Rechtsprechung
VG Oldenburg, 11.12.2003 - 5 A 4059/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,26584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Folgenbeseitigungsanspruch aufgrund des Befahrens einer Kreisstraße durch LKW
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus VG Oldenburg, 11.12.2003 - 5 A 4059/99
Der gegen den Beklagten geltend gemachte und in ständiger Rechtsprechung unabhängig von seiner dogmatischen Begründung im einzelnen anerkannte Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 - zitiert nach Juris) kommt dann in Betracht, wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht des betroffenen Bürgers ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, der noch andauert.Zwischen dem rechtswidrigen Verhalten der Verwaltung und den eingetretenen Folgen muss eine haftungsbegründende und hinsichtlich des Umfanges der Haftung auch eine haftungsausfüllende Kausalität bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984, aaO).
Ob ein solcher Zusammenhang auch noch hinsichtlich nur mittelbar eingetretener adäquater Folgen gegeben ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung offen gelassen (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984, aaO).
- BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02
Verkehrsbeschränkungen, zugunsten Grundstückseigentümern zum Schutz vor …
Auszug aus VG Oldenburg, 11.12.2003 - 5 A 4059/99
Diese Bestimmung kann zwar im Einzelfall nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 9/02 -, NJW 2003, S. 601) auch dem Einzelnen einen Anspruch auf straßenverkehrsbehördliches Einschreiten zum Schutze vor Eigentumsbeeinträchtigungen durch unzulässigen oder übermäßigen Verkehr vermitteln.