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   BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98   

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https://dejure.org/1999,320
BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98 (https://dejure.org/1999,320)
BAG, Entscheidung vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/98 (https://dejure.org/1999,320)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 (https://dejure.org/1999,320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bag-urteil.com

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

  • Judicialis

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3, § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, b
    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3, § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, b
    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers: Keine arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus der Organstellung oder aus dem Anstellungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arbeitsrecht, Rechtsweg für Kündigungsstreit eines GmbH-Geschäftsführers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3068
  • NJW 1999, 3069
  • ZIP 1999, 1456
  • NZA 1999, 839
  • BB 1999, 1437
  • DB 1999, 1811
  • NZG 1999, 941 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98
    Das gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer geltend macht, er sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 10. und 18. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 und 5 AZB 25/96 - AP Nr. 4, 3 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung).

    In seinen Beschlüssen vom 10. und 18. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 - und - 5 AZB 25/96 - (AP Nr. 4, 3 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 36, 25) hat der Senat noch dahinstehen lassen, ob die Grundsätze für die Rechtswegbestimmung in sog. sic-non-Fällen auch auf Organvertreter anwendbar sind.

    Für den Rechtsstreit können deshalb nach den allgemeinen Grundsätzen zur Rechtswegbestimmung - etwa im sic-non-Fall - die Arbeitsgerichte zuständig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. und 18. Dezember 1996, aaO).

  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98
    Das gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer geltend macht, er sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 10. und 18. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 und 5 AZB 25/96 - AP Nr. 4, 3 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung).

    In seinen Beschlüssen vom 10. und 18. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 - und - 5 AZB 25/96 - (AP Nr. 4, 3 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 36, 25) hat der Senat noch dahinstehen lassen, ob die Grundsätze für die Rechtswegbestimmung in sog. sic-non-Fällen auch auf Organvertreter anwendbar sind.

  • BAG, 13.05.1996 - 5 AZB 27/95

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer Vor-GmbH

    Auszug aus BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98
    Sie greift unabhängig davon ein, ob dieses sich materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis darstellt (Senatsbeschluß vom 13. Mai 1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979; BAGE 55, 137, 144; BAGE 49, 81, 88).
  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98
    Auch nach einer Abberufung wird das Anstellungsverhältnis nicht notwendig zum Arbeitsverhältnis (Senatsbeschluß vom 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP Nr. 36 zu § 5 ArbGG 1979, m.w.N. = EzA zu § 2 ArbGG 1979 Nr. 37).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86

    Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer,

    Auszug aus BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98
    Sie greift unabhängig davon ein, ob dieses sich materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis darstellt (Senatsbeschluß vom 13. Mai 1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979; BAGE 55, 137, 144; BAGE 49, 81, 88).
  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98
    Sie greift unabhängig davon ein, ob dieses sich materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis darstellt (Senatsbeschluß vom 13. Mai 1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979; BAGE 55, 137, 144; BAGE 49, 81, 88).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 181/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Schulleiterin trotz Widerrufs der

    Auszug aus BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98
    Dagegen ist die Anstellung zum Zwecke des Tätigwerdens als Vertretungsorgan ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag (Senatsurteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 181/97 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, m.w.N.; Boemke, ZfA 1998, 209, 210).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Durch den Anstellungsvertrag wird materiell-rechtlich zwar in der Regel ein freies Dienstverhältnis begründet, im Einzelfall kann es sich aber auch um ein Arbeitsverhältnis handeln (Senatsbeschluß vom 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Das gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer geltend macht, er sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen (Senat 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 33).
  • BAG, 23.08.2011 - 10 AZB 51/10

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH

    Auch wenn ein Anstellungsverhältnis zwischen der juristischen Person und dem Mitglied des Vertretungsorgans wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit als ein Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist und deshalb materielles Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, sind zur Entscheidung eines Rechtsstreits aus dieser Rechtsbeziehung die ordentlichen Gerichte berufen (BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11, NZA 2011, 874; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 bis 4 der Gründe, BAGE 107, 165; 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - zu II 1 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 36; 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zu II 3 b der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 33) .

    An der Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte ändert es nichts, dass zwischen den Prozessparteien streitig ist, wie das Anstellungsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zu II 3 b der Gründe, aaO) .

    Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer geltend macht, er sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen (BAG 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 16, BAGE 118, 278; 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zu II 3 bB I 2 der Gründe, aaO; Schwab/Weth/Kliemt ArbGG 3. Aufl. § 5 Rn. 271) .

    In diesem Fall greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 11,NZA 2011, 874; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 10. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 16, BAGE 118, 278, aaO; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 107, 165; 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - zu II 1 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 36; 11. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zu II 3 c der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 33) .

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Organvertreter Rechte mit der Begründung geltend macht, nach der Abberufung als Geschäftsführer habe sich das nicht gekündigte Anstellungsverhältnis - wieder - in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt (BAG 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zu II 3 c der Gründe, aaO) .

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