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   VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 99/15   

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https://dejure.org/2016,30609
VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 99/15 (https://dejure.org/2016,30609)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07.09.2016 - 5 A 99/15 (https://dejure.org/2016,30609)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07. September 2016 - 5 A 99/15 (https://dejure.org/2016,30609)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausreiseverbot bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausreiseverbot wegen Verdachts der Unterstützung und Teilnahme am bewaffneten "Jihad" bestätigt - Tägliche Meldepflicht bei der Polizei rechtens

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ausreiseverbot

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 202/15

    Meldeauflage wegen der Prognose, der Kläger wolle sich ins Ausland absetzen, um

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 99/15
    Wegen der Einzelheiten wird auf die Auswertung der im Reisepass eingetragenen Stempel (Bl. 26 ff. der Beiakte A zum Verfahren 5 A 202/15) verwiesen.

    Ausweislich des polizeilichen Berichts vom 28. Dezember 2014 (Bl. 8 ff. der Beiakte A zum Verfahren 5 A 202/15) sowie des Bescheids der Bundespolizeidirektion G. vom selben Tag (Bl. 11 ff. der Beiakte A zum Verfahren 5 A 202/15) gab der Kläger auf Befragen gegenüber den ihn kontrollierenden Beamten an, für vier Tage nach Istanbul reisen zu wollen, um sich dort einer Zahnbehandlung zu unterziehen; weitere Pläne habe er nicht, nach der Behandlung wolle er sofort nach Deutschland zurückreisen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf das Protokoll der Bundespolizei G. über die Asservierung der Drohne und des Geldes sowie die Lichtbilder (Bl. 19 ff. der Beiakte A zum Verfahren 5 A 202/15) verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Bericht zum Gefahrenermittlungsvorgang "H." (Bl. 1 ff. der Beiakte A zum Verfahren 5 A 202/15) verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Amtsgerichts (Bl. 3 der Beiakte B zum Verfahren 5 A 202/15) verwiesen.

    Die sofortige Vollziehung dieses Bescheids hat das erkennende Gericht mit dem Beschluss vom 25. Juni 2015 im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren 5 B 203/15 bestätigt; die Rechtmäßigkeit der Meldeauflage ist Gegenstand des beim erkennenden Gericht anhängigen Hauptsacheverfahrens 5 A 202/15.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte und den Verwaltungsvorgang der Beklagten in diesem sowie den Verfahren 5 A 192/15 und 5 A 202/15 Bezug genommen.

  • VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 192/15

    Sicherstellung von Bargeld und einer Flugdrohne wegen der Gefahrenprognose, der

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 99/15
    Dieser Bescheid ist Gegenstand des beim erkennenden Gericht anhängigen Verfahrens 5 A 192/15.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte und den Verwaltungsvorgang der Beklagten in diesem sowie den Verfahren 5 A 192/15 und 5 A 202/15 Bezug genommen.

  • VG Hannover, 16.09.2015 - 7 A 3648/15

    Afghanistan; Ausreiseverbot; Behördenzeugnis; Flüchtling; Flüchtlingsausweis;

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 99/15
    Die Kampagne "Lies!" ist als salafistisch-extremistische Aktionsform zu bewerten und dient einem Heranführen junger Menschen an die extremistische Szene (vgl. VG Hannover, U. v. 16.09.2015 - 7 A 3648/15 -, juris Rn. 32; VG Minden, U. v. 27.10.2015 - 8 K 1220/15 -, juris Rn. 43; Verfassungsschutzbericht des Bundes 2015 - Stand: Juni 2016, S. 172 ff.; Verfassungsschutzbericht 2015 des Landes Niedersachsen - Vorabfassung -, S. 93).
  • VG Minden, 27.10.2015 - 8 K 1220/15

