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   VG Hannover, 22.06.2017 - 5 A 993/16   

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VG Hannover, 22.06.2017 - 5 A 993/16 (https://dejure.org/2017,22959)
VG Hannover, Entscheidung vom 22.06.2017 - 5 A 993/16 (https://dejure.org/2017,22959)
VG Hannover, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 5 A 993/16 (https://dejure.org/2017,22959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 5 GüKG; Art 7 EGV 1072/2009; Art 6 Abs 1 EGV 1071/2009; Art 4 Abs 1 EGV 1071/2009; Art 3 Abs 1 EGV 1071/2009
    Auswechslung des Verkehrsleiters; Gemeinschaftslizenz; Güterkraftverkehrsgenehmigung; Verkehrsleiter; Wegfall der Widerrufsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage eines Transportunternehmens gegen Widerruf der Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Güterverkehr - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes war in zwei Instanzen erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 13 B 255/13

    Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Buchst. a) VO 1072/2009/EG und

    Auszug aus VG Hannover, 22.06.2017 - 5 A 993/16
    Zudem könnte eine Anhörung bis zum Abschluss des Klageverfahrens nach § 45 Abs. 2 VwVfG noch nachgeholt werden bzw. wäre als Verfahrensfehler nach § 46 VwVfG unbeachtlich (OVG NRW, B. v. 12.04.2012 - 13 B 255/13 -, juris Rdnr. 9).

    Das Dulden besonders massiver Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften sowie die außerordentlich hohe Zahl schwerer und schwerwiegender Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeitvorschriften lassen allein den Schluss auf die persönliche Unzuverlässigkeit des Verkehrsleiters des Güterkraftverkehrsunternehmens zu (vgl. insoweit auch OVG NRW, B. v. 12.04.2013, a.a.O., Rdnr. 18 ff).

    Unzuverlässig ist, wer in dem maßgebenden Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung keine Gewähr dafür bietet, das Transportgewerbe in Zukunft ordnungsgemäß zu führen (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. Nds. OVG, B. v. 27.02.2017 - 7 LA 10/17 - (S. 11); B. v. 13.01.2014, - 7 ME 110/13 - OVG NRW, B. v. 12.04.2013 - 13 B 255/13 - juris; Bay VGH, B. v. 24.01.2011 - 11 CS 11.37. juris; vgl. auch Hein/Eichhoff/Pukall/Krien, a.a.O., § 3 GüKG, N § 3 Anm. 3 a).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 7 ME 54/16

    Gemeinschaftslizenz; Güterkraftverkehr

    Auszug aus VG Hannover, 22.06.2017 - 5 A 993/16
    Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 23.06.2016 - 7 ME 54/16 - zurückgewiesen.

    Die dagegen gerichtete Beschwerde war mit Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23.06.2016 - 7 ME 54/16 - im vollen Umfang aus den vorgenannten Gründen und unter weitgehender Zitierung des erstinstanzlichen Beschlusses zurückgewiesen worden.

  • VG Hannover, 28.04.2016 - 5 B 994/16

    Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr; Verstoß

    Auszug aus VG Hannover, 22.06.2017 - 5 A 993/16
    Die erkennende Kammer lehnte mit Beschluss vom 28.04.2016 - 5 B 994/16 - den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage ab.

    Die erkennende Kammer verweist insoweit auf ihre Ausführungen im Beschluss vom 28.04.2016 - 5 B 994/16 -, in dem der Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgewiesen worden war.

  • VG Saarlouis, 26.11.2008 - 10 K 385/08

    Rechtsschutz gegen Widerruf der Gemeinschaftslizenz

    Auszug aus VG Hannover, 22.06.2017 - 5 A 993/16
    Daher ist die Widerrufsbehörde der Verpflichtung enthoben, den Widerruf der Gemeinschaftslizenz als gestaltenden Verwaltungsakt während des gerichtlichen Verfahrens unter Kontrolle zu halten und auf Veränderungen zu reagieren, so dass bei einem etwaigen späteren Wegfall der Widerrufsvoraussetzungen eine neue Gemeinschaftslizenz nur auf der Grundlage eines erneuten Antrags und Verwaltungsverfahrens auszusprechen ist (VG des Saarlandes, U. v. 26.11.2008 - 10 K 385/08 -, juris Rdnr. 26).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 7 ME 55/16

