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LSG Hamburg, 11.11.2010 - L 5 AS 83/09 |
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Verfahrensgang
- SG Hamburg - 59 AS 1599/06
- SG Hamburg, 11.02.2009 - S 59 AS 1599/06
- LSG Hamburg, 11.11.2010 - L 5 AS 83/09
- BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 69/11 B
- LSG Hamburg, 27.02.2014 - L 4 AS 429/11
- BSG, 07.08.2014 - B 14 AS 16/14 BH
Wird zitiert von ... (4)
- SG Duisburg, 20.07.2010 - S 31 AS 306/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Am 04.03.2009 stellte der Kläger einen Eilantrag beim erkennenden Gericht (Az.: S 5 AS 83/09 ER), in dessen Rahmen sich der Beklagte auf Anregung des Gerichts dazu bereit erklärte, die einbehaltenen Leistungen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens wieder auszuzahlen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Klageverfahrens und die des Eilverfahrens S 5 AS 83/09 ER sowie auf die ebenfalls beigezogene Leistungsakte verwiesen, deren jeweiliger wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.
- LSG Hamburg, 27.02.2014 - L 4 AS 429/11 Der Senat hat die Berufung mit Beschluss vom 11. November 2010 (L 5 AS 83/09) als unzulässig verworfen.
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2009 - L 5 AS 95/09 Gegen die Urteile haben die Kläger fristgerecht Berufungen eingelegt, die unter den Aktenzeichen L 5 AS 83/09 und L5 AS 84/09 beim Senat anhängig sind.
- SG Aachen, 11.08.2010 - S 4 AS 577/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Der Kläger könne, wie es bereits Gegenstand in einem Verfahren bei dem Sozialgericht Aachen zum Az.: S 5 AS 83/09 war, nicht die tatsächlichen Unterkunftskosten beanspruchen.