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der salafistischen Szene

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 99/15
    Die Kampagne "Lies!" ist als salafistisch-extremistische Aktionsform zu bewerten und dient einem Heranführen junger Menschen an die extremistische Szene (vgl. VG Hannover, U. v. 16.09.2015 - 7 A 3648/15 -, juris Rn. 32; VG Minden, U. v. 27.10.2015 - 8 K 1220/15 -, juris Rn. 43; Verfassungsschutzbericht des Bundes 2015 - Stand: Juni 2016, S. 172 ff.; Verfassungsschutzbericht 2015 des Landes Niedersachsen - Vorabfassung -, S. 93).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - 19 A 2097/14

    Klage eines Salafisten gegen Passentziehung ohne Erfolg

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 99/15
    Zum rechtlichen Maßstab für die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von behördlichen Entscheidungen nach den genannten Vorschriften hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 4. Mai 2015 (- 19 A 2097/14 -, juris Rn. 23 ff.) wie folgt ausgeführt:.
  • OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15

    3, 4-1/15 (2 StE 6/15-3) - "Islamische Staat" (IS) als terroristische Vereinigung

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 99/15
    Herrn I. und Herrn AF., die mit rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 7. Dezember 2015 (Aktenzeichen: 4-1/15) wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind.
  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer

    Mit Urteil vom 7. September 2016 wies das Verwaltungsgericht Braunschweig, Aktenzeichen 5 A 99/15 (Anlage B12, Bl. 86 ff. dA) , die Klage des Klägers auf Feststellung, dass der Bescheid der Stadt W. vom 19. Januar 2015 rechtswidrig gewesen ist und ihn in seinen Rechten verletzt hat, soweit ihm hiermit der Reisepass entzogen wurde, und auf Aufhebung des Bescheids vom 19. Januar 2015, soweit ihm hiermit die Ausreise aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland untersagt wird, zurück.

    "im Rahmen einer von Ihnen betriebenen Klage vor dem Verwaltungsgericht ist am 07.09.2016 ein Urteil ergangen (Az. 5 A 99/15), das nunmehr einschließlich der Urteilsbegründung veröffentlicht worden und gestern (10.10.2016) zu unserer Kenntnis gelangt ist.

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2018 - 11 LC 177/17

    Heranziehung eines Passinhabers zu einer passbeschränkenden Maßnahme wegen

    Dazu gehört beispielsweise der Fall, dass der Passbewerber ins Ausland reisen will, um dort Straftaten zu begehen, oder dass er dort mit Organisationen in Verbindung treten will, die die Beziehungen der Bundesrepublik zu anderen Staaten zu stören beabsichtigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 4.5.2015 - 19 A 2097/14 -, a.a.O., juris, Rn. 28 ff.; VG Aachen, Beschl. v. 31.3.2016 - 8 L 1094/15 -, juris, Rn. 20 ff.; VG Braunschweig, Urt. v. 7.9.2016 - 5 A 99/15 -, juris, Rn. 33, jeweils wegen einer beabsichtigten Beteiligung am militanten "Jihad").
  • VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 142.17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entziehung des Reisepasses sowie Begehren

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist - abweichend von dem Grundsatz, dass bei Anfechtungsklagen regelmäßig auf die letzte Behördenentscheidung abzustellen ist - der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, weil es sich hierbei um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (vgl. Urteile der Kammer vom 12. April 2018 - VG 23 K 1845.16 -, Abdruck S. 7, vom 13. Juni 2016 - VG 23 K 37.15 -, juris Rn. 27 und vom 6. März 2015 - VG 23 K 58.10 -, juris Rn. 16 und - VG 23 K 59.10 -, juris Rn. 15; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Mai 2015 - 19 A 2097/14 -, juris Rn. 23 ff.; VG Braunschweig, Urteil vom 7. September 2016 - 5 A 99/15 -, juris Rn. 34 f., 48; vgl. ferner VGH Bayern, Beschluss vom 5. März 2015 - 10 CS 14.2244 u.a. -, juris Rn. 27 und OVG Bremen, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 LA 23/16 -, juris Rn. 7).

