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   BAG, 05.10.2010 - 5 AZB 10/10   

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https://dejure.org/2010,3840
BAG, 05.10.2010 - 5 AZB 10/10 (https://dejure.org/2010,3840)
BAG, Entscheidung vom 05.10.2010 - 5 AZB 10/10 (https://dejure.org/2010,3840)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 5 AZB 10/10 (https://dejure.org/2010,3840)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 S 1 ArbGG, § 66 Abs 2 S 2 Halbs 2 ArbGG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 237 ZPO
    Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden nach § 66 Abs. 2 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • bag-urteil.com

    Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • rewis.io

    Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden nach § 66 Abs. 2 Satz 2 ArbGG; Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden bezüglich der Verwerfung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwerfungsbeschluss und Wiedereinsetzungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 372
  • NJW 2011, 253
  • MDR 2011, 431
  • NZA 2010, 1442
  • DB 2010, 2736
  • AnwBl 2011, 67
  • JR 2011, 322
  • JR 2012, 46
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZB 38/91

    Eigenveranrwortung des Rechtsanwalts bei der Fristenprüfung

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 5 AZB 10/10
    Wird dem Prozessbevollmächtigten zwecks Anfertigung der Berufungsbegründung die Akte zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die hierfür maßgebende Frist zu überprüfen (BGH 11. Dezember 1991 - VIII ZB 38/91 - zu II der Gründe, NJW 1992, 841; vgl. auch BAG 27. September 1995 - 4 AZN 473/95 - zu II 2 b cc der Gründe, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 43 = EzA ZPO § 233 Nr. 35).
  • LAG Düsseldorf, 15.02.2010 - 9 Sa 1154/09

    Verpflichtung eines Prozessbevollmächtigten bei der Vorlage der Handakte einige

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 5 AZB 10/10
    Die Revisionsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Februar 2010 - 9 Sa 1154/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 5 AZB 10/10
    Wird dem Prozessbevollmächtigten zwecks Anfertigung der Berufungsbegründung die Akte zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die hierfür maßgebende Frist zu überprüfen (BGH 11. Dezember 1991 - VIII ZB 38/91 - zu II der Gründe, NJW 1992, 841; vgl. auch BAG 27. September 1995 - 4 AZN 473/95 - zu II 2 b cc der Gründe, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 43 = EzA ZPO § 233 Nr. 35).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19

    Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere elektronische

    Dies gilt auch für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 237 ZPO; vgl. BAG 5. Oktober 2010 - 5 AZB 10/10 - Rn. 3 ff.).
  • BAG, 06.01.2015 - 6 AZB 105/14

    Verwerfung der Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Durch die Nichtbeteiligung der ehrenamtlichen Richter werde eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens erreicht (BT-Drs. 16/7716 S. 14; vgl. hierzu BAG 5. Oktober 2010 - 5 AZB 10/10 - Rn. 6, BAGE 135, 372) .
  • LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14

    Alleinentscheidung des Vorsitzenden bei nicht ausreichend begründeter Berufung

    a)Die Verwerfung der Berufung ohne mündliche Verhandlung ergeht nach § 66 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 ArbGG in der seit dem 1. April 2008 geltenden Fassung (Art. 2 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26. März 2008, BGBl. I S. 444, 448) nicht mehr durch die Kammer, sondern durch Beschluss des Vorsitzenden (BAG 05.10.2010 - 5 AZB 10/10, NZA 2010, 1442 Rn. 4).

    Ist die Berufung nicht in den gesetzlichen Fristen des § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG eingelegt oder begründet worden, ist sie nach § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO, der nach § 66 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 ArbGG unberührt bleibt, zu verwerfen (BAG 05.10.2010 a.a.O. Rn. 5).

    Für die Zuziehung der ehrenamtlichen Richter besteht kein sachliches Bedürfnis, wenn es nicht vorrangig um materielle Rechtsfragen, sondern um die formalen Voraussetzungen eines Rechtsmittels geht (BAG 05.10.2010 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 08.08.2017 - 3 Sa 764/16

    Berufung; Zulässigkeit; Berufungsfrist; Wiedereinsetzung; Prozessvollmacht;

    Die Alleinentscheidungskompetenz des Vorsitzenden umfasst dabei auch die Entscheidung über die Wiedereinsetzungsanträge (BAG vom 05.10.2010 - 5 AZB 10/10, juris, Rz. 4 ff.).
  • LAG Hessen, 11.11.2020 - 14 Sa 982/20

    Reicht der Rechtsmittelführer die Berufungsbegründungsschrift in einem nicht

    Die Alleinentscheidungsbefugnis der Vorsitzenden zur Verwerfung der Berufung ohne mündliche Verhandlung nach § 66 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 ArbGG umfasst auch die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung (BAG 05.10.2010 - 5 AZB 10/10 - AP Nr. 38 zu § 66 ArbGG 1979).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.09.2015 - 3 Sa 55/14

    Wiedereinsetzungsfrist - Berufungseinlegung - PKH - Zurückweisung

    Die Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden zur Verwerfung der Berufung ohne mündliche Verhandlung umfasst auch die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung (BAG 5. Oktober 2010 - 5 AZB 10/10 - NZA 2010, 1442; LAG Schleswig-Holstein 4. November 2014 - 3 Sa 258/14 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 331/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die Alleinentscheidungsbefugnis des/der Vorsitzenden zur Verwerfung der Berufung ohne mündliche Verhandlung nach § 66 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ArbGG in der seit dem 01.04.2008 geltenden Fassung umfasst auch die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung (BAG vom 05.10.2010 - 5 AZB 10/10 - Rz. 4).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19

    Berufung, unzulässig verworfen, Berufungsbegründung, Fristversäumnis,

    Die Alleinentscheidungsbefugnis des/der Vorsitzenden zur Verwerfung der Berufung ohne mündliche Verhandlung nach § 66 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ArbGG in der seit dem 01.04.2008 geltenden Fassung umfasst auch die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung (BAG vom 05.10.2010 - 5 AZB 10/10 - Rz. 4).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.03.2011 - 6 Sa 583/10

    Berufung , unzulässig verworfen, Berufungsbegründungsfrist, Fristversäumnis,

    Die Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden zur Verwerfung der Berufung ohne mündliche Verhandlung nach § 66 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ArbGG in der seit dem 01.04.2008 geltenden Fassung umfasst auch die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung (BAG 05.10.2010 - 5 AZB 10/10 - NZA 2010, 1442).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2014 - 3 Sa 258/14

    Berufung, unzulässig verworfen, Berufungsfrist, Versäumnis, Wiedereinsetzung in

    Die Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden zur Verwerfung der Berufung ohne mündliche Verhandlung nach § 66 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ArbGG in der seit dem 01.04.2008 geltenden Fassung umfasst auch die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung (BAG 05.10.2010 - 5 AZB 10/10 - NZA 2010, 1442).
  • LAG Hessen, 02.03.2011 - 13 Sa 1628/10

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Übergabe der Berufungsbegründung an

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.04.2014 - 5 TaBV 6/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zurückweisung, Beschwerde, unzulässig

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - 4 Sa 1941/13

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist nach Anwaltswechsel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 4 Sa 1941/13
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