Weitere Entscheidung unten: VG Braunschweig, 23.05.2012

Rechtsprechung
   VG Halle, 12.12.2012 - 5 A 34/11   

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https://dejure.org/2012,42266
VG Halle, 12.12.2012 - 5 A 34/11 (https://dejure.org/2012,42266)
VG Halle, Entscheidung vom 12.12.2012 - 5 A 34/11 (https://dejure.org/2012,42266)
VG Halle, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 5 A 34/11 (https://dejure.org/2012,42266)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

    Auszug aus VG Halle, 12.12.2012 - 5 A 34/11
    Allerdings ist eine Aufoktroyierung von Beamten gleichzeitig mit der Übertragung neuer Aufgaben nicht grundsätzlich verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 26. November 1963 - 2 BvL 12/62 - BVerfGE 17, 172).

    Es gibt schon keinen hergebrachten Grundsatz der Nichtversetzbarkeit eines Beamten zu einem anderen Dienstherrn (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 1963 a.a.O.).

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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11   

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https://dejure.org/2012,11582
VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11 (https://dejure.org/2012,11582)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23.05.2012 - 5 A 34/11 (https://dejure.org/2012,11582)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 5 A 34/11 (https://dejure.org/2012,11582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gesundheit; Hygiene; Lebens- und ArzneimittelZur Ausgabe von Apotheken-Werbegaben ("Apotheken-Taler") bei verschreibungspflichtigen und damit preisgebundenen Arzneimitteln

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs 1 S 1 AMG; § 78 AMG; AMPreisV; Art 94 EGRL 83/2001; § 7 Abs 1 HeilMWerbG; § 3 Abs 1 UWG
    Apotheken-Taler; Arzneimittelpreisbindung; Ermessen; geringwertige Kleinigkeit; Grundsatz der Verhälltnismäßigkeit; Heilmittelwerberecht; Untersagung; wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Apotheken-Taler für rezeptpflichtige Arzneimittel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Bonusmodell für rezeptpflichtige Arzneimittel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu rezeptpflichtigen Medikamenten - "Apotheken-Taler" für 50 Cent zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Apotheken-Taler" für rezeptpflichtige Arzneimittel rechtmäßig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Apotheker dürfen ködern - Geschenke für Rezept-Arzneien

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    "Apotheken-Taler” für rezeptpflichtige Arzneimittel erlaubt

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    "Apotheken-Taler" für rezeptpflichtige Arzneimittel

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Angebot von "Apotheken-Taler" für rezeptpflichtige Arzneimittel zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geringwertige "Apotheken-Taler" für rezeptpflichtige Arzneimittel zulässig - Ausgabe eines Talers im Wert von 50 Cent pro Rezept stellt zulässige Gewährung einer "geringwertigen Kleinigkeit" dar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11

    Beachtung des Überschreitens der "Spürbarkeitsschwelle" bei einem gegen die

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11
    Auf die Beschwerde des Klägers änderte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 08.07.2011 (13 ME 111/11) den Beschluss der erkennenden Kammer und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Untersagungsverfügung der Beklagten vom 31.01.2011 wieder her.

    Ein derartiger Verstoß liegt nämlich nicht nur dann vor, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis an seine Kunden abgibt, sondern auch dann, wenn er für das betreffende Arzneimittel zwar den korrekten Preis ansetzt, seinen Kunden beim Erwerb des Arzneimittels zugleich jedoch Vorteile gewährt, die den Erwerb des Arzneimittels für diese wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. BGH, U. v. 09.09.2010 - I ZR 98/08 -, juris.; Nds. OVG, B. v. 08.07.2011, 13 ME 111/11, www.rechtsprechung.niedersachsen.de; VG Osnabrück, B. v. 14.03.2011 - 6 B 93/10 -, juris).

    Dass sie die "notwendigen" Anordnungen zu treffen hat, bedeutet, dass die Behörde nicht nur die Auswahl unter den möglichen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, sondern ihr auch ein Entschließungsermessen, überhaupt einzuschreiten, eingeräumt ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 08.07.2011 - 13 ME 111/11 - m.w.N.).

    Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 08.07.2011 (13 ME 111/11, a.a.O.) ausgeführt:.

    Vielmehr sollte stets eine Gesamtbetrachtung vorgenommen und beachtet werden, ob die Eingriffsschwelle dadurch überschritten wird, dass eine Vielzahl von Werbegaben von für sich genommen geringerem Wert aufgrund eines weiten geschäftlichen Einzugsbereichs und eines hohen Warenumsatzes spürbar werden (B. v. 08.07.2011 - 13 ME 111/11 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 95/11

    Arzneimittelpreisbindungsverstoß bei Ausgabe von Einkaufsgutschein mit einem

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11
    Sie enthalten weder einen Spürbarkeits- noch einen Bagatellvorbehalt, sondern regeln die Preisspannen auf den Handelsstufen und den Apothekenabgabepreis "centgenau" (vgl. dazu Nds. OVG, B. v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rn. 9 - 11; B. v. 08.07.2011, a.a.O.).

    Soweit die Beklagte auf vermeintlich anderslautende Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts verweist, ist dem entgegenzuhalten, dass der Senat unter dem 08.07.2011 noch zwei weitere Eil-Beschlüsse gefasst hat (13 ME 94/111 und 13 ME 95/11), in denen er die von der Apothekenkammer ausgesprochenen Untersagungen der praktizierten Bonusmodelle für rechtmäßig hielt.