    Lediglich hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist - anders als bei der räumlichen Beschränkung des Personalausweises - der Zeitpunkt der Behördenentscheidung maßgeblich (vgl. OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 9. Mai 2016 - OVG 5 N 27.14 -, juris Rn. 8; Urteil vom 2. Oktober 2014 - OVG 5 B 9.13 -, juris Rn. 32; Beschlüsse vom 7. November 2011 - OVG 5 N 31.08 -, juris Rn. 7 und vom 6. Februar 2007 - OVG 5 S 7.06 -, Abdruck S. 3; VG Ansbach, Urteil vom 23. Februar 2017 - AN 5 K 15.01676 -, juris Rn. 48; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Mai 2015 - 19 A 2097/14 -, juris Rn. 23 ff.; VG Braunschweig, Urteil vom 7. September 2016 - 5 A 99/15 -, juris Rn. 34 f.).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2017 - 11 MC 186/17

    Anscheinsgefahr; Begründung; Beschränkung; Entführung; Geltungsbereich;

    Der Passinhaber gefährdet sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland unter anderem dann, wenn bestimmte Tatsachen die Prognose rechtfertigen, er werde sich im Ausland an Gewalttätigkeiten beteiligen, die geeignet sind, die auswärtigen Beziehungen oder unter besonderen Umständen auch das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland zu schädigen (vgl. hierzu etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 4.5.2015 - 19 A 2097/14 -, a. a. O., juris, Rdnr. 28 ff. m. w. N.; VG Aachen, Beschl. v. 31.3.2016 - 8 L 1094/15 -, juris, Rdnr. 20 ff.; VG Braunschweig, Urt. v. 7.9.2016 - 5 A 99/15 -, juris, Rdnr. 33, wegen beabsichtigter Beteiligung am militanten "Jihad").
  • VG Berlin, 12.04.2018 - 23 K 1845.16

    Entziehung des Reisepasses und Beschränkung des Geltungsbereichs eines

    27 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der materiellen Rechtmäßigkeit der Regelungen ist - abweichend von dem Grundsatz, dass bei Anfechtungsklagen regelmäßig auf die letzte Behördenentscheidung abzustellen ist - der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, weil es sich sowohl bei der Entziehung des Reisepasses als auch bei der räumlichen Beschränkung des Geltungsbereiches des Personalausweises um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung handelt (vgl. Urteil der Kammer vom 13. Juni 2016 - VG 23 K 37.15 -, Abdruck S. 5 m.w.N.; vgl. außerdem OVG Bremen, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 LA 23/16 -, juris Rn. 7; VG Braunschweig, Urteil vom 7. September 2016 - 5 A 99/15 -, juris Rn. 34 f., 48; offen gelassen durch VGH Bayern, Beschluss vom 5. März 2015 - 10 CS 14.2244 u.a. -, juris Rn. 27).

    Die Teilnahme eines deutschen Staatsangehörigen am bewaffneten Jihad oder dessen Unterstützung sind in diesem Sinne geeignet, in erheblichem Maße die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik zu gefährden (vgl. Urteil der Kammer vom 13. Juni 2016 - VG 23 K 37.15 -, Abdruck S. 6 m.w.N.; vgl. außerdem OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Mai 2015 - 19 A 2097/14 -, juris Rn. 30 f. m.w.N.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 10 L 3365/16 -, juris Rn. 13; VG Braunschweig, Urteil vom 7. September 2016 - 5 A 99/15 -, juris Rn. 34 f., 48; VG Aachen, Beschluss vom 31. März 2016 - 8 L 1094/15 -, juris Rn. 27; VG Hannover, Urteil vom 16. September 2015 - 7 A 3648/15 -, juris Rn. 24; VG Arnsberg, Urteil vom 24. Juli 2015 - 12 K 658/14 -, juris Rn. 28 f.).

