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   BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98   

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https://dejure.org/1998,461
BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 (https://dejure.org/1998,461)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 (https://dejure.org/1998,461)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98 (https://dejure.org/1998,461)
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Durchsuchung - Gefahr im Verzug

§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO gewährt - in erweiternder Auslegung - auch Rechtsschutz gegen die Art und Weise des Vollzugs der nicht richterlich angeordneten Durchsuchung gem. § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO (kein Fall des §§ 23 ff EGGVG - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfung einer nicht-richterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung; Art und Weise der Durchsuchung; Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach §§ 23 ff. EGGVG; Rechtsbehelf des § 98 Abs. 2 S. 2 StPO ; Richterlicher Durchsuchungsbeschluss

  • opinioiuris.de

    Rechtsweg nach erledigter Durchsuchung

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; EGGVG § ... 28 Abs. 1 Satz 4; ; EGGVG § 29 Abs. 1 Satz 2; ; EGGVG § 23; ; EGGVG § 26; ; StPO § 105 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 304 ff.; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 100d Abs. 6; ; StPO § 100c Abs. 1 Nr. 3; ; GVG § 17a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 98, § 102, § 105
    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

  • rechtsportal.de

    StPO § 102, 105
    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 265
  • NJW 1999, 730
  • NStZ 1999, 200
  • StV 1999, 298 (Ls.)
  • StV 1999, 72
  • JR 1999, 433
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

    Auszug aus BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98
    Das Kammergericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 28, 206 (3. Strafsenat) und BGHSt 37, 79 (5. Strafsenat) gehindert.

    Auf seine Anfrage in dieser Sache (Anfragebeschluß vom 5. August 1998) hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine in BGHSt 28, 206 vertretene Rechtsauffassung für den hier vorliegenden Fall aufgegeben (Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 -).

    Der Richter kann dabei die Grenzen einer solchen Anordnung bestimmen und hat in diesem Rahmen die rechtliche Möglichkeit, Modalitäten ihrer Vollziehung zu regeln (BGHSt 28, 206, 209; BGHSt 36, 30, 31 - Ermittlungsrichter - BGH - Ermittlungsrichter - StV 1988, 90; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 48; vgl. auch BVerfGE 96, 44 - jeweils m.w.N.).

    bb) Entsprechendes gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für bereits vollzogene Durchsuchungen, allerdings nur, soweit für die Feststellung der Rechtswidrigkeit ein Rechtsschutzinteresse besteht (BGHSt 28, 57, 58; BGHSt 28, 160, 161; BGHSt 28, 206, 207, 209; BGHSt 37, 79, 82; BGH NJW 1978, 1013; NStZ 1989, 189; BGHR StPO § 98 Abs. 2 Feststellungsinteresse 3; vgl. zum nunmehr erweiterten Rechtsschutzinteresse BVerfGE 96, 27; zur vorläufigen Festnahme BGH, Beschluß vom 5. August 1998 - 5 AR (VS) 1/97 - = StV 1998, 579, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das in BGHSt 28, 206 damit begründet, daß der Rechtsschutz gegen die Vollstreckungstätigkeit der Strafverfolgungsorgane in der Strafprozeßordnung nicht geregelt sei.

    Das entspricht dem Argument der nur kurz danach ergangenen - und nunmehr aufgegebenen - Entscheidung BGHSt 28, 206, daß die Strafprozeßordnung keine gesetzliche Grundlage dafür biete, bereits vollzogene Ermittlungsmaßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob ihre gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen, und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit förmlich festzustellen.

    Mit der Entscheidung BVerfGE 96, 27 hat das Bundesverfassungsgericht ersichtlich dieses Argument - jedenfalls für Durchsuchungen - nicht mehr für tragfähig gehalten und die Rechtsschutzmöglichkeiten im Rahmen der Beschwerde erweitert, so daß die auf die Rechtsschutzlücke gestützte Argumentation von BGHSt 28, 206 an Gewicht verloren hat.

    c) Das für die Entscheidung BGHSt 28, 206 noch erhebliche Argument von der Rechtsschutzlücke in der StPO ist auch durch die neuere Gesetzgebung teilweise entkräftet worden.

  • BGH, 03.08.1995 - StB 33/95

    Durchsuchungsanordnung 'AIZ' - §§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis:

    Auszug aus BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98
    a) Gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung kann - solange die Durchsuchung noch andauert (siehe dazu BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 = BGH NJW 1995, 3397) - Beschwerde nach §§ 304 ff. StPO mit dem Ziel eingelegt werden, die gesetzlichen Voraussetzungen - also die Rechtmäßigkeit - der Anordnung zu überprüfen (BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).

    Nach Abschluß der Durchsuchung ist die auf dieses Ziel gerichtete Beschwerde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar zulässig, hierfür muß jedoch ein Rechtsschutzinteresse bestehen (BGHSt 36, 30, 31; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 m.w.N.).