    Güterkraftverkehr

    Auszug aus VG Hannover, 22.06.2017 - 5 A 993/16
    Nachdem der vorläufige Rechtsschutzantrag (5 B 718/16) mit Beschluss der Kammer vom 28.04.2016 abgelehnt worden war und die dagegen gerichtete Beschwerde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 23.06.2016 - 7 ME 55/16 - zurückgewiesen worden war, des Weiteren die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde erfolglos geblieben war, wurde die Klage zurückgenommen.
  • VG Hannover, 28.04.2016 - 5 B 718/16

    5. Kammer bestätigt sofortige Vollziehung des Widerrufs einer Lizenz zum

    Auszug aus VG Hannover, 22.06.2017 - 5 A 993/16
    Nachdem der vorläufige Rechtsschutzantrag (5 B 718/16) mit Beschluss der Kammer vom 28.04.2016 abgelehnt worden war und die dagegen gerichtete Beschwerde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 23.06.2016 - 7 ME 55/16 - zurückgewiesen worden war, des Weiteren die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde erfolglos geblieben war, wurde die Klage zurückgenommen.
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 7 ME 110/13

    Erteilung einer (vorläufigen) Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden

    Auszug aus VG Hannover, 22.06.2017 - 5 A 993/16
    Unzuverlässig ist, wer in dem maßgebenden Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung keine Gewähr dafür bietet, das Transportgewerbe in Zukunft ordnungsgemäß zu führen (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. Nds. OVG, B. v. 27.02.2017 - 7 LA 10/17 - (S. 11); B. v. 13.01.2014, - 7 ME 110/13 - OVG NRW, B. v. 12.04.2013 - 13 B 255/13 - juris; Bay VGH, B. v. 24.01.2011 - 11 CS 11.37. juris; vgl. auch Hein/Eichhoff/Pukall/Krien, a.a.O., § 3 GüKG, N § 3 Anm. 3 a).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 11 CS 11.37

    Entzug einer Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EWG) Nr. 881/92

    Auszug aus VG Hannover, 22.06.2017 - 5 A 993/16
    Unzuverlässig ist, wer in dem maßgebenden Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung keine Gewähr dafür bietet, das Transportgewerbe in Zukunft ordnungsgemäß zu führen (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. Nds. OVG, B. v. 27.02.2017 - 7 LA 10/17 - (S. 11); B. v. 13.01.2014, - 7 ME 110/13 - OVG NRW, B. v. 12.04.2013 - 13 B 255/13 - juris; Bay VGH, B. v. 24.01.2011 - 11 CS 11.37. juris; vgl. auch Hein/Eichhoff/Pukall/Krien, a.a.O., § 3 GüKG, N § 3 Anm. 3 a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2017 - 13 A 1866/16

    Befristung einer Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen

    Handelt es sich bei einem Unternehmen nicht um eine natürliche, sondern eine juristische Person ist eine in der Person des gesetzlichen Vertreters begründete persönliche Unzuverlässigkeit dem Unternehmen selbst zurechenbar; vgl. VG Hannover, Urteil vom 22. Juni 2017 - 5 A 993/16 -, Juris Rn. 32; Knorre/Demuth/Schmid, Handbuch des Transportrechts, 2. Auflage 2015, H. II Rn. 195.
  • VG Hamburg, 04.12.2019 - 15 E 4685/19

    Erfolgloser Eilantrag gegen den wegen fehlender finanzieller Leistungstätigkeit

    Für eine Wiedergestattung relevante Umstände sind aus diesem Grund erst im Verfahren auf Neuerteilung einer Güterkraftverkehrslizenz zu prüfen, sie wirken sich nicht auf die Rechtmäßigkeit der Widerrufsentscheidung aus ( VG Hannover, Urteil vom 22.6.2017, 5 A 993/16, juris Rn. 28 ).
  • VG Hannover, 28.04.2016 - 5 B 994/16
    Die Antragstellerin hat dagegen am 15.02.2016 Klage (5 A 993/16) erhoben und um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht.
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