  • VG Berlin, 05.12.2023 - 23 K 83.23
    Für die Teilnahme eines deutschen Staatsangehörigen am bewaffneten Jihad oder dessen Unterstützung ist in der Rechtsprechung geklärt, dass diese geeignet ist, in erheblichem Maße die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik zu gefährden (vgl. Urteil der Kammer vom 13. Juni 2016 - VG 23 K 37.15 -, Abdruck S. 6 m.w.N.; vgl. außerdem OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Mai 2015 - 19 A 2097/14 -, juris Rn. 30 f. m.w.N.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 10 L 3365/16 -, juris Rn. 13; VG Braunschweig, Urteil vom 7. September 2016 - 5 A 99/15 -, juris Rn. 34 f., 48; VG Aachen, Beschluss vom 31. März 2016 - 8 L 1094/15 -, juris Rn. 27; VG Hannover, Urteil vom 16. September 2015 - 7 A 3648/15 -, juris Rn. 24; VG Arnsberg, Urteil vom 24. Juli 2015 - 12 K 658/14 -, juris Rn. 28 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13, 5 A 99/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12644
OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13, 5 A 99/15 (https://dejure.org/2016,12644)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.02.2016 - 5 A 773/13, 5 A 99/15 (https://dejure.org/2016,12644)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 5 A 773/13, 5 A 99/15 (https://dejure.org/2016,12644)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 9 AO § 157 Abs. 1 Satz 2 AO § 119 Abs. 1
    Anschlussgebühr, Niederschlagswassergebühr, Abgabenbescheid, Bestimmtheit, wirtschaftliche Einheit; Grundstück, Benutzung

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Abwassergebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung eines Grundstücks; Ermächtigung des Zweckverbands zur Erhebung einer Umlage von den Verbandsmitgliedern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Abwassergebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung eines Grundstücks; Ermächtigung des Zweckverbands zur Erhebung einer Umlage von den Verbandsmitgliedern

  • rechtsportal.de

    Erhebung von Abwassergebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung eines Grundstücks; Ermächtigung des Zweckverbands zur Erhebung einer Umlage von den Verbandsmitgliedern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 712
  • DÖV 2016, 734
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13
    Durch die Formulierung als Soll-Vorschrift wird das dem Satzungsgeber bei der Wahl des Umlagemaßstabs eingeräumte Ermessen dahin eingeschränkt, dass für den Regelfall von dem in § 60 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG festgelegten Maßstab auszugehen ist und nur im Ausnahmefall hiervon abgewichen werden kann (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 25; Urt. v. 9. Juli 1998 - 3 S 103/97 -, http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=1069, UA S. 9).

    Mit dieser Verteilungsregelung hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleitende Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab festzuschreiben (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26; Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, [...] Rn. 5) und die Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen.

    Vielmehr bietet ein solcher Maßstab Gewähr dafür, dass die Kosten verhältnismäßig auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden und eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden nicht offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, [...] Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26; Richter, Anm. zu VG Leipzig, Urt. v. 17. Juli 2012 - 6 K 654/10 -, LKV 2012, 477, 479; Blazek, Kosten der Straßenentwässerung und deren Umlage - Stolperfalle für Abwasserzweckverbände?, SLK 2013, 43, 44 f.).

    Die gerichtliche Prüfung hat sich hingegen nicht darauf zu erstrecken, ob die vom Satzungsgeber getroffene Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung ist (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, [...] Rn. 27).

    Mit diesen Regelungen hat sich der Beklagte für einen besonderen Umlagemaßstab entschieden, der sich wesentlich näher am Nutzen des jeweiligen Verbandsmitglieds aus der Aufgabenerfüllung orientiert als die für die allgemeine Umlage maßgebliche Zahl der Einwohner der Verbandsmitglieder (§ 20 Abs. 3 Verbandsatzung; vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, [...] Rn. 30; sowie zum Einwohnermaßstab: SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2015 - 5 B 120/14 -, [...] Rn. 13; SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O. S. 14).

    Bei derartigen Aufgaben - hier: der Aufgabe der Straßenentwässerung, die von der allgemeinen Umlage in § 20 Verbandssatzung ausgenommen ist - lässt § 60 Abs. 2 SächsKomZG generell Kostenerstattungsvereinbarungen zu, für die der Umlagemaßstab des Absatzes 1 Satz 2 nicht erfüllt sein muss (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, [...] Rn. 33).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1997 - 2 L 374/95

    Regelabfuhr; Soll-Behältervolumen; Abfallbeseitigung; Bedarfsabfuhr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13
    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001, NVwZ-RR 2001, 596, 597; Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, [...] Rn. 45 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, [...] Rn. 25 ff.).

