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   VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 991/08   

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https://dejure.org/2008,9831
VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 991/08 (https://dejure.org/2008,9831)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.09.2008 - 5 A 991/08 (https://dejure.org/2008,9831)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. September 2008 - 5 A 991/08 (https://dejure.org/2008,9831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung; Zulässigkeit einer bei Inhabern gültiger Jagdscheine die Gebührenfolge auslösende Regelüberprüfung ; Inhalt und Ausmaß einer Zuverlässigkeitsprüfung von Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse; ...

  • Judicialis

    BJagdG § 17; ; WaffG § 4 Abs. 3

  • rincke-ruebartsch.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BJagdG § 17; WaffG § 4 Abs. 3
    Verwaltungsgebühren - Gebühr für waffenrechtliche Regelüberprüfung: Erteilung; Gebühr; Jagdschein; Regelüberprüfung; waffenrechtliche Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 379
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 11 LC 169/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die regelmäßige Prüfung der

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 991/08
    In den Entscheidungsgründen heißt es unter Bezugnahme auf ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2007 - 11 LC 169/06 - (NdsRpfl 2007, 131; AUR 2007, 316): Der Kostenbescheid der Beklagten sei rechtmäßig, denn mit der Regelüberprüfung gemäß § 4 Abs. 3 WaffG werde der Gebührentatbestand des Abschnitts III Nr. 1 der Anlage zur Kostenverordnung zum Waffengesetz verwirklicht.

    An der Wirksamkeit dieses Gebührentatbestandes hat der Senat deshalb keinen Anlass zu zweifeln; insoweit macht sich der Senat zur Begründung die vom Verwaltungsgericht zitierten (Blatt 3 bis 7 des Urteils Umdrucks) Ausführungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25. Januar 2007 - 11 LC 169/06 - zu Eigen.

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 991/08
    Das Jagdrecht und das Waffenrecht sind als eigenständige Ordnungsrechtsbereiche anzusehen (BVerwG, Urteil Vom 13. Dezember 1984 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 [252]).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 1 S 555/18

    Gebühr für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung

    Auf diesen Gebührentatbestand, der mit höherrangigem Recht in Einklang steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2009 - 6 C 30.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 99 zu § 4 Abs. 3, § 50 Abs. 1 und 2 WaffG; NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011 - 11 LC 255/10 - juris), kann die Beklagte eine Gebührenfestsetzung allerdings dann nicht stützen, wenn die von ihr erbrachte öffentliche Leistung, d.h. die "Überprüfung gemäß § 4 Abs. 3 WaffG" nicht erforderlich war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.04.2008 - 6 C 30.07 - juris; NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 991/08 - juris).

    Das gilt - anders als nach früherem Recht - auch dann, wenn der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis zugleich Jäger und Inhaber eines Jagdscheins ist (vgl. BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 m.w.N; HessVGH, Urt. v. 03.09.2008, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 25.01.2007 - 11 LC 169/06 - NdsRpfl 2007, 131; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 3. Aufl., Rn. 1380a).

    Das bedeutet, dass der Dreijahreszeitraum mit der anlassbezogenen waffenrechtlichen Überprüfung wieder neu beginnt (Neumann, jurisPR-BVerwG 2/2013 Anm. 3; im Ergebnis ebenso OVG Rh.-Pf., Urt. v. 03.12.2013 - 6 A 10654/13 - LKRZ 2014, 193; HessVGH, Urt. v. 03.09.2008, a.a.O.).

    Das Gleiche kann gelten, wenn während des Laufs eines Dreijahrszeitraums aus jagd rechtlichen Gründen eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung des Betroffenen vorgenommen wird (offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O., sowie NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011, a.a.O., und v. 25.01.2007, a.a.O.; tendenziell wie hier OVG Rh.-Pf., Urt. v. 03.12.2013, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 03.09.2008, a.a.O.; Neumann, jurisPR-BVerwG 2/2013 Anm. 3: "grundsätzlich" [ohne nähere Erläuterung]; Heller/Soschinka, a.a.O., Rn. 1380a; a.A. wohl OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.09.2011 - OVG 11 S 26.11 - juris).

    Den Jagdbehörden stehen bei dieser Prüfung auch in einer Vielzahl von - allerdings nicht in allen - Fällen dieselben Erkenntnisquellen zur Verfügung wie den Waffenbehörden (offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.; im Ergebnis wie hier OVG Rh.-Pf., Urt. v. 03.12.2013, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 03.09.2008, a.a.O.; tendenziell auch Neumann, jurisPR-BVerwG 2/2013 Anm. 3; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.09.2011, a.a.O., und Lehmann/v. Grotthuss/Soens, Aktuelles Waffenrecht, Stand 138. EL, Dez. 2017, § 4 WaffG Rn. 27, unter Verweis auf …

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2011 - 11 LC 255/10

    Auch Inhaber eines Jagdscheins unterliegen grundsätzlich der waffenrechtlichen

    Das Verwaltungsgericht hat sich insofern zur weiteren Begründung auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. September 2008 (5 A 991/08) bezogen und ergänzend darauf hingewiesen, dass die Regelüberprüfung nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers auch für Jagdscheininhaber grundsätzlich erforderlich sei.

    Diesen Ausführungen, die der bisherigen Rechtsprechung des Senats entsprechen (Urt. v. 25.1.2007 - 11 LC 169/06 -, Nds.Rpfl. 2007, 1311; vgl. auch HessVGH, Urt. v. 3.9.2008 - 5 A 991/08 -, juris), schließt sich der Senat auch für das vorliegende Verfahren an.

    Insofern unterliegen auch Inhaber gültiger Jagderlaubnisse grundsätzlich der turnusmäßigen Überprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG (vgl. Senatsurt. v. 25.1.2007 - 11 LC 169/06 -, NdsRpfl 2007, 131; HessVGH, Urt. v. 3.9.2008 - 5 A 991/08 -, DÖV 2009, 379).

  • VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 259/09

    Erfordernis einer waffenrechtlichen Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit bei

    Mit dem Verhältnis Waffen- und Bundesjagdgesetz hat sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 03.09.2008 (5 A 991/08, Juris, Rn. 23 ff.) auseinandergesetzt.
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