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   BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 23/10   

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https://dejure.org/2010,10696
BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 23/10 (https://dejure.org/2010,10696)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2010 - 5 AR (VS) 23/10 (https://dejure.org/2010,10696)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2010 - 5 AR (VS) 23/10 (https://dejure.org/2010,10696)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 6 Nr 2 BtMG, § 454b Abs 2 StPO
    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der Vollstreckung bei einer nach Teilverbüßung zu vollstreckenden zurückgestellten Strafe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 6 Nr 2 BtMG, § 454b Abs 2 StPO
    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der Vollstreckung bei einer nach Teilverbüßung zu vollstreckenden zurückgestellten Strafe

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Änderung der Vollstreckungsreihenfolge; Verzicht auf einen Teil der Strafvollstreckung unter dem Vorbehalt der Legalbewährung

  • rewis.io

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der Vollstreckung bei einer nach Teilverbüßung zu vollstreckenden zurückgestellten Strafe

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der Vollstreckung bei einer nach Teilverbüßung zu vollstreckenden zurückgestellten Strafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Änderung der Vollstreckungsreihenfolge; Verzicht auf einen Teil der Strafvollstreckung unter dem Vorbehalt der Legalbewährung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 353
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84

    Zurückstellung der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 23/10
    Nach allgemeiner Meinung darf die Strafvollstreckung nicht gemäß § 35 BtMG zurückgestellt werden, wenn gegen den Verurteilten schon im Zeitpunkt der Zurückstellungsentscheidung eine weitere Freiheitsstrafe zu vollstrecken ist, mithin der Widerrufsgrund nach § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG gegeben ist (vgl. BGHSt 33, 94, 95 f.; Körner, BtMG 6. Aufl. §.
  • OLG Stuttgart, 22.10.2008 - 4 Ws 202/08

    Strafvollstreckung: Anspruch auf vollständige Verbüßung einer Strafe zur

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 23/10
    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im angefochtenen Beschluss (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28, 29 f.; Kornprobst in MünchKommStGB Nebenstrafrecht I § 35 BtMG Rdn. 130) stellt dabei die nach § 454b Abs. 2 StPO in ihrer Vollstreckung unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, die die Zurückstellung der weiteren Strafen gemäß § 35 BtMG hindert (in diesem Sinne auch OLG München NStZ 2000, 223; KG, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 VAs 3/09; Körner aaO § 35 Rdn. 316).
  • OLG München, 02.11.1999 - 2 Ws 1168/99

    Reihenfolge der Strafvollstreckung bei möglicher Zurückstellung)

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 23/10
    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im angefochtenen Beschluss (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28, 29 f.; Kornprobst in MünchKommStGB Nebenstrafrecht I § 35 BtMG Rdn. 130) stellt dabei die nach § 454b Abs. 2 StPO in ihrer Vollstreckung unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, die die Zurückstellung der weiteren Strafen gemäß § 35 BtMG hindert (in diesem Sinne auch OLG München NStZ 2000, 223; KG, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 VAs 3/09; Körner aaO § 35 Rdn. 316).
  • KG, 03.04.2009 - 1 Zs 459/09

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 23/10
    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im angefochtenen Beschluss (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28, 29 f.; Kornprobst in MünchKommStGB Nebenstrafrecht I § 35 BtMG Rdn. 130) stellt dabei die nach § 454b Abs. 2 StPO in ihrer Vollstreckung unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, die die Zurückstellung der weiteren Strafen gemäß § 35 BtMG hindert (in diesem Sinne auch OLG München NStZ 2000, 223; KG, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 VAs 3/09; Körner aaO § 35 Rdn. 316).
  • BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf

    Die Regelung dient dem Zweck, hinsichtlich der Reste sämtlicher Strafen eine einheitliche Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung nach §§ 57, 57a StGB zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 5 AR (VS) 22 und 23/10, BGHSt 55, 243, 246 f. und NStZ-RR 2010, 353, 354; Regierungsentwurf in BT-Drucks. 10/2720 S. 9, 15).
  • SG Fulda, 30.03.2011 - S 3 R 85/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Leistung zur Teilhabe - stationäre Drogentherapie -

    Das Vorstehende beansprucht umso mehr Geltung, als nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.08.2010 (5 AR (VS) 23/10) eine Zurückstellung der Strafe zur Durchführung einer Drogentherapie nach § 35 BtMG für den Antragsteller erst dann in Betracht kommt, wenn er die nicht gem. § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zurückstellungsfähigen Strafen vollständig verbüßt hat.
  • OLG Hamm, 07.11.2019 - 5 Ws 453/19

    Absehen von der Unterbrechung von Freiheitsstrafen; gesonderter Beschlusses über

    Soweit sich die Strafvollstreckungskammer in dem Beschluss vom 08.08.2019 auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 bezieht (BGH, Beschl. v. 04.08.2010, Az. 5 AR (VS) 23/10), ist hierzu festzustellen, dass diese Entscheidung sich noch auf die alte Rechtslage bezieht.
  • OLG Hamm, 06.02.2018 - 1 VAs 110/17

    Reihenfolge der Vollstreckung mehrerer gem. § 35 BtMG zurückstellungsfähiger

    Bei der Regelung des § 454b Abs. 2 StPO handelt es sich grundsätzlich um eine zwingende Vorschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 04. August 2010 - 5 AR (VS) 23/10 -, zitiert nach juris), hinsichtlich derer eine abweichende Vollstreckungsentscheidung der Staatsanwaltschaft mit Ausnahme des nunmehr neu hinzugefügten Abs. 3 nicht zulässig ist.
  • OLG Hamm, 13.11.2014 - 1 VAs 20/14

    Rechtskrafterstreckung der Versagung der Strafvollstreckungszurückstellung nach

    Insoweit sei darauf verwiesen, dass die vorgenannte Entscheidung des OLG Frankfurt mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04. August 2010 (- 5 AR (VS) 23/10 -, juris) auf die Rechtsbeschwerde der Generalstaatsanwaltschaft mit der Begründung aufgehoben worden ist, dass die Vorschrift des § 454 b Abs. 2 StPO die Unterbrechung der Vollstreckung einer Strafe zum Zweidrittelzeitpunkt lediglich zum Zweck der Vollstreckung weiterer Freiheitsstrafen ermögliche, jedoch keine Grundlage dafür biete, die Strafvollstreckung zur Ermöglichung einer Therapie nach Zurückstellung der Strafvollstreckung (anderer Strafen) gemäß § 35 BtMG zu unterbrechen.
  • OLG Naumburg, 10.08.2021 - 1 VAs 4/21

    Zurückstellung der Strafvollstreckung, Änderung der Vollstreckungsreihenfolge

    Zwar habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Vorabvollstreckung der nicht zurückstellungsfähigen Strafe unter Änderung der Vollstreckungsreihenfolge nach § 43 Abs. 4 StVollstrO selbst auf Antrag des Verurteilten nicht in Betracht komme, dies deshalb, weil auch eine nach § 454b Abs. 2 StPO unterbrochene Strafe eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe sei, die die Zurückstellung der weiteren Strafen nach § 35 BtMG hindere (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 5 AR (VS) 23/10 -, juris).
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