Rechtsprechung
VG Halle, 18.05.2016 - 5 A 54/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 33 Abs 2 GG
Tätowierte Polizeibeamtin; Sichtbarkeit der Tätowierung; Einstellung in den Vorbereitungsdienst - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05
Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform; …
Auszug aus VG Halle, 18.05.2016 - 5 A 54/16
Es beschränkt deren von Art. 2 Abs. 1 GG umfasstes Recht, über die Gestaltung der äußeren Erscheinung auch im Dienst eigenverantwortlich zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - BVerwG 2 C 3.05 - juris Rn. 15 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1914/15
Tätowierung als Eignungsmangel für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Auszug aus VG Halle, 18.05.2016 - 5 A 54/16
Zur Ablehnung der Einstellung genügen bereits berechtigte Zweifel des Dienstherrn daran, ob der Beamte die Eignung besitzt, die für die Ernennung notwendig ist (vgl. hierzu und zum Vorigen VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 4 S 1914/15 - juris Rn. 9 m.w.N.).
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Für bereits ernannte Beamte bilden entsprechende Regelungen die Grundlage für Weisungen, keine derartige Tätowierung im Dienst zu tragen (VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 21 f.).Insbesondere bei jüngeren Menschen und in Ostdeutschland hat die Verbreitung von Tätowierungen daher offenbar den Bereich von Subkulturen verlassen und "die Mitte der Gesellschaft erreicht" (VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 31; hierzu auch VG Düsseldorf…, Beschluss vom 24. August 2017 - 2 L 3279/17 - juris Rn. 30).
- VG Düsseldorf, 08.05.2018 - 2 K 15637/17
Einstellung von Polizeibewerbern mit großflächigen Tätowierungen
Für bereits ernannte Beamte bilden entsprechende Regelungen die Grundlage für Weisungen, keine derartige Tätowierung im Dienst zu tragen (VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 21 f.). - OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14
Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende …
Auch eine beamtenrechtliche Weisung, die sich als rechtswidrig erweist, erzeugt keine Bindungswirkung für den Beamten (vgl. VG Halle, Urt. v. 18.5.2016, 5 A 54/16, juris Rn. 21 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2018 - 4 S 36.18
Ablehnung von Polizeibewerbern wegen Tätowierungen bedarf grundsätzlich …
Solche Zweifel können sich aber nicht aus Umständen ergeben, die - wie hier - lediglich aus dem äußeren Erscheinungsbild abgeleitet werden und gegenüber einem bereits im Dienst befindlichen Beamten nicht zu das äußere Erscheinungsbild betreffenden Maßnahmen berechtigen würden (vgl. zu Verwendungseinschränkungen aufgrund gesundheitlicher Bedenken: Senatsurteile vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 17.16 - EA S. 18;… vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris Rn. 34; zu Tätowierungen: VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 20). - VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18
Ausschluss vom Eignungsauswahlverfahren für die Einstellung in den …
Für bereits ernannte Beamte bilden entsprechende Regelungen die Grundlage für Weisungen, keine derartige Tätowierung im Dienst zu tragen (VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 21 f.).Insbesondere bei jüngeren Menschen und in Ostdeutschland hat die Verbreitung von Tätowierungen daher offenbar den Bereich von Subkulturen verlassen und "die Mitte der Gesellschaft erreicht" (VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 31; hierzu auch VG Düsseldorf…, Beschluss vom 24. August 2017 - 2 L 3279/17 - juris Rn. 30).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2018 - 6 B 556/18
Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst i.R.d. …
Für bereits ernannte Beamte bilden entsprechende Regelungen die Grundlage für Weisungen, keine derartige Tätowierung im Dienst zu tragen (VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 21 f.).
Rechtsprechung
BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 54.16, 5 AV 40.16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Umfang der Fähigkeit eines Betreuers zur Vornahme von Verfahrenshandlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 1; BGB § 1903 Abs. 1 S. 1
Umfang der Fähigkeit eines Betreuers zur Vornahme von Verfahrenshandlungen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.01.1996 - 5 B 219.95
Verwaltungsprozeßrecht: Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Betreuten bei …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 54.16
Die Nichtigkeitsklage gehört jedoch nicht zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1996 - 5 B 219.95 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 24 S. 2). - BVerwG, 02.09.2016 - 5 B 49.16
Einwilligungsvorbehalt gegenüber dem Betreuer bzgl. der Einlegung der …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 54.16
Die von der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 2016 - BVerwG 5 B 49.16 - erhobene "Nichtigkeitsklage" und ihr Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts werden verworfen.
