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   BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92   

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BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92 (https://dejure.org/1992,788)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1992 - 5 AS 5/92 (https://dejure.org/1992,788)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92 (https://dejure.org/1992,788)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 17a GVG auf den Verweisungsbeschluss im Prozesskostenhilfeverfahren - Sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Ansprüchen auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung - Geltung des § 17a GVG im Verhältnis von ordentlichen Gerichten und ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 6; ZPO § 114 ff.; ZPO § 281 Abs. 1; ZPO § 281 Abs. 2; GVG § 17 a Abs. 2 bis Abs. 4; ArbGG § 48 Abs. 1
    Umfang der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisungsbeschluß im PKH-Verfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 6, §§ 114 ff., § 281 Abs. 1, 2; GVG § 17a Abs. 2 bis 4; ArbGG § 48 Abs. 1 a.F.
    Verweisung im Prozeßkostenhilfe-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 751
  • NZA 1993, 285
  • VersR 1993, 858
  • BB 1993, 76
  • DB 1993, 1248
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90

    Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Die Bindungswirkung des im PKH-Verfahren ergangenen Verweisungsbeschlusses erstreckt sich nicht auf das Hauptsacheverfahren (im Anschluß an BGH Beschluß vom 18. April 1991 - I ARZ 748/90 - LM Nr. 25 zu § 281 ZPO 1976 = AP Nr. 4 zu § 281 ZPO 1977).

    Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof haben diese Vorschrift übereinstimmend auch im PKH-Bewilligungsverfahren für anwendbar gehalten (vgl. zuletzt BGH Beschluß vom 18. April 1991 - I ARZ 748/90 - LM Nr. 25 zu § 281 ZPO 1976 = AP Nr. 4 zu § 281 ZPO 1977).

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht eine solche Bindung ursprünglich bejaht hatte (Urteil vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO; Beschluß vom 29. September 1981 - 5 AR 141/81 - AP Nr. 1 zu § 281 ZPO 1977) hat es sich nunmehr (Beschluß vom 8. Oktober 1991 - GmS-OGB 3/91 - 5 AR 141/81 -) der überzeugend begründeten Gegenauffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschluß vom 18. April 1991, aaO) angeschlossen, wonach ein im PKH-Bewilligungsverfahren ergangener Verweisungsbeschluß für das Hauptsacheverfahren nicht bindend ist.

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 18. April 1991 - I ARZ 748/90 -, aaO, überzeugend ausführt, hätte andernfalls der Gegner des Antragstellers in keiner Instanz ausreichend Gelegenheit, seinen Standpunkt zur Zuständigkeitsfrage so umfassend zu vertreten und geprüft zu sehen, wie es im Streitverfahren möglich ist.

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Bei unterbliebener Zustellung von Verweisungsbeschlüssen ordentlicher Gerichte nach § 17a GVG n.F. sind jedoch die §§ 516, 552 ZPO analog anzuwenden, so daß die Beschwerdefrist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung oder - bei nicht verkündeten Beschlüssen - fünf Monate nach der formlosen Mitteilung beginnt (Senatsbeschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschlüsse vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 36 Rz 25, 28; a.A. zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, § 17a GVG Rz 13).

    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 3a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).

  • BAG, 29.09.1981 - 5 AR 141/81

    Prozeßkostenhilfe - Sachliche Unzuständigkeit - Verweisung - Klageverfahren

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Zur Begründung hat es unter Berufung auf den Beschluß des Senats vom 29. September 1991 (BAGE 36, 89 = AP Nr. 1 zu § 281 ZPO 1977) ausgeführt, Verweisungsbeschlüsse im Prozeßkostenhilfeverfahren seien auch für das Klageverfahren bindend.

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht eine solche Bindung ursprünglich bejaht hatte (Urteil vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO; Beschluß vom 29. September 1981 - 5 AR 141/81 - AP Nr. 1 zu § 281 ZPO 1977) hat es sich nunmehr (Beschluß vom 8. Oktober 1991 - GmS-OGB 3/91 - 5 AR 141/81 -) der überzeugend begründeten Gegenauffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschluß vom 18. April 1991, aaO) angeschlossen, wonach ein im PKH-Bewilligungsverfahren ergangener Verweisungsbeschluß für das Hauptsacheverfahren nicht bindend ist.

  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Das Bundesarbeitsgericht ist vorliegend für die beantragte Bestimmung zuständig, weil es in dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem Arbeitsgericht und dem Landgericht zuerst um die Bestimmung angegangen worden ist (vgl. BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.; BGHZ 44, 14, 15) [BGH 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64].

    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschlüsse vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 36 Rz 25, 28; a.A. zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, § 17a GVG Rz 13).