    In den letzten Jahren wurde indes die Durchsuchung von elektronischen Speichermedien von immer größerer Bedeutung; sie ist heute wohl der praktisch wichtigste Fall der Durchsuchung (vgl. BGH NJW 1995, 3397).

    Auch kann die Frage, welche Vorgänge der Datenauswertung noch zur Durchsicht gehören, strittig sein (vgl. BGH NJW 1995, 3397).

    f) Diese Abgrenzungsschwierigkeiten führen nicht nur zu einem vermeidbaren Zuständigkeitsstreit, es besteht auch - wie der vorliegende Fall zeigt - die Gefahr sachlich widersprechender Entscheidungen (vgl. BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1), obwohl die zu entscheidenden Fragen weitgehend identisch sind.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98
    Im Hinblick auf das Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes (BVerfGE 96, 27) spreche auch die größere Sachnähe des Amtsrichters für dessen umfassende Kontrollzuständigkeit.

    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).

    bb) Entsprechendes gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für bereits vollzogene Durchsuchungen, allerdings nur, soweit für die Feststellung der Rechtswidrigkeit ein Rechtsschutzinteresse besteht (BGHSt 28, 57, 58; BGHSt 28, 160, 161; BGHSt 28, 206, 207, 209; BGHSt 37, 79, 82; BGH NJW 1978, 1013; NStZ 1989, 189; BGHR StPO § 98 Abs. 2 Feststellungsinteresse 3; vgl. zum nunmehr erweiterten Rechtsschutzinteresse BVerfGE 96, 27; zur vorläufigen Festnahme BGH, Beschluß vom 5. August 1998 - 5 AR (VS) 1/97 - = StV 1998, 579, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    b) Mit der Entscheidung BVerfGE 96, 27 hat das Bundesverfassungsgericht deshalb auch seine frühere Rechtsprechung zur prozessualen Überholung bei einer Beschwerde gegen eine richterlich angeordnete und abgeschlossene Durchsuchung (BVerfGE 49, 329) abgeändert.

    Mit der Entscheidung BVerfGE 96, 27 hat das Bundesverfassungsgericht ersichtlich dieses Argument - jedenfalls für Durchsuchungen - nicht mehr für tragfähig gehalten und die Rechtsschutzmöglichkeiten im Rahmen der Beschwerde erweitert, so daß die auf die Rechtsschutzlücke gestützte Argumentation von BGHSt 28, 206 an Gewicht verloren hat.

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Es wird als Teil der Durchsuchung angesehen (vgl. BGHSt 44, 265 ).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Es wird als Teil der Durchsuchung angesehen (vgl. BGHSt 44, 265 ).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Ferner hat der Bundesgerichtshof gerade im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG entschieden, dass für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzuges einer nach § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO nichtrichterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung der Betroffene entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO die richterliche Entscheidung beantragen kann (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98 -, NStZ 1999, S. 200 ; Beschluss vom 5. August 1998, - 5 ARs (VS) 2/98 -, NStZ 1999, S. 151 f.; Beschluss vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99 -, NJW 1999, S. 3499 f.).
  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    Soweit dort aaO S. 208 die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach §§ 23 ff. EGGVG generell - also ohne Differenzierung zwischen richterlicher und nicht-richterlicher Anordnung - für die Überprüfung der Art und Weise einer bereits abgeschlossenen Vollziehung angesprochen ist, geht der Senat davon aus, daß sich das tragend nur auf die entschiedene Fallgestaltung - Anordnung durch den Generalbundesanwalt - bezieht, was sich auch durch den auf die Anfrage des 5. Strafsenats (wistra 1998, 353) ergangenen Beschluß des 3. Strafsenats (wistra 1999, 66) ergibt.

    Insbesondere im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung BGHSt 44, 265, in der die Frage der Überprüfung von Art und Weise des Vollzugs einer richterlich angeordneten Durchsuchung ausdrücklich offengelassen wurde, konnte das Oberlandesgericht Stuttgart davon ausgehen, daß Zweifel über die Reichweite der späteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestehen.

    Soweit die Art und Weise des Vollzugs bereits in der richterlichen Anordnung ausdrücklich und eindeutig geregelt ist - etwa die Zuziehung von Angestellten bei der Durchsicht von EDV-Anlagen oder die Bezeichnung der zu durchsuchenden Räume (vgl. BGHSt 44, 265; Nack in KK 4. Aufl. § 105 Rdn. 3, 4, 13) - könnte sich die Frage stellen, ob gegen eine solche Anordnung sogleich die Beschwerde gegeben ist (vgl. dazu mit beachtlichen Argumenten Fezer NStZ 1999, 151, 152 und Eisele StV 1999, 299, 300; siehe auch den Beschluß des BVerfG - Kammer - NJW 1999, 273, der auch, soweit es um die Durchsicht der Handakten ging, die Art und Weise des Vollzugs betrifft).

