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   VG Hannover, 26.03.2014 - 5 A 824/13   

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https://dejure.org/2014,7899
VG Hannover, 26.03.2014 - 5 A 824/13 (https://dejure.org/2014,7899)
VG Hannover, Entscheidung vom 26.03.2014 - 5 A 824/13 (https://dejure.org/2014,7899)
VG Hannover, Entscheidung vom 26. März 2014 - 5 A 824/13 (https://dejure.org/2014,7899)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 HKG ND; § 7 ÄWeitBiO ND; § 10 ÄWeitBiO ND; § 5 ÄWeitBiO ND
    Facharzt für Klinische Pharmakologie; Zulassung zur Prüfung für Facharztanerkennung; Gleichwertiger Weiterbildungsgang

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 8 LA 177/06

    Möglichkeit einer "ganztägigen und hauptberuflichen" Weiterbildung i.S.v. § 38

    Auszug aus VG Hannover, 26.03.2014 - 5 A 824/13
    Die Weiterbildung ist also unter verantwortlicher Leitung des von der Ärztekammer dazu ermächtigten Arztes in der Weiterbildungsstätte durchzuführen (§ 6 Abs. 1 WBO; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. vom 14.03.2007 - 8 LA 177/06 -, juris).

    Nur wenn eine diesen Voraussetzungen genügende Weiterbildung abgeschlossen ist, dies in einem Zeugnis des dazu ermächtigten Arztes ordnungsgemäß belegt wird und sich schließlich der Prüfungsausschuss der Kammer aufgrund des Zeugnisses und einer ergänzenden mündlichen Prüfung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.03.2007, a.a.O.) davon überzeugt hat, dass der Arzt die erforderliche Qualifikation besitzt, ist die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen.

  • VG Hannover, 23.06.2010 - 5 A 5490/09
    Auszug aus VG Hannover, 26.03.2014 - 5 A 824/13
    Eine ärztliche Tätigkeit jedoch, die - wie hier der Fall - nicht unter der Anleitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Arztes gestanden hat, kann nicht als Weiterbildung in einem abweichenden Weiterbildungsgang angesehen werden (VG Hannover, Urt. v. 23.06.2010 - 5 A 5490/09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.04.1984 - 9 S 2612/82 -, MedR 1985, 132 f.; OVG Bremen, Urt. v. 11.10.1983 - OVG 1 BA 75/82 -, MedR 1984, 155 f.).
  • BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99

    Zum Betätigungsfeld von Optikern

    Auszug aus VG Hannover, 26.03.2014 - 5 A 824/13
    Gegen Regelungen der Berufsausübung bestehen verfassungsrechtlich keine Bedenken, sofern vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie zweckmäßig erscheinen lassen, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (BVerfG, Beschl. v. 07.08.2000 - 1 BvR 254/99 -, NJW 2000, 2736).
  • OVG Bremen, 11.10.1983 - 1 BA 75/82
    Auszug aus VG Hannover, 26.03.2014 - 5 A 824/13
    Eine ärztliche Tätigkeit jedoch, die - wie hier der Fall - nicht unter der Anleitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Arztes gestanden hat, kann nicht als Weiterbildung in einem abweichenden Weiterbildungsgang angesehen werden (VG Hannover, Urt. v. 23.06.2010 - 5 A 5490/09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.04.1984 - 9 S 2612/82 -, MedR 1985, 132 f.; OVG Bremen, Urt. v. 11.10.1983 - OVG 1 BA 75/82 -, MedR 1984, 155 f.).
  • VG Saarlouis, 13.02.2006 - 1 K 11/05

    Keine Zusatzbezeichnung Sozialmedizin ohne den Nachweis der Weiterbildung an

    Auszug aus VG Hannover, 26.03.2014 - 5 A 824/13
    Nur durch einen für alle Ärzte in gleicher Weise geregelten Erwerb einer Qualifikation nach dem ärztlichen Berufsrecht wird die für die Qualitätssicherung erforderliche Strukturqualität der ärztlichen Tätigkeit und Weiterbildung gewährleistet (VG Saarlouis, Urt. v. 13.02.2006 - 1 K 11/05 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1984 - 9 S 2612/82

    Facharztrecht; Weiterbildung; Gleichwertigkeit

    Auszug aus VG Hannover, 26.03.2014 - 5 A 824/13
    Eine ärztliche Tätigkeit jedoch, die - wie hier der Fall - nicht unter der Anleitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Arztes gestanden hat, kann nicht als Weiterbildung in einem abweichenden Weiterbildungsgang angesehen werden (VG Hannover, Urt. v. 23.06.2010 - 5 A 5490/09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.04.1984 - 9 S 2612/82 -, MedR 1985, 132 f.; OVG Bremen, Urt. v. 11.10.1983 - OVG 1 BA 75/82 -, MedR 1984, 155 f.).
  • VG München, 26.10.2023 - M 27 K 21.6223

    Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Anrechnung von

    Das durch die Facharztbezeichnung in der Öffentlichkeit erweckte Vertrauen in die besondere Qualifikation des Arztes ist auch in Ansehung seiner Berufsausübungsfreiheit nur dann gerechtfertigt, wenn in dem vorangegangenen Verfahren hinreichend sorgfältig und umfassend das Vorliegen der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten festgestellt worden ist (vgl. VG Hannover, U.v. 26.3.2014 - 5 A 824/13 - juris Rn. 34).

    Um diese Art der Anleitung zu erfüllen, muss der Weiterbilder die Tätigkeit des Weiterbildungsassistenten rechtlich und tatsächlich anleiten sowie zeitlich und inhaltlich gestalten (vgl. VG Hannover, U.v. 26.3.2014 - 5 A 824/13 - juris Rn. 27; OVG Saarland, U.v. 4.11.2011 - 3 A 163/10 - juris Rn. 77).

    Jedoch ist für eine zielführende Weiterbildung auch die Möglichkeit einer Überwachung durch den Weiterbilder zu verlangen, also die Möglichkeit, Arbeitsschritte und Arbeitsergebnisse des Assistenzarztes zu kontrollieren (vgl. VG Hannover, U.v. 26.3.2014, a.a.O., Rn. 27).

    Da jedoch deckungsgleiche eine Tätigkeit "unter Anleitung" erforderlich ist (vgl. VG Hannover, U.v. 26.3.2014 - 5 A 824/13 - juris Rn. 32), kommt eine volle Anrechnung auch insoweit nicht in Betracht.

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