  • BAG, 25.11.1983 - 5 AS 20/83

    Gerichtsstand - Bestimmung - Kompetenzkonflikt

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Diese Vorschrift ist auch bei einem negativen Kompetenzkonflikt von Gerichten verschiedener Gerichtsbarkeiten anwendbar (BAG Beschluß vom 25. November 1983 - 5 AS 20/83 - AP Nr. 34 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 16.11.1959 - 2 AZR 616/57

    Ausschließliche sachliche Zuständigkeit Arbeitsgerichte - Armenrecht

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht eine solche Bindung ursprünglich bejaht hatte (Urteil vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO; Beschluß vom 29. September 1981 - 5 AR 141/81 - AP Nr. 1 zu § 281 ZPO 1977) hat es sich nunmehr (Beschluß vom 8. Oktober 1991 - GmS-OGB 3/91 - 5 AR 141/81 -) der überzeugend begründeten Gegenauffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschluß vom 18. April 1991, aaO) angeschlossen, wonach ein im PKH-Bewilligungsverfahren ergangener Verweisungsbeschluß für das Hauptsacheverfahren nicht bindend ist.
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 3a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).
  • BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Das Bundesarbeitsgericht ist vorliegend für die beantragte Bestimmung zuständig, weil es in dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem Arbeitsgericht und dem Landgericht zuerst um die Bestimmung angegangen worden ist (vgl. BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.; BGHZ 44, 14, 15) [BGH 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64].
  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Die bindende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO).
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 100/83

    Rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Denn das Prozeßkostenhilfeverfahren ist ein dem Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge zuzurechnendes nichtstreitiges summarisches Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ohne Anwaltszwang, in dem sich - von der Beteiligung des Antragsgegners in den Grenzen des § 118 Abs. 1 ZPO abgesehen - nur Gericht und Antragsteller gegenüberstehen (BGHZ 89, 65, 66) [BGH 15.11.1983 - VI ZR 100/83].
  • BAG, 13.09.1956 - 2 AZR 605/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grenzen der Zulässigkeit einer Widerklage;

  • OLG Hamburg, 20.11.1972 - 5 W Lw 4/72

    Verweisung im Prozeßkostenhilfeverfahren; Bindungswirkung; Streitverfahren;

  • KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05

    Bindungswirkung der Verweisung im PKH-Verfahren; Haftung des Vermieters für

    Der ohne Zustellung der Klage im Prozesskostenhilfeprüfverfahren erlassene Verweisungsbeschlusses hat für das Prozesskostenhilfeverfahren Bindungswirkung; nur der Rechtsstreit in der Hauptsache wird vor Rechtshängigkeit von der Bindungswirkung nicht erfasst (vgl. BGH a.a.O.; BayObLG Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1Z AR 170/02; BGH a.a.O.; BAG NJW 1993, 751 f).
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09

    Erneute Verneinung der Rechtswegzuständigkeit durch das verwiesene Gericht;

    Hat ein Gericht in einem Prozesskostenhilfeverfahren die Unzulässigkeit des Rechtswegs ausgesprochen und die Sache an ein anderes Gericht verwiesen, ist es dem anderen Gericht verwehrt, die Rechtswegzuständigkeit im Rahmen der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch abweichend zu beurteilen (ebenso BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).

    Sofern zwei Gerichte aus unterschiedlichen Rechtswegen ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632; BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751).

    Eine Auslegung, nach der die genannte Bestimmung auch im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe anzuwenden ist, ist jedenfalls nicht unvertretbar (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 132/01, NJW 2001, 3633; vgl. auch BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).

    Diese Bindungswirkung gilt zwar nur für das Verfahren über die Gewährung der beantragten Prozesskostenhilfe, nicht auch für ein darauf folgendes Hauptsacheverfahren (vgl. BGH, Beschl. v. 18.04.1991 - I ARZ 748/90; BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).

  • BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bezieht sich auf den "Rechtsstreit", in dem er ergangen ist (vgl. zum isolierten Prozesskostenhilfeverfahren BAG 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92 - zu II 4 der Gründe; BGH 18. April 1991 - I AZR 748/90 - zu III 2 der Gründe) .
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des

    Unter den Umständen des Falles ist das Landgericht hinsichtlich des Prozeßkostenhilfeverfahrens - nicht indes hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens - an den Verweisungsbeschluß gebunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 1991 - I ARZ 748/90 - NJW-RR 1992, 59 f.; vom 9. März 1994 - XII ARZ 2/94 und XII ARZ 8/94 - NJW-RR 1994, 706; BAG, NJW 1993, 751 f.; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 114 Rn. 22a; Zöller/Greger, aaO, § 281 Rn. 2, 16b).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20

    Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs

    Soweit angeführt wird, dass die nach § 17 a Abs. 1 GVG eintretende Bindungswirkung lediglich für das Prozesskostenhilfeverfahren gilt und sich nicht auch auf das Hauptsacheverfahren erstreckt (vgl. BGH Beschluss vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09 - NJW-RR 2010, 209 Rn. 15; BAG NJW 1993, 751, 752; vgl. auch BAG NJW 2006, 1371 Rn. 17), liegt darin kein erkennbarer Nachteil, der die Anwendbarkeit des § 17 a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren ausschlösse.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2006 - 10 Ta 65/06

    Prozesskostenhilfe: Vorliegen der hinreichenden Erfolgsaussicht

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Landgericht das Verfahren an das Arbeitsgericht verwiesen hätte, wobei allerdings eine Bindungswirkung ausschließlich für das PKH-Verfahren, nicht hingegen auch für das sich u. U. anschließende Hauptsacheverfahren eingetreten wäre (vgl. BAG, Beschluss v. 27.10.1992, AZ: 5 AS 5/92).

    Es muss also ein Gericht geben, das dem Antragsteller, falls der Klage - abgesehen von der Frage des zulässigen Rechtsweges - hinreichende Erfolgsaussicht zukommt, Prozesskostenhilfe gewährt (vgl. auch BAG, Beschluss v. 27.10.1992, AZ: 5 AS 5/92).

    Dieser Nachteil wiegt aber erheblich weniger schwer als der Nachteil, der darin bestünde, dass der Antragsteller mit seinem Prozesskostenhilfegesuch bei den Gerichten beider Gerichtsbarkeiten schon deshalb erfolglos bleibt, weil beide den Rechtsweg für unzulässig halten (vgl. BAG, Beschluss v. 27.10.1992, AZ: 5 AS 5/92).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2022 - 26 Ta 121/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung nach § 46g Sätze 3

    Auch das BAG (8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21, Rn. 11) hat inzwischen entschieden, dass der Begriff "Rechtsstreit" in § 17a Abs. 2 GVG nicht nur das kontradiktorische Erkenntnisverfahren, sondern weitere, dem Erkenntnisverfahren vor-, nach- oder nebengelagerte Verfahren erfasse (insoweit noch offengelassen für das PKH-Verfahren durch BAG 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92).(Rn.34).

    dd) Das BAG hat im Beschluss vom 27. Oktober 1992 (5 AS 5/92) die Ansicht vertreten, dass jedenfalls im Falle einer zuvor erfolgten Verweisung an das Gericht, bei dem die PKH-Entscheidung anstehe, dieses nicht mehr berechtigt sei, das Verfahren zurückzuverweisen, um Rechtsschutzgewährung sicherzustellen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.1998 - 1 S 730/97
    Auch bei der Entscheidung über einen Prozeßkostenhilfeantra- - sei er isoliert oder nicht - ist die Frage des Rechtsweges nicht erst und nur im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten zu prüfen (so aber VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 4.4.1995, NJW 1995, 1915 [1916]; OVG NW Beschl. v. 28.4.1993, NJW 1993, 2766 , SächsOVG aaO.- Ehlers in- Schoch/Schmidt-Aßmann/Pletzner, VwGO , vor § 17 GVG RdNr. 20; Wolf in: Münchener Kommentar zur ZPO , 1992, § 17 GVG RdNr. 4, § 17 a RdNr. 5; dazu neigend wohl auch BSG, Beschl. v. 27.10.1992, NJW 1993, 751 [752]).

    Richtig ist allerdings, daß bei einer Verweisung des isolierten PKH-Antrages eine Bindungswirkung für das Hauptsacheverfahren nicht eintritt (BGH, Beschl. v. 18.4.1991, MDR 1992, 190 - BAG, Beschl. v. 27.10.1992, NJW 1993, 751 ).

    Ist die Frage, ob der eingeschlagene Rechtsweg gegeben ist, umstritten bzw. obergerichtlich noch nicht geklärt, so kann nicht im Hinblick darauf, daß diese Rechtsfrage schwierig und ungeklärt ist, Prozeßkostenhilfe gewährt werden (so aber VGH Bad.-Württ. Beschl v. 4.4.1995, NJW 1995, 1915 [1916]; OVG NW, Beschl. v. 28.4.1993, NJW 1993, 2766 ; SächsOVG aaO; Ehlers in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , vor § 17 GVG RdNr. 20 - Wolf in: Münchener Kommentar zur ZPO , 1992, § 17 GVG RdNr. 4, § 17 a RdNr. 5; dazu neigend wohl auch BSG, Beschl. v. 27.10.1992, NJW 1993, 751 [752]).