Rechtsprechung
VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 A 54/16 MD |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Asylrecht: Gefährdungslage in Logar (Afghanistan) für eine Familie mit minderjährigen Kindern
- Informationsverbund Asyl und Migration
EMRK Art. 3, AsylG § 4, AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
Afghanistan, Logar, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, gefahrerhöhende Umstände, subsidiärer Schutz, Bürgerkrieg, willkürliche Gewalt, erhebliche individuelle Gefahr, Kinder, minderjährig, Existenzminimum - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 A 54/16
Das ist in der Regel die Herkunftsregion des Ausländers, in die er typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15/12 - juris).Allerdings spreche einiges dafür, dass die gemäß Art. 8 Abs. 2 QRL zu berücksichtigenden allgemeinen Gegebenheiten des Herkunftslandes - oberhalb (Hervorhebung durch den Einzelrichter) der Schwelle des Existenzminimums - auch den Zumutbarkeitsmaßstab prägen (BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 - juris Rn. 20).
Bei dieser Sachlage kann (erst recht) nicht davon ausgegangen werden, dass die Kläger in Kabul eine ausreichende Lebensgrundlage i.S.d. der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2013 (a.a.O., Rn. 20) vorfinden.
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 A 54/16
Allerdings kann eine Individualisierung der allgemeinen Gefahr auch dann, wenn individuelle gefahrerhöhende Umstände fehlen, ausnahmsweise bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, Urteil vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 18 ff.).Ein Risiko in dieser Größenordnung liegt zwar noch unterhalb der als beachtlich angenommenen Schwelle von 1:800 (entsprechend 0, 125 %) pro Jahr (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 22 f.).
- VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285
Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 A 54/16
Was im Übrigen die humanitäre Lage eine Familie mit minderjährigen Kindern bei einer Rückkehr nach Afghanistan anbelangt, so hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21.11.2014 (13a B 14.30285 - juris) festgestellt, dass die schlechten humanitären Bedingungen für diese Bevölkerungsgruppe im Allgemeinen eine Gefahrenlage darstellt, die zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinn von Art. 3 EMRK führt.
- BVerwG, 27.06.2013 - 10 B 11.13
Abschiebungsverbot; extreme Gefahrenlage; Afghanistan; Reisewarnung
Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 A 54/16
Den Einwand, das Abstellen auf die Herkunftsregion bedeute im Ergebnis das Zählen der Toten in einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Gegend - das sogenannte "Bodycount" -, was mit dem vom Grundgesetz absolut geschützten Recht auf Leben unvereinbar sei, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht gelten lassen (vgl. Beschluss vom 27.06.2013 - 10 B 11/13 u.a. - juris). - VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen bei Gefahr unmenschlicher …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 A 54/16
Nach diesen Grundsätzen bietet ein verfolgungssicherer Ort erwerbsfähigen Personen eine wirtschaftliche Lebensgrundlage etwa dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem angemessenen Lebensunterhalt Erforderliche erlangen können (hierzu ausführlich: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2012 - A 11 S 3070/11 - juris). - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 A 54/16
Hierzu gehört auch die Würdigung der medizinischen Versorgungslage in dem jeweiligen Gebiet, von deren Qualität und Erreichbarkeit die Schwere eingetretener körperlicher Verletzungen mit Blick auf die den Opfern dauerhaft verbleibenden Verletzungsfolgen abhängen kann (ausführlich: BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 - juris Rn. 32 ff.). - BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 A 54/16
Ein solcher "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" kann überdies landesweit oder regional (z.B. in der Herkunftsregion des Ausländers) bestehen, er muss sich mithin nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2008 - 10 C 43/07 - juris).
- VG Magdeburg, 24.11.2016 - 5 A 720/16
Afghanistan; Familie mit Kleinkindern; Provinz Baghlan; Hazara; Sicherheitslage; …
Diese Feststellungen lassen allerdings nicht den Schluss zu, dass in der Provinz Baghlan gerade Familien mit Kindern einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind (anders für die Provinz Logar: Urteil des Einzelrichters vom 03.05.2016 - 5 A 54/16 - zur Aufnahme in juris vorgesehen).