 920).
All diese Beispiele zeigen, dass auch die "in anderer Weise" begründeten Verbindlichkeiten nur dann Masseverbindlichkeiten sind, wenn sie in einer irgendwie gearteten Weise auf die Verwaltung durch den Insolvenzverwalter zurückzuführen sind (so auch BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010, 5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917).
Nicht dem Gemeinschuldner, sondern nur dem Insolvenzverwalter steht während des Insolvenzverfahrens das Recht auf Verwaltung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens des Schuldners gemäß §§ 80, 81, 148 InsO zu (Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010, 5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917).
Die diesem Rechtsstreit zugrunde liegende Sachlage, nämlich dass der Weiterbetrieb gegen seinen Willen erfolgt, ist nicht Gegenstand der Begründung des Gesetzesentwurfs (vgl. Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010, 5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917).
12 Abs. 1 GG ist schon deshalb nicht verletzt, weil dem Insolvenzschuldner - wie ausgeführt - die außerinsolvenzliche Verwendung seiner Arbeitskraft mit unpfändbaren Gegenständen (§ 36 Abs. 1 InsO) unter Pfandfreistellung der laufenden Betriebskosten und Pfandfreistellung seines Unterhalts möglich ist (vgl. Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010, 5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917).
- FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3547/07
Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters …
Hierzu werde insbesondere auf das Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010 (5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917) verwiesen.Voraussetzung für die Begründung einer Masseverbindlichkeit "auf andere Weise" im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt 2 InsO wäre daher im Streitfall, dass der Insolvenzverwalter sich zumindest mit der Fortführung der Praxis einverstanden erklärt hätte (vgl. Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010, 5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917;… für Beiträge ausdrücklich Jarchow, Hamburger Kommentar für Insolvenzrecht, 2. A. 2007, § 55 Rdnr. 8; Tetzlaff, InsO 2005, 393, 396: lehnt sogar Anscheins- bzw. Duldungsvollmacht ab; Onusseit, ZVI, 2009, 353, 356; Pape, NZI 2005, 141, 145; ders. in ZinsO 2002, 917, 920).
All diese Beispiele zeigen, dass auch die "in anderer Weise" begründeten Verbindlichkeiten nur dann Masseverbindlichkeiten sind, wenn sie in einer irgendwie gearteten Weise auf die Verwaltung durch den Insolvenzverwalter zurückzuführen sind (so auch BFH-Urteil vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010, 5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917).
Nicht dem Gemeinschuldner, sondern nur dem Insolvenzverwalter steht während des Insolvenzverfahrens das Recht auf Verwaltung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens des Schuldners gemäß §§ 80, 81, 148 InsO zu (Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010, 5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917).
Die diesem Rechtsstreit zugrunde liegende Sachlage, nämlich dass der Weiterbetrieb gegen seinen Willen erfolgt, ist nicht Gegenstand der Begründung des Gesetzesentwurfs (vgl. Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010, 5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917).
12 Abs. 1 GG ist schon deshalb nicht verletzt, weil dem Insolvenzschuldner - wie ausgeführt - die außerinsolvenzliche Verwendung seiner Arbeitskraft mit unpfändbaren Gegenständen (§ 36 Abs. 1 InsO) unter Pfandfreistellung der laufenden Betriebskosten und Pfandfreistellung seines Unterhalts möglich ist (vgl. Urteil des VG Niedersachsen vom 20.1.2010, 5 A 2615/08, ZinsO 2010, 917).
- OVG Niedersachsen, 16.05.2022 - 8 LC 134/20
Geltendmachung von Säumniszuschlägen bei der berufsständischen Altersversorgung
Drittens handelt es sich nicht um eine Masseverbindlichkeit, wenn dem Insolvenzschuldner durch Gerichtsbeschluss nach § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 850i ZPO ein pfandfreier Betrag seiner erzielten Einkünfte belassen worden ist, der auch zur Zahlung der Beiträge an die Versorgungseinrichtung dienen soll (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.9.2011 - 17 A 1258/10 -, GesR 2011, 701, juris Rn. 9 ff.; VG Hannover, Urt. v. 20.1.2010 - 5 A 2615/08 -, ZInsO 2010, 917, juris Rn. 33; zur Zugehörigkeit der Beiträge zum Unterhalt i.S.d. § 850i ZPO BGH, Beschl. v. 24.7.2008 - VII ZB 34/08 -, NJW-RR 2009, 410).Säumniszuschläge auf Masseverbindlichkeiten sind ebenfalls Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 InsO (…vgl. Loose in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 251 AO Rn. 80 (Aug. 2021); vgl. auch VG Hannover, Urt. v. 20.1.2010 - 5 A 2615/08 -, ZInsO 2010, 917, juris Rn. 22;… Koenig, in: Koenig, AO, 4. Aufl. 2021, § 240 Rn. 50;… Oosterkamp, in: BeckOK AO, § 240 Rn. 4 (Juli 2021)).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - 17 A 1258/10
Masseverbindlichkeiten und Pfändbarkeit von Beiträgen zum berufsständischen …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 5 A 3363/07 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 28. November 2005 - 9 ZB 04.3254 -, NVwZ-RR 2006, 550 f. = juris Rn. 17; VG Hannover, Urteil vom 20. Januar 2010 - 5 A 2615/08 -, ZInsO 2010, 917 ff. = juris Rn. 22 ff.; VG Minden, Urteil vom 19. Oktober 2007 - 7 K 2679/06 -, juris Rn. 19; VG Koblenz, Urteil vom 26. Februar 2007 - 3 K 933/06.KO -, MedR 2007, 613 f. = juris Rn. 13. - FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10
Streitige Zuordnung der Einkommensteuer zur Insolvenzmasse oder zum …
Hieraus folgt auch, dass der Insolvenzschuldner wegen des Entzugs der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach § 80 Abs. 1 InsO nicht in der Lage ist, Masseverbindlichkeiten zu begründen (Bundestags-Drucksache -- BT-Drucks. -- 16/3227 vom 02.11.2006, 27; Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 20.01.2010 5 A 2615/08, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht -- ZinsO -- 2010, 917).