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   OVG Sachsen, 21.11.2014 - 5 A 583/11   

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https://dejure.org/2014,40903
OVG Sachsen, 21.11.2014 - 5 A 583/11 (https://dejure.org/2014,40903)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.11.2014 - 5 A 583/11 (https://dejure.org/2014,40903)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. November 2014 - 5 A 583/11 (https://dejure.org/2014,40903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBRKG § 32 Abs. 5 S. 2 GG Art 3 Abs. 1 SächGemO § 4 Abs. 3 S. 2 SächsLRettDPVO § 4
    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Rettungsdiensteinsatz, Notarzteinsatz, Kostenersatz, Rettungsdienstentgeltsatzung, Rendezvous-System, Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Sachsen: Kosten eines Rettungsdiensteinsatzes

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Rettungsdienstkosten gegenüber privat krankenversicherten Benutzern - "Rendezvous-System"

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 101 (Kurzinformation)

    Rettungsdienst/Krankentransport | Gebührenerhebung/"Rendezvous-System"

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Rettungsdienstkosten gegenüber privat krankenversicherten Benutzern - "Rendezvous-System"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2014 - 5 A 583/11
    Sollte sich die Satzung unter Verstoß gegen das Rechtsstaatsgebot Rückwirkung beimessen, so würde dieser Mangel nur das Rückwirken des Inkrafttretens der Satzung, nicht jedoch ihr Inkrafttreten mit Wirkung für die Zukunft ("ex nunc") hindern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1. August 2001, NVwZ 2002, 205 f.).
  • OVG Sachsen, 07.12.2010 - 5 A 118/10

    Darlegungsanforderungen, Darlegungserfordernis

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2014 - 5 A 583/11
    Die Vorschrift des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO verlangt, dass der Antragsteller des Zulassungsverfahrens innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils - ausdrücklich oder sinngemäß - zumindest einen Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 VwGO bezeichnet und herausarbeitet, aus welchen Gründen die Voraussetzungen des bezeichneten Zulassungsgrunds erfüllt sein sollen (SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 5 A 118/10 -, juris Rn. 2; st. Rspr.; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 124a Rn. 49).
  • OVG Sachsen, 22.10.2014 - 5 A 185/14

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), ernstliche Zweifel, grundsätzliche Bedeutung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.11.2014 - 5 A 583/11
    Das Urteil begegnet nicht den an seiner Richtigkeit geltend gemachten ernstlichen Zweifeln.3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2014 - 5 A 185/14 -, juris Rn. 6; st. Rspr.).
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