    Auf einen möglicherweise abweichenden Willen dahingehend, keine öffentliche Anlage nutzen zu wollen, kommt es dann nicht an nicht an, wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht und der Betroffene von diesem Zwang nicht befreit ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 795/13 -, [...] Rn. 45; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, [...] Rn. 25; in diese Richtung auch: OVG M.-V., Beschl. v. 25. August 2004, LKV 2005, 74, 75, wo von einer widerlegbaren Vermutung der Benutzung ausgegangen wird).

  • OVG Sachsen, 08.07.1998 - 3 S 103/97

    Genehmigung einer Verbandssatzung; Zweckverband; Fragen der Binnenorganisation;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13
    Durch die Formulierung als Soll-Vorschrift wird das dem Satzungsgeber bei der Wahl des Umlagemaßstabs eingeräumte Ermessen dahin eingeschränkt, dass für den Regelfall von dem in § 60 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG festgelegten Maßstab auszugehen ist und nur im Ausnahmefall hiervon abgewichen werden kann (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 - Rn. 25; Urt. v. 9. Juli 1998 - 3 S 103/97 -, http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=1069, UA S. 9).

    Mit diesen Regelungen hat sich der Beklagte für einen besonderen Umlagemaßstab entschieden, der sich wesentlich näher am Nutzen des jeweiligen Verbandsmitglieds aus der Aufgabenerfüllung orientiert als die für die allgemeine Umlage maßgebliche Zahl der Einwohner der Verbandsmitglieder (§ 20 Abs. 3 Verbandsatzung; vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, [...] Rn. 30; sowie zum Einwohnermaßstab: SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2015 - 5 B 120/14 -, [...] Rn. 13; SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O. S. 14).

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 795/13

    Widmung; öffentliche Einrichtung; Benutzung; Nutzung; Anschluss- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13
    Auch eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers lag vor (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 795/13 -, [...] Rn. 17 f.).

    Auf einen möglicherweise abweichenden Willen dahingehend, keine öffentliche Anlage nutzen zu wollen, kommt es dann nicht an nicht an, wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht und der Betroffene von diesem Zwang nicht befreit ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 795/13 -, [...] Rn. 45; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, [...] Rn. 25; in diese Richtung auch: OVG M.-V., Beschl. v. 25. August 2004, LKV 2005, 74, 75, wo von einer widerlegbaren Vermutung der Benutzung ausgegangen wird).

  • BFH, 13.12.2007 - II R 28/07

    Bestimmtheit eines zusammengefassten Grunderwerbsteuerbescheids bei Erwerb

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13
    Allerdings gibt es auch Ausnahmen - wenn keine Notwendigkeit der Differenzierung besteht, weil das rechtliche Schicksal der verschiedenen Abgabenansprüche nach Anspruchsgrund bzw. dessen Wegfall, hinsichtlich möglicher Befreiungstatbestände und des Eintritts der Verjährung keinen unterschiedlichen Verlauf nehmen sowie der für den Einzelfall festgesetzten Abgabe auch keine weitere rechtliche Bedeutung für weitere Abgabenfälle zukommen kann (vgl. BFH, Urt. v. 9. Dezember 1998 - II R 6/97 -, [...] Rn. 14 ff., und Urt. v. 13. Dezember 2007 - II R 28/07 -, [...] Rn. 15 ff. = BFHE 220, 537 ).
  • BFH, 09.12.1998 - II R 6/97

    SchSt; Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Steuerbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13
    Allerdings gibt es auch Ausnahmen - wenn keine Notwendigkeit der Differenzierung besteht, weil das rechtliche Schicksal der verschiedenen Abgabenansprüche nach Anspruchsgrund bzw. dessen Wegfall, hinsichtlich möglicher Befreiungstatbestände und des Eintritts der Verjährung keinen unterschiedlichen Verlauf nehmen sowie der für den Einzelfall festgesetzten Abgabe auch keine weitere rechtliche Bedeutung für weitere Abgabenfälle zukommen kann (vgl. BFH, Urt. v. 9. Dezember 1998 - II R 6/97 -, [...] Rn. 14 ff., und Urt. v. 13. Dezember 2007 - II R 28/07 -, [...] Rn. 15 ff. = BFHE 220, 537 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2001 - 9 B 157/01