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerde gegen eine Rechtswegverweisung

    Selbst eine höchstrichterliche Klärung der Rechtswegfrage im Prozesskostenhilfeverfahren entfaltet keine Verbindlichkeit für das Verfahren zur Hauptsache (BGH, NJW-RR 1991, 1342; BAG, NJW 1993, 751, 752; Gsell/Mehring, NJW 2002, 1991, 1992, 1993).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2000 - 11 O 281/00

    Prozeßkostenhilfe; Rechtsweg; Verweisung

    Mit der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung geht der Senat davon aus, dass im Rahmen eines isolierten Prozesskostenhilfeverfahrens eine Rechtswegverweisung nach § 17 a GVG nicht möglich ist (vgl. ebenso Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 41 Rdnr. 2 b; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 17 a GVG Rdnr. 5; Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, Stand: März 1999 § 41 Anm. 20; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.4.1995 - 9 S 701/95 - NJW 1995, 1915; OVG Nordhrein-Westfalen, Beschl. v. 28.4.1993 - 25 E 275/93 - DÖV 1993, 831; a.A. Sächs. OVG, Beschl. v. 5.2.1998 - 1 S 730/97 - Kissel, GVG, 2. Aufl., § 17 Anm. 6 und Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 166 Rdnr. 5 i.V.m. § 41 Rdnr. 5; der Verweis von Kissel und Redeker/von Oertzen auf die Rechtsprechung des BGH (MDR 1992, 190 bzw. BAG, NJW 1993, 751) ist allerdings nicht zutreffend, weil sich beide Entscheidungen nur mit der Frage beschäftigen, ob eine im Prozesskostenhilfeverfahren wegen Unzuständigkeit ausgesprochene rechtskräftige Verweisung im nachfolgenden Klageverfahren bindet; nicht dagegen ist in jenen Entscheidungen entschieden, ob eine Verweisung im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren entsprechend § 17 a GVG (überhaupt) zulässig ist).

    Dieses kann aber im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens gerade nicht erreicht werden, da Prüfungsmaßstab in diesem Verfahren lediglich die "hinreichende" Erfolgsaussicht ist und zudem eine endgültige Vorab-Entscheidung für das Verfahren schon deswegen nicht zu erreichen ist, weil selbst bei einer rechtskräftigen Verweisung im Prozesskostenhilfeverfahren das Gericht, das verwiesen worden ist, im Rahmen des Hauptsacheverfahrens erneut eine eigenständige Prüfung der Rechtswegfrage vornehmen kann (vgl. BGH, MDR 1992, 190; BAG, NJW 1993, 751).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 2 S 60/20

    (Anwendungsbereich des § 30a Abs 1 S 1, Abs 2 S 1 EGGVG

  • BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts i.R.d. Prozesskostenhilfe für eine Klage auf

  • OLG Celle, 27.07.2011 - 4 AR 41/11

    Verweisung; Bindungswirkung; Prozesskostenhilfeverfahren

  • LAG Niedersachsen, 11.02.1993 - 2 Ta 391/92

    Gewährung von Prozeßkostenhilfe

  • OLG Stuttgart, 05.01.2015 - 4 W 69/14

    Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren: Pflicht des angerufenen Gerichts zur

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.1995 - 9 S 701/95

    Rechtswegverweisung im isolierten Prozeßkostenhilfeverfahren nicht zulässig

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2008 - 8 PA 105/08

    Zulässigkeit der Prüfung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs im

  • BSG, 28.02.2011 - B 12 SF 10/10 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Ausschluss der Zuständigkeitsbestimmung in

  • VG Aachen, 18.11.2003 - 6 K 575/03

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges; Ausgestaltung der

  • LAG Köln, 03.05.2002 - 10 Ta 16/02

    Rechtsweg, Arbeitnehmerähnliche Person, Berufssänger, Tonträgerproduktions- und

  • LAG Hamm, 10.05.2006 - 2 Ta 275/05

    Rechtsweg: Hat das Arbeitsgericht im Prozesskostenhilfeverfahren durch

  • OLG Köln, 08.07.1993 - 7 W 9/93

    Anforderungen an die sofortige Beschwerde; Anspruch auf Zahlung eines

  • OLG Schleswig, 02.02.2009 - 1 W 15/08

    Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei

  • VG Berlin, 09.01.2009 - 1 A 373.08

    Verweisung bei isoliertem Prozesskostenhilfeantrag

  • KG, 13.03.2008 - 22 W 17/08

    Zuständigkeitsbestimmung für ein Prozesskostenhilfeverfahren: Reichweite der

  • VG Neustadt, 13.08.2009 - 4 K 844/09

    Klageerhebung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfegewährung; keine

  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2020 - 15 K 5369/19

    Verwaltungsrechtsweg, Geschäftsverteilungsplan, Gericht, Einsicht, Zugang,

  • BSG, 07.09.2009 - B 12 SF 10/09 S
  • BSG, 03.09.2009 - B 12 SF 14/09 S
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