    Hierüber hat der Senat ebensowenig zu entscheiden wie über die Frage der Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel gegen Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu BGHSt 44, 265; BGH wistra 1999, 66).

    b) Bezüglich der Gründe, welche ausschlaggebend dafür sind, daß der Betroffene bei Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses die richterliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beantragen kann, verweist der Senat auf seine Entscheidung BGHSt 44, 265.

    Das Argument aus § 100d Abs. 6 StPO (vgl. BGHSt 44, 265) gilt bei der richterlich angeordneten Durchsuchung noch in stärkerem Maße, denn bei dieser § 33a StPO nachgebildeten Regelung kann der Betroffene das anordnende Gericht anrufen.

  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

    Diese Rechtswegspaltungen können im Einzelfall schwer zu durchschauen sein, bergen aber jedenfalls die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen in sich und widersprechen den Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz (vgl. insoweit BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98, BGHSt 44, 265, 267 ff.; vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99, BGHSt 45, 183, 186 f., jew. mwN zur Rspr. des BVerfG; zu § 101 Abs. 7 StPO s. auch BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12 - 15/08, BGHSt 53, 1, 4).
  • OLG Jena, 20.11.2000 - 1 Ws 313/00

    Behörde, Durchsuchung, Durchsicht, Beschlagnahme

    Der BGH hat mit Beschluß vom 07.12.1998 (BGHSt 44, 265 ff) entschieden, daß bei nichtrichterlich angeordneter Durchsuchung für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs die richterliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beantragt werden kann; soweit eine richterlich angeordnete Durchsuchung in Rede steht, hat er dies ausdrücklich offen gelassen.
  • BGH, 16.10.2020 - 1 ARs 3/20

    Verweisung auf einen anderen Rechtsweg (Bindungswirkung für das Gericht, an das

    bb) Auf die nachträgliche gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit bereits durch Vollzug erledigter Eingriffsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen und die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Art und Weise der Durchführung einer erledigten richterlichen oder nichtrichterlichen Maßnahme ist § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechend anwendbar (BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98 Rn. 22 und vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99 Rn. 20; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 98 Rn. 23 mwN).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05

    Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt NJW 2005, 1855) und des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGHSt 44, 265; 45, 183), welcher der Senat in ständiger Rechsprechung folgt (vgl. z.B. Senat, NStZ-RR 2003, 175), kann in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe durch richterliche Ermittlungsanordnungen der Betroffene auch nach Vollzug der Anordnung und nach damit eingetretener Erledigung Beschwerde einlegen, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verlauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren nicht erlangen kann.

    Dies hat der Bundesgerichtshof (NStZ 1999, 200, 202) u.a. aus § 100d VI StPO a.F. gefolgert, der eine entsprechende Regelung für den Rechtsschutz gegen eine erledigte Maßnahme nach § 100c I Nr. 3 StPO a.F. (Einsatz technischer Mittel in einer Wohnung) enthielt.

    Auch der BGH hat in seinen Entscheidungen vom 7.12.1998 (BGHSt 44, 265 = NStZ 1999, 200, 202) und vom 25.8.1999 (BGHSt 45, 183 = NJW 1999, 3499) nicht etwa § 100d VI StPO a.F. analog angewandt, sondern lediglich die darin enthaltene Zuständigkeitsregelung als Beleg für eine gesetzgeberische Umsetzung des von der Rechtsprechung entwickelten Prinzips der Konzentration der Entscheidungszuständigkeit über erledigte Ermittlungsmaßnahmen mit Grundrechtsrelevanz angesehen.

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01

    DNA-Identitätsfeststellung: Rechtsweg für nachträgliche Überprüfung der Art und

    Mit Beschlüssen vom 7. Dezember 1998 (BGHSt 44, 265) und 25. August 1999 (BGHSt 45, 183) hat der Bundesgerichtshof in zwei weiteren Vorlegungssachen entschieden, dass für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs einer nach § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO richterlich oder nichtrichterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung der Betroffene die richterliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beantragen kann (im Falle einer richterlich angeordneten Durchsuchung jedenfalls dann, wenn die beanstandete Art und Weise des Vollzugs nicht ausdrücklicher und evidenter Bestandteil der richterlichen Anordnung war).

    Entgegenstehende frühere Rechtsauffassungen (BGHSt 28, 206; 37, 79) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 44, 265, 267).

