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   BAG, 14.07.1998 - 5 AS 22/98   

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https://dejure.org/1998,2891
BAG, 14.07.1998 - 5 AS 22/98 (https://dejure.org/1998,2891)
BAG, Entscheidung vom 14.07.1998 - 5 AS 22/98 (https://dejure.org/1998,2891)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 5 AS 22/98 (https://dejure.org/1998,2891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2; ; SchiedsVfG Art. 4 § 2; ; SchiedsVfG Art. 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1189
  • BB 1998, 1956
  • JR 1999, 132
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LAG Hessen, 09.06.2008 - 1 SHa 1/08

    Zur gerichtlichen Bestimmung der Zuständigkeit für die Klage eines

    Nachdem sowohl das Arbeitsgericht Offenbach als auch das Arbeitsgericht Düsseldorf sich mit rechtskräftigen, weil gem. §§ 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, 17 a Abs. 2 und 3 GVG unanfechtbaren, Beschlüsse für örtlich unzuständig erklärt haben, hat das Hessische Landesarbeitsgericht gem. § 36 Abs. 2 ZPO als das Landesarbeitsgericht, in dessen Bezirk das Arbeitsgericht Offenbach am Main als das zunächst mit der Sache befasste Gericht liegt, weil gemeinsames zunächst höheres Gericht der Arbeitsgerichte Offenbach am Main und Düsseldorf das Bundesarbeitsgericht wäre (BAG Beschl. v. 14.07.1998 - 5 AS 22/98 - NZA 1998, 1189, 1190), auf die Vorlage des Arbeitsgerichts Düsseldorf das örtlich zuständige Arbeitsgericht zu bestimmen.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - 3 AR 4/05

    Zuständigkeitskonflikt wegen örtlicher Zuständigkeit - Bindungswirkung eines

    Das Arbeitsgericht Neuruppin hat auch zu Recht die Sache dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vorgelegt, weil § 36 Abs. 2 ZPO über § 46 Abs. 2 ArbGG entsprechend auf die jeweiligen Gerichte für Arbeitssachen anzuwenden ist (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 5 AS 22/98 - AP Nr. 54 zu § 36 ZPO).
  • LAG Hessen, 08.10.2007 - 1 SHa 3/07

    Antrag einer klagenden Partei - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Wahlrecht -

    Die Bestimmung des Gerichtsstandes durch das dem angegangenen Gericht zunächst höhere Gericht, hier das Hessische Landesarbeitsgericht, gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (BAG Beschl. v. 14.07.1998 - 5 AS 22/98 - NZA 1998, 1189, 1190) ist aber nur auf Antrag der Klagepartei zulässig.
  • LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03

    Gerichtsstandsbestimmung bei allgemeinem und besonderem Gerichtsstand

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts erfolgt durch das Landesarbeitsgericht, in dessen Bezirk das mit der Sache zuerst befasste Arbeitsgericht liegt, wenn mindestens zwei Parteien, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen, ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand nicht begründet ist, nur Gerichte für Arbeitssachen beteiligt sind und das gemeinsame zunächst höhere Gericht das Bundesarbeitsgericht wäre, § 36 Abs. 1 Zi. 3, Abs. 2 ZPO (BAG Beschluss vom 14.07.1998 -- 5 AS 22/98 -- NZA 1998, 1189, 1190).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.06.2017 - 1 SHa 2/17

    Gerichtsstand, Bestimmung, Zulässigkeit, Verweisung, Bindungswirkung,

    c) Für die Entscheidung der Vorlagefrage ist das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 2 ZPO zuständig (BAG, Beschl. v. 14.07.1998 - 5 AS 22/98 -, Juris; Schwab/Weth, a. a. O., § 48, Rn 157).
  • LAG Hessen, 09.08.2002 - 2 AR 18/02

    Örtliche Zuständigkeit; Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossen,

    Zwar ist es richtig, dass die Bestimmung des zuständigen Gerichts, wenn mindestens zwei Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen, ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand nicht begründet ist, nur Gerichte für Arbeitssachen beteiligt sind und das gemeinsame zunächst höhere Gericht das Bundesarbeitsgericht wäre, durch das Landesarbeitsgericht erfolgt, § 36 Abs. 2 ZPO (BAG Beschl. v. 14.07.1998 - 5 AS 22/98 - NZA 1998, 1189, 1190).
  • LAG Hessen, 08.01.2004 - 1 AR 36/03

    Gerichtsstand; Willkürliche Verweisung

    Die Bestimmung durch Beschluss hat durch das Hessische Landesarbeitsgericht als dem Landesarbeitsgericht zu erfolgen, in dessen Bezirk das Arbeitsgericht Frankfurt/M. als das zunächst mit der Sache befasste Gericht liegt, weil gemeinsames zunächst höheres Gericht der Arbeitsgerichte Frankfurt/M. und Düsseldorf das Bundesarbeitsgericht wäre, § 36 Abs. 2 ZPO (BAG Beschl. v. 14.07.1998 - 5 AS 22/98 - NZA 1998, 1189, 1190).
  • LAG Bremen, 18.07.2003 - AR 4/03

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches im arbeitsgerichtlichen Verfahren

    § 46 Abs. 2 und 3 ZPO sind deshalb im Arbeitsgerichtsprozess so zu lesen sind, dass an Stelle des BGH das BAG und an Stelle des OLG das LAG tritt (vgl. BAG NZA 1998 S. 1189, 1190).
  • LAG Hessen, 08.09.2004 - 1 SHa 10/04
    Die Bestimmung durch Beschluss hat durch das Hessische Landesarbeitsgericht als dem Landesarbeitsgericht zu erfolgen, in dessen Bezirk das Arbeitsgericht Offenbach als das zunächst mit der Sache befasste Gericht liegt, weil gemeinsames zunächst höheres Gericht der Arbeitsgerichte Offenbach und Mönchen das Bundesarbeitsgericht wäre, § 36 Abs. 2 ZPO (BAG Beschl. v. 14.07.1998 - 5 AS 22/8-NZA 1998, 1189, 1190 [BAG 14.07.1998 - 5 AS 22/98] ).
  • LAG Hamburg, 26.04.2000 - 1 SHa 1/00

    Bindung des Gerichts an rechtskräftige Verweisungsbeschlüsse; Beachtung der

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  • LAG Nürnberg, 14.01.2014 - 1 SHa 1/14

    Rechtsweg - Verweisung - Bindungswirkung

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