    So hat er den von der Beklagten genannten ablehnenden Beschluss des VG Osnabrück vom 14.03.2011 (6 B 94/10) unter Anwendung derselben Grundsätze wie im Fall des Klägers bestätigt, weil der gewährte Bonus mit bis zu 3 EUR pro Arzneimittel deutlich über der nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten wettbewerbsrechtlichen "Spürbarkeitsschwelle" (Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 98/08 -, juris; I ZR 193/07 -, juris; Nds. OVG, B. v. 08.07.2011 - 13 ME 95/11 -, juris Rn. 23) lag.

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11
    Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 22):.

    Auch der Bundesgerichtshof geht ausdrücklich von einem Nebeneinander von Arzneimittelpreisrecht und Heilmittelwerberecht und daher unabhängig von der Frage der Überschreitung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle von einem Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung aus, wenn mit dem Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rn. 16 - 19).

    Bei Werbegaben wie einem Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke und einem Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke ist der Bundesgerichtshof (U. v. 09.09.2009 - I ZR 26/09 und I ZR 125/08 -) jeweils von einer geringwertigen Kleinigkeit ausgegangen.

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2011 - 13 LA 157/09

    Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei Gewährung von den

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11
    Entgegen der Auffassung des Klägers beschränkt sich der Anwendungsbereich des § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG nicht auf Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz selbst, sondern erfasst auch Verstöße gegen die auf dem Arzneimittelgesetz basierenden Rechtsverordnungen und damit gegen die auf § 78 AMG beruhende Arzneimittelpreisverordnung (vgl. Nds. OVG, B. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de).

    Sie enthalten weder einen Spürbarkeits- noch einen Bagatellvorbehalt, sondern regeln die Preisspannen auf den Handelsstufen und den Apothekenabgabepreis "centgenau" (vgl. dazu Nds. OVG, B. v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rn. 9 - 11; B. v. 08.07.2011, a.a.O.).

    "Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11
    "Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10).

    So hat er den von der Beklagten genannten ablehnenden Beschluss des VG Osnabrück vom 14.03.2011 (6 B 94/10) unter Anwendung derselben Grundsätze wie im Fall des Klägers bestätigt, weil der gewährte Bonus mit bis zu 3 EUR pro Arzneimittel deutlich über der nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten wettbewerbsrechtlichen "Spürbarkeitsschwelle" (Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 98/08 -, juris; I ZR 193/07 -, juris; Nds. OVG, B. v. 08.07.2011 - 13 ME 95/11 -, juris Rn. 23) lag.

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11
    Ein derartiger Verstoß liegt nämlich nicht nur dann vor, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis an seine Kunden abgibt, sondern auch dann, wenn er für das betreffende Arzneimittel zwar den korrekten Preis ansetzt, seinen Kunden beim Erwerb des Arzneimittels zugleich jedoch Vorteile gewährt, die den Erwerb des Arzneimittels für diese wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. BGH, U. v. 09.09.2010 - I ZR 98/08 -, juris.; Nds. OVG, B. v. 08.07.2011, 13 ME 111/11, www.rechtsprechung.niedersachsen.de; VG Osnabrück, B. v. 14.03.2011 - 6 B 93/10 -, juris).

    So hat er den von der Beklagten genannten ablehnenden Beschluss des VG Osnabrück vom 14.03.2011 (6 B 94/10) unter Anwendung derselben Grundsätze wie im Fall des Klägers bestätigt, weil der gewährte Bonus mit bis zu 3 EUR pro Arzneimittel deutlich über der nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten wettbewerbsrechtlichen "Spürbarkeitsschwelle" (Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 98/08 -, juris; I ZR 193/07 -, juris; Nds. OVG, B. v. 08.07.2011 - 13 ME 95/11 -, juris Rn. 23) lag.

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11
    Bei Werbegaben wie einem Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke und einem Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke ist der Bundesgerichtshof (U. v. 09.09.2009 - I ZR 26/09 und I ZR 125/08 -) jeweils von einer geringwertigen Kleinigkeit ausgegangen.
  • VG Osnabrück, 14.03.2011 - 6 B 94/10

    Vereinbarkeit mit der Arzneimittelpreisbindung bei Abgabe freiverkäuflicher

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11
    So hat er den von der Beklagten genannten ablehnenden Beschluss des VG Osnabrück vom 14.03.2011 (6 B 94/10) unter Anwendung derselben Grundsätze wie im Fall des Klägers bestätigt, weil der gewährte Bonus mit bis zu 3 EUR pro Arzneimittel deutlich über der nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten wettbewerbsrechtlichen "Spürbarkeitsschwelle" (Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 98/08 -, juris; I ZR 193/07 -, juris; Nds. OVG, B. v. 08.07.2011 - 13 ME 95/11 -, juris Rn. 23) lag.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2011 - 1 M 95/11

    Apotheken-Bonus bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11
    Auch dem von der Beklagten genannten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.07.2011 - 1 M 95/11 - (juris) liegt kein vergleichbarer Fall zugrunde, der die sich aus dem Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht ergebene "Spürbarkeitsschwelle" eindeutig nicht überschreitet, sondern der Apotheker hatte in dem zu entscheidenden Fall einen Bonus von 3 EUR je Rezept gewährt.
  • VG Braunschweig, 16.02.2011 - 1 A 161/10
    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11
    Zwar ist ihr darin beizupflichten, dass im Regelfall ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot den Erlass einer Untersagungsverfügung rechtfertigt (vgl. VG Braunschweig zur Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung, an Sonn- und Feiertagen Brötchen und Backwaren außerhalb der gesetzlich zugelassen Öffnungszeit von drei Stunden zu verkaufen, U. v. 16.02.2011 - 1 A 161/10 - , www.rechtsprechung.niedersachsen.de).
  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - 13 B 1136/11

    Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen Untersagung der Überlassung von und der

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