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   BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00   

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https://dejure.org/2001,639
BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00 (https://dejure.org/2001,639)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00 (https://dejure.org/2001,639)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 (https://dejure.org/2001,639)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 b; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a, b, § 5 Abs. 1 S. 1, 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, b; § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2
    II. Betreiberin einer Backwarenverkaufsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Scheinselbständigkeit, stationärer Vertrieb, Betreiber eines Verkaufsstelle für Backwaren, sic-non-Rechtsprechung, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Abhängigkeit des Klagebegehrens von Arbeitnehmereigenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1374
  • NZA 2001, 341
  • BB 2001, 1309
  • BB 2001, 580
  • DB 2001, 548
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamburg, 23.03.2000 - 5 Ta 1/00

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Charakter von Franchise-Verträgen unter den

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 5 Ta 1/00 - Beschluß vom 23. März 2000.

    5 AZB 18/00 5 Ta 1/00.

    Die weitere sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. März 2000 - 5 Ta 1/00 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 19.12.2000 - 5 AZB 16/00

    Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Wegen dieser Doppelrelevanz sind die Gerichte für Arbeitssachen zur Entscheidung über Anträge, wie sie die Klägerin gestellt hat, zuständig, ohne daß es dazu eines Rückgriffs auf § 2 Abs. 3 ArbGG bedürfte (BAG 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 zVv.).

    Ist für den (Hilfs-)Antrag der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet, ist das Verfahren über ihn abzutrennen und der Rechtsstreit an das zuständige Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu verweisen (BAG 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - zVv.).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97

    Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Gegen letzteres bestehen allerdings in Fällen wie dem vorliegenden grundsätzliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt einer Erschleichung des Rechtswegs (vgl. BVerfG 31. August 1999 - 1 BvR 1389/97 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 6).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Andernfalls sind die Anträge schon deshalb unbegründet (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zVv.; BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; KR-Friedrich 5. Aufl. § 4 KSchG Rn. 225, 252 mwN).
  • BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Motorrad-Rennfahrerin)

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Für den Klageantrag zu 3 folgt die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen zumindest daraus, daß er als uneigentlicher Hilfsantrag hinsichtlich des Rechtswegs das Schicksal des Hauptantrags teilt (BAG 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 - AP GVG § 17 a Nr. 39; Reinecke ZfA 1998, 359, 387).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Andernfalls sind die Anträge schon deshalb unbegründet (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zVv.; BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; KR-Friedrich 5. Aufl. § 4 KSchG Rn. 225, 252 mwN).
  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

    In diesen Fällen hängt der Erfolg der Klage nach der Antragstellung auch von Tatsachen ab, die zugleich für die Bestimmung des Rechtswegs entscheidend sind (Senat 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40; 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 10 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 53).

    Andernfalls sind die Anträge schon deshalb unbegründet (Senat 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbH-Gesetz § 35 Nr. 10 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 76; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324; 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - aaO).

  • BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02

    Rechtsweg

    Auf Grund der vom Kläger angekündigten, jeweils als Einheit gemeinten, Klageanträge ist im Rechtsstreit nicht nur zu entscheiden, ob das Vertragsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen beendet worden ist, sondern auch, ob dieses Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist (vgl. Senat 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 10 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 53).

    Andernfalls wäre die Klage schon deshalb als unbegründet abzuweisen (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324; 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; 17. Januar 2001 aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Fremdgeschäftsführer - GmbH - sic-non-Fall

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes handelt es sich dann um einen sic-non-Fall (BAG 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - NZA 2001, 341, ErfK/Koch ArbGG § 2 Rn. 37), wenn die beantragten Feststellungen voraussetzen, dass im Zeitpunkt der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestanden hat.

    Der bloße Umstand, dass sich aus der bisherigen Antragsfassung und Klagebegründung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich die Klägerin gegen die fristlose Kündigung auch dann zur Wehr setzen will, wenn sie keine Arbeitnehmerin der Beklagten ist, reicht angesichts der weitreichenden Folgen nicht aus (so aber wohl BAG 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - NZA 2001, 341).

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