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   BAG, 11.07.1995 - 5 AS 13/95   

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https://dejure.org/1995,2703
BAG, 11.07.1995 - 5 AS 13/95 (https://dejure.org/1995,2703)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1995 - 5 AS 13/95 (https://dejure.org/1995,2703)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1995 - 5 AS 13/95 (https://dejure.org/1995,2703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses aufgrund offensichtlicher Gesetzeswidrigkeit - Tätliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmern auf dem Rückweg von der Arbeitsstätte - Erfordernis einer inneren Beziehung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 9; ZPO § 36 Nr. 6
    Rechtsweg - unerlaubte Handlung unter Arbeitnehmern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 9; ZPO § 36 Nr. 6
    Rechtsweg für deliktische Ansprüche zwischen Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1146
  • NZA 1996, 951
  • BB 1995, 2068
  • DB 1995, 2176
  • JR 1996, 132
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93

    Beachtung der bindenden Wirkung von Verweisungsbeschlüssen im

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 5 AS 13/95
    Dies folgt aus § 48 Abs. 1 ArbGG in Verbindung mit § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - NZA 1994, 479 ff., m.w.N.).

    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann die Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 3. November 1993, aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 3 Ta 21/15

    Rechtsweg - Abhilfeentscheidung - Kammerbesetzung - unerlaubte Handlung im

    Denn diese setzt voraus, dass die unerlaubte Handlung zu dem Arbeitsverhältnis der Parteien in einer inneren Beziehung steht, dass sie in der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Reibungen und Berührungspunkten wurzelt (BAG 11. Juli 1995 - 5 AS 13/95 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 32 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 30 = NZA 1996, 951; BGH 07. Februar 1958 - VI ZR 49/57 - AP ArbGG 1953 § 2 Nr. 48 = BB 1958, 306).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 16 W 45/21

    Unerlaubte Handlung eines gekündigten Arbeitnehmers

    Die notwendige innere Beziehung zwischen der unerlaubten Handlung und dem konkreten Arbeitsverhältnis ist zu bejahen, wenn die unerlaubte Handlung ihre Ursache in der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten findet (BAG, Beschluss vom 11. Juli 1995 - 5 AS 13/95, juris, Rn. 7; OLG Celle, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 13 W 75/20, juris, Rn. 7; Koch, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 21. Aufl., § 2 ArbGG Rn. 18).

    Hingegen fehlt die innere Beziehung, wenn Täter und Opfer der unerlaubten Handlung nur zufällig auch über ein Arbeitsverhältnis miteinander verbunden sind, die unerlaubte Handlung aber aus einer anderen Beziehung der Parteien resultiert (vgl. BAG, Beschluss vom 11. Juli 1995 - 5 AS 13/95, juris, Rn. 7; Schwab/Weth, in: dies., ArbGG, 5. Aufl., § 2 Rn. 129).

  • BGH, 12.03.2002 - X ARZ 314/01

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Zwar mag es sein, daß das Amtsgericht die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG zu Unrecht für gegeben gehalten hat, weil es nicht hinreichend beachtet hat, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zum Arbeitsverhältnis der Parteien stehen muß (BAG, Beschl. v. 11.07.1995 - 5 AS 13/95, NZA 1996, 951; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 2 Rdn. 110; Hauck, ArbGG, 1996, § 2 Rdn. 40).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2018 - 21 Ta 1552/18

    Zulässigkeit - Rechtsweg - Arbeitsgericht - Ausschluss aus einem Expertenpool

    Dies ist dann der Fall, wenn sie in der Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Berührungspunkten und Reibungen wurzelt (vgl. BGH 11. Juli 1995 - IV ZR 4957 - Rn. 7 zitiert nach juris, NZA 1996, 951 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2008 - 11 Ta 145/08

    Rechtswegzuständigkeit bei deliktischen Unterlassungsansprüchen - Eröffnung des

    Erforderlich ist eine innere Beziehung zwischen der unerlaubten Handlung und dem Arbeitsverhältnis, die sich daraus ergibt, dass die unerlaubte Handlung in der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzelt (BGH vom 07.02.1958, VI ZR 49/57, AP Nr. 48 zu § 2 ArbGG 1953, BGH vom 11.07.1995, 5 AS 13/95 ).Die innere Beziehung zum Arbeitsverhältnis fehlt, wenn andere Umstände für die unerlaubte Handlung maßgeblich sind (BGH vom 11.07.1995, 5 AS 13/95).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 11 Ta 154/08

    Rechtswegzuständigkeit bei deliktischen Unterlassungsansprüchen - Eröffnung des

    Erforderlich ist eine innere Beziehung zwischen der unerlaubten Handlung und dem Arbeitsverhältnis, die sich daraus ergibt, dass die unerlaubte Handlung in der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzelt (BGH vom 07.02.1958, VI ZR 49/57, AP Nr. 48 zu § 2 ArbGG 1953, BGH vom 11.07.1995, 5 AS 13/95 ).Die innere Beziehung zum Arbeitsverhältnis fehlt, wenn andere Umstände für die unerlaubte Handlung maßgeblich sind (BGH vom 11.07.1995, 5 AS 13/95).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2022 - 8 Ta 94/22

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Rechtsstreit zwischen ehemaligen

    Der notwendige Zusammenhang erfordert, dass die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zum Arbeitsverhältnis der Parteien steht, sie in der Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Berührungspunkten und Reibungen seine Ursache findet (BAG 11. Juli 1995 - 5 AS 13/95 - Rn. 7).
  • LAG Hessen, 06.12.2018 - 6 Ta 292/18

    Kein Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Störung im Rahmen eines

    Dies ist der Fall, wenn sie in der Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Berührungspunkten und Reibungen ihre Ursache findet (vgl. BAG Beschluss v. 11. Juli 1995 - 5 AS 13/95 - NZA 1996, 951).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2011 - 8 O 4916/11

    Rechtswegzuständigkeit für den Regressanspruch des Kaskoversicherer gegen den

    Dies ist der Fall, wenn sie in der Eigenart des Arbeitsverhältnis und den ihm eigentümlichen Berührungspunkten und Reibungen ihre Ursache findet (vgl. BAG NZA 1996, 951).
  • LG Zweibrücken, 06.08.2014 - 3 T 33/14

    Verkehrsunfall zwischen Arbeitnehmern eines Betriebes auf dem frei zugänglichen

    Dieser notwendige Zusammenhang erfordert, dass die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zum Arbeitsverhältnis der Parteien steht, sie in der Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Reibungen und Berührungspunkten ihre Ursache findet (BGH 7.2. 1958 AP ArbGG 1953 § 2 Nr. 48; BAG 11.7. 1995 AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 32; Koch in: Erfurter Kommentar, 14. Aufl. 2014, § 2 Rn. 21).
  • ArbG Hanau, 05.12.1996 - 2 Ca 657/96

    Rechtsweg für eine Klage auf Schadensersatz nach einer tätlichen

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