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   VG Oldenburg, 30.09.2020 - 5 A 3661/18   

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https://dejure.org/2020,28764
VG Oldenburg, 30.09.2020 - 5 A 3661/18 (https://dejure.org/2020,28764)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30.09.2020 - 5 A 3661/18 (https://dejure.org/2020,28764)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30. September 2020 - 5 A 3661/18 (https://dejure.org/2020,28764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwertungsbefugnis nach § 12 Abs. 5 Düngeverordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Pflicht zur Lagerung von Gärrückständen einer Biogasanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 53.84

    Arzneimittel - Zahnfüllstoffe - Definition

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.09.2020 - 5 A 3661/18
    Gegenstand der Feststellungsklage muss ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein, d.h. es muss "in Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (BVerwG, Urteile vom 13. Oktober 1971 - VI C 57.66 - juris, Rn. 26 und vom 30. Mai 1985 - 3 C 53.84 - juris, Rn. 30).

    Es müssen sich also aus dieser Rechtsbeziehung heraus bestimmte Rechtsfolgen ergeben können, was wiederum die Anwendung von bestimmten Normen auf den konkreten Sachverhalt voraussetzt (BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1985 - 3 C 53.84 - juris, Rn. 31 und vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 - juris, Rn. 31).

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.09.2020 - 5 A 3661/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 38.09 - juris, Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus VG Oldenburg, 30.09.2020 - 5 A 3661/18
    Gegenstand der Feststellungsklage muss ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein, d.h. es muss "in Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (BVerwG, Urteile vom 13. Oktober 1971 - VI C 57.66 - juris, Rn. 26 und vom 30. Mai 1985 - 3 C 53.84 - juris, Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 7 ME 203/02

    Voraussetzungen der Beiladung der höheren Behörde; Pflichten der Betreiber von

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.09.2020 - 5 A 3661/18
    Auch der von der Klägerin genannte Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vermag hier nicht zur Klärung beizutragen, da in ihm nur der Begriff der Verwendung und nicht der Verwertung genutzt wird (Nds. OVG, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 7 ME 203/02 - juris, Rn. 6 f.).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.09.2020 - 5 A 3661/18
    Es müssen sich also aus dieser Rechtsbeziehung heraus bestimmte Rechtsfolgen ergeben können, was wiederum die Anwendung von bestimmten Normen auf den konkreten Sachverhalt voraussetzt (BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1985 - 3 C 53.84 - juris, Rn. 31 und vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 - juris, Rn. 31).
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