    Gebühren keine Erblasserschulden

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13
    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001, NVwZ-RR 2001, 596, 597; Urt. v. 25. Mai 1990 - 9 A 992/88 -, [...] Rn. 45 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, [...] Rn. 25 ff.).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13
    Es ist zwar geklärt, dass das Äquivalenzprinzip keinen tauglichen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Umlage darstellt, weil umlagepflichtige und umlageberechtigte Körperschaft einander nicht gegenüberstehen wie abgabenpflichtige Bürger und Staat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Februar 1991, BVerfGE 83, 363, 392; BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, [...] Rn. 29).
  • BFH, 30.01.1980 - II R 90/75

    Bestimmtheit eines Gesellschaftsteuerbescheides - Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13
    "Abgabe" in diesem Sinn ist nicht eine unaufgegliederte Zusammenfassung mehrerer Abgabenschulden, sondern ist die einzelne Abgabenschuld (SächsOVG, Urt. v. 23. Juli 2014 - 5 A 412/13 - Rn. 15 [[...] Rn. 18]; BFH, Urt. v. 30. Januar 1980 - II R 90/75 -, [...] Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2004 - 1 L 19/04

    Anschluss- und Benutzungszwang; Gebühr; willentliche Inanspruchnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13
    Auf einen möglicherweise abweichenden Willen dahingehend, keine öffentliche Anlage nutzen zu wollen, kommt es dann nicht an nicht an, wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht und der Betroffene von diesem Zwang nicht befreit ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 795/13 -, [...] Rn. 45; OVG Schl.-H., Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 374/95 -, [...] Rn. 25; in diese Richtung auch: OVG M.-V., Beschl. v. 25. August 2004, LKV 2005, 74, 75, wo von einer widerlegbaren Vermutung der Benutzung ausgegangen wird).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

  • BFH, 18.01.2008 - VII B 93/07

    Keine fristgebundene Verböserung des Erstattungsbescheides nach Abschluss des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1990 - 9 A 992/88

    Rechtmäßigkeit der Festsetzungen von Entwässerungsgebühren; Satzung über die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 15 A 4328/05

    Wirtschaftlicher Grundstücksbegriff

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87

    Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender -

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 543/07

    Zweckverband; Gründungsmängel; Sicherheitsneugründung; Äquivalenzprinzip

  • BFH, 09.12.2009 - II R 39/07

    Auswirkungen eines wegen Unbestimmtheit rechtswidrigen Vorläufigkeitsvermerks aus

  • VG Leipzig, 17.07.2012 - 6 K 654/10

    Rechtmäßigkeit der Verbandssatzung eines Zweckverbands; Ermittlung der Kosten der

  • OVG Sachsen, 19.09.2012 - 5 A 762/10

    Niederschlagswassergebühr, Benutzungsverhältnis, willentliche Abwassereinleitung

  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 5 A 124/13

    Änderungen eines Kommunalabgabenbescheids außerhalb des Widerspruchsverfahrens

  • OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12

    Abwassergebühr, Einberufung der Verbandsversammlung, Ladungsfrist,

  • OVG Sachsen, 23.07.2014 - 5 A 412/13

    Anfechtungsklage, Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Abgabenbescheid, Grundstück

  • OVG Sachsen, 22.01.2015 - 5 B 120/14

    Wasserversorgungsgebühren, Abwassergebühren, Zweckverband, Umlageregelung für

  • OVG Sachsen, 18.12.2014 - 5 A 192/12

    Buchgrundstücksbegriff, wirtschaftliche Einheit, selbstständige Bebaubarkeit,

  • OVG Sachsen, 11.02.2015 - 5 A 815/13

    Gemeinsame Festsetzung von Niederschlagswassergebühren für mehrere Grundstücke

  • OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08

    Insolvenzverwalter; Bestimmtheit; wirtschaftliche Einheit;