    Angesichts dieser neueren Rechtsprechung, die hinsichtlich der Frage des Rechtswegs nicht mehr unterscheidet, ob die beanstandete Maßnahme auf einer richterlichen Anordnung beruhte oder nicht (vgl. nur Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 98 Rdnr. 23 und - zum früheren Meinungsstand - Böttcher in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 23 EGGVG Rdnrn. 85 ff.), ist es konsequent, aber auch sachgerecht, für die hier in Rede stehende nachträgliche Überprüfung der Art und Weise der Vollstreckung einer richterlich angeordneten Entnahme von Körperzellen ebenfalls die Vorschrift des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechend anzuwenden (vgl. auch Bachmann NJW 1999, 2414, 2415; Eisele StV 1999, 298, 300 f.; Fezer NStZ 1999, 151 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 96, 44) hatte beanstandet, dass die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten uneinheitlich gehandhabt wurden; den Fachgerichten wurde deshalb die besondere, sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebende Verpflichtung auferlegt, eine insoweit unübersichtliche Rechtslage im Sinne einer möglichst wirksamen gerichtlichen Kontrolle strafprozessualer Eingriffe zu klären (vgl. BGHSt 44, 171, 174; 44, 265, 270 ff.; 45, 183, 186 f.; BGH NJW 2000, 84, 86).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 3d B 296/17

    Anordnung der Durchsuchung wegen des dringenden Verdachts eines Verstoßes des

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluss vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, NJW 2003, 2669 = juris Rdn. 23; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98 -, BGHSt 44, 265 = juris Rdn. 30.
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

  • BGH, 08.10.2008 - StB 12/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 10 C 12.1609

    Prozesskostenhilfe; polizeiliche Maßnahmen; Art und Weise der Vollziehung eines

  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06

    Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems

  • VG Stuttgart, 02.09.2022 - DL 23 K 1960/22

    Statthaftigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung, gerichtet auf

  • BGH, 09.02.2021 - StB 9/20

    Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen

  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

  • OLG Frankfurt, 22.12.2006 - 20 VA 11/06

    Rechtsweg: Gerichtliche Überprüfung einer Verfügung betreffend die Streichung aus

  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

  • LG Osnabrück, 09.02.2022 - 12 Qs 32/21

    Durchsuchungsbeschluss für die Diensträume des BMJV aufgehoben

  • BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Freiheitsentziehung zur Überprüfung

  • OLG Koblenz, 08.11.2001 - 2 VAs 25/01

    Rechtsweg, erkennungsdienstliche Maßnahme

  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00

    Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des

  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

  • BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98

    Presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeschutz für freie

  • BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1717/04

    Prüfungsmaßstab bei nachträglicher gerichtlicher Überprüfung von

  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - 3d B 441/17

    Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme bei dringendem Tatverdacht des

  • VG München, 09.05.2016 - M 7 K 16.570

    Abdrängende Sonderzuweisung - Doppelfunktionale Maßnahme

  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 2 VAs 3/06

    Ermittlungsverfahren: Sachlich zuständiges Gericht für die Überprüfung einer

  • OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 3 VAs 36/05

    Ermittlungsverfahren: Rechtsweg bei Ablehnung des Akteneinsichtsantrags des

  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 2118/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 2 sowie GG Art 19 Abs 4

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2013 - 2 VAs 2/13
  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
  • VG München, 12.02.2016 - M 7 K 15.2738

    Rechtswegverweisung bei Strafverfolgungsmaßnahmen der Polizei

  • LG Landshut, 31.08.2011 - 6 Qs 93/11

    Voraussetzungen einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Rechtsgrundlage der

  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 28 W 1/01

    Durchsuchungsanordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - 3d E 813/21

    Beschlagnahme privater Mobiltelefone eines Beamten wegen des Besitzes

  • OVG Sachsen, 22.03.2022 - 6 A 680/19

    Rechtswegverweisung durch Rechtsmittelgericht; keine Verweisung bei mangelnder

  • OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 406/14

    Taschengeldvorschuss für Strafgefangenen

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Bestehen eines

  • BGH, 26.01.2017 - StB 28/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche

  • BGH, 08.10.2008 - StB 13/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08
  • BGH, 08.10.2008 - StB 15/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

  • VG München, 29.04.2016 - M 7 E 16.283

    Verweisung bei repressivem Handeln der Polizei zum Zweck der Strafverfolgung

  • BGH, 08.10.2008 - StB 14/08

    Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine

  • OLG Hamm, 17.05.2001 - 1 VAs 64/00

    Akteneinsicht, Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens; Entscheidung über

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2021 - 3d E 806/21

    Rechtswidrigkeit der Beschlagnahmeanordnung von Kontounterlagen wegen Verstoß

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • OLG Hamburg, 20.01.1999 - 1 VAs 3/98

    Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • KG, 22.01.2003 - 5 Ws 39/03

    Ablehnung eines Richters der Strafvollstreckungskammer: Anfechtbarkeit der das

  • KG, 03.02.1999 - 4 VAs 84/97
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