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   OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 5 AR 16/14   

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https://dejure.org/2014,18245
OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 5 AR 16/14 (https://dejure.org/2014,18245)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.07.2014 - 5 AR 16/14 (https://dejure.org/2014,18245)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 5 AR 16/14 (https://dejure.org/2014,18245)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Darmstadt, 12.08.2014 - 50 F 1990/13

    Anhörung im Scheidungsverfahren mittels Videokonferenz

    Dass die Inhaftierung gegen oder ohne den Willen erfolgt, ist nicht entscheidend (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 5 AR 16/14).
  • OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 212/14

    Übernahme der Betreuung durch das ortsnahe Gericht

    Das objektive Interesse des Betroffenen daran, dass ein ortsnahes Gericht die Betreuung führt, geht regelmäßig dem Interesse des um Übernehme angegangenen Gerichts vor, keine Aufgaben übernehmen zu müssen, die das andere Gericht - weil bereits sachkundig - mit weniger Arbeitsaufwand erledigen könnte (OLG München FGPrax 2008, 67; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2014 - 5 AR 16/14 - juris; KG FGPrax 2012, 19; KG FGPrax 2014, 137).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2023 - 20 UH 1/23

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des

    Andererseits kann sich selbst bei einer zwangsweisen Unterbringung der gewöhnliche Aufenthaltsort nach dorthin verlagern (vgl. OLG Oldenburg FGPrax 2014, 212; OLG Köln NJW-RR 2007, 517).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2023 - 19 AR 3/22

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens bei Unterbringung des Betroffenen

    Ebenso wenig ist der Senat unter dem Gesichtspunkt der Abgabereife daran gehindert, das Amtsgericht Kirchheim unter Teck als das zuständige Betreuungsgericht zu bestimmen (vgl. OLG Oldenburg, FGPrax 2014, 212 - juris Rn. 12 ff.).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 1 AR 22/23
    Zwar führen - auch längere - Klinik- oder Haftaufenthalte in der Regel nicht dazu, dass der Ort der Klinik oder der Haft zum gewöhnlichen Aufenthalt wird (Senat, Beschluss vom 11.3.2016, 1 (Z) SA 7/16; Beschluss vom 11.12.2015, 1 (Z) SA 42/15; OLG Hamburg BeckRS 2018, 43198; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.7.2014, 5 AR 16/14, zitiert nach juris; OLG Köln NJW-RR 2007, 517, 518; OLG München, Beschluss vom 13.12.2006, 33 AR 14/06, zitiert nach juris; Jürgens/Kretz, Betreuungsrecht, 7. Aufl., § 273 FamFG, Rn. 4, und § 272 FamFG, Rn. 5; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch, FamFG, 7. Aufl., § 273, Rn. 2, und § 272, Rn. 6).
  • OLG Jena, 19.11.2014 - 4 UF 543/13
    Zwar wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass das zwangsweise Verbringen an einen Ort oder der unfreiwillige Verbleib prinzipiell keinen gewöhnlichen Aufenthalt begründe, weil sich der gewöhnliche Lebensmittelpunkt durch eine nur vorübergehende Abwesenheit nicht verändere (vgl, OLG Köln, NJW-RR 2007, 517, 518; Palandt/Thorn, BGB, 73. Aufl., § 5 EGBGB, Rn. 10 m.w.N.}. Doch gilt diese Regel zumindest nicht ausnahmslos. Insbesondere kann sich aufgrund der Dauer des Verweilens der gewöhnliche Aufenthaltsort verlagern (vgl. OLG Oldenburg, FGPrax 2014, 212), was nach der hier langen Verweildauer von über 4 Jahren angenommen werden kann.
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