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 771/13

    Niederschalgswassergebühr; Verbandssatzung; Umlage für

  • OVG Sachsen, 14.03.2018 - 5 A 184/15

    Zusammengefasster Abgabenbescheid; Bestimmtheit; eindeutig bezeichnete

    Eine solche eindeutige Aufgliederung ist nur entbehrlich, wenn das rechtliche Schicksal der Abgabenansprüche hinsichtlich des Anspruchsgrundes, dessen Wegfalls, einer möglichen Befreiung, eines Verjährungseintritts oder ihrer rechtlichen Bedeutung für weitere Abgabenfälle keinen unterschiedlichen Verlauf nehmen kann (SächsOVG, Urt. v. 9. Februar 2016 - 5 A 773/13 -, juris Rn. 40 m. w. N.).

    Da für die nötige Bestimmtheit einer festgesetzten Abgabe auf Ausgangs- und Widerspruchsbescheid gemeinsam abzustellen ist (SächsOVG, Urt. v. 9. Februar 2016 - 5 A 773/13 -, juris Rn. 39), ergibt sich die eindeutige Aufgliederung der einzelnen Abgabenschulden hier jedenfalls aus der Anlage zum Ausgangsbescheid gemeinsam mit der Begründung des Widerspruchsbescheids.

  • OVG Sachsen, 23.11.2022 - 5 A 249/18

    Gebührenbescheid; Satzung; Eigentümer ; Besitzer ; Treuhandvertrag; Treuhänder;

    Es spricht aber einiges dafür, dass in Fällen, in denen der Satzungsgeber eine spezifische Definition für die Gebührenerhebung unterlässt, vom Begriffsverständnis auszugehen ist, wie es die Rechtsprechung beim Beitragsrecht zugrunde legt (SächsOVG, Urt. v. 9. Februar 2016 - 5 A 773/13 -, juris Rn. 43 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 11.04.2016 - 5 A 99/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12541
OVG Sachsen, 11.04.2016 - 5 A 99/15 (https://dejure.org/2016,12541)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2016 - 5 A 99/15 (https://dejure.org/2016,12541)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2016 - 5 A 99/15 (https://dejure.org/2016,12541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG § 41 Abs. 4 WHG § 3 Nr. 1
    Zulassung der Berufung; Bekanntmachung, öffentliche Einrichtung, Kanal, Gewässer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2016 - 5 A 99/15
    Bei dem Kanal, in den das veranlagte Grundstück des Klägers einleitete, ist zwar fraglich, ob es trotz der Verrohrung noch in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden war (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2011, NVwZ 2011, 696 Rn. 17 ff.).
  • OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13

    Selbstverwaltungsangelegenheit; eigener Wirkungskreis; weisungsfreie

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2016 - 5 A 99/15
    2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 9; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - 2 L 19/18

    Zuständigkeit der Gewässerunterhaltungsverbände für die Reparatur von

    Teilweise wird die Zwei-Naturen-Theorie jedoch ausdrücklich abgelehnt und angenommen, einem Gewässer könne neben der Gewässerfunktion nicht auch eine Entwässerungsfunktion zukommen (vgl. OVG SH, Urt. v. 04.09.2014 - 4 KN 1/13 -, juris RdNr. 37; SächsOVG, Beschl. v. 11.04.2016 - 5 A 99/15 -, juris RdNr. 5; Urt. v. 23.03.2017 - 5 A 241/16 -, juris RdNr. 23; Berendes, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl., § 3 RdNr. 8; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 3 RdNr. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19

    Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung

    Teilweise wird die Zwei-Naturen-Theorie jedoch ausdrücklich abgelehnt und angenommen, einem Gewässer könne neben der Gewässerfunktion nicht auch eine Entwässerungsfunktion zukommen (vgl. OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. September 2019 - 2 L 19/18 -, juris, Rn. 49; Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. April 2016 - 5 A 99/15 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 23; Berendes, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Auflage, § 3, Rn. 8; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage 2019, § 3, Rn. 30; eher ablehnend auch: Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 4. September 2014 - 4 KN 1/13 -, juris, Rn. 36 ff.).
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