Rechtsprechung
BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Rechtsweg - Versorgungseinrichtung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei Klage eines über den Arbeitgeber zusatzversicherten Arbeitnehmers gegen einen Rentenversicherer; Zusatzversorgungskasse als gemeinsame Einrichtung von Tarifvertragsparteien oder Sozialeinrichtung des privaten Rechts; Unmittelbares ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrechtsweg für Klagen gegen die Emder Zusatzversorgungskasse der Sparkassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Emden, 03.02.2004 - 1 Ca 606/03
- LAG Niedersachsen, 14.05.2004 - 6 Ta 192/04
- BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04
Papierfundstellen
- NZA 2005, 128 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 28.04.1981 - 3 AZR 255/80
Gerichte für Arbeitssachen - Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen - …
Auszug aus BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04
a) Konstituierend für eine gemeinsame Einrichtung ist das unmittelbare Kontroll- und Weisungsrecht beider Tarifvertragsparteien (BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - BAGE 61, 29, 36 f.; vgl. auch 28. April 1981 - 3 AZR 255/80 - BAGE 35, 221, 227;… ErfK/Schaub § 4 TVG Rn. 40 f.;… Däubler/Hensche TVG § 1 Rn. 938).§ 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b ArbGG stellt für die Zuständigkeit bewusst auf die Rechtsform der Einrichtung, nicht auf die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses ab (BAG 28. April 1981 - 3 AZR 255/80 - BAGE 35, 221, 224 f.;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 2 Rn. 93 mwN).
- BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
Arbeitsgerichte: Rechtsweg bei Streitigkeiten im Gesamthafenbetrieb
Auszug aus BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04
a) Konstituierend für eine gemeinsame Einrichtung ist das unmittelbare Kontroll- und Weisungsrecht beider Tarifvertragsparteien (BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - BAGE 61, 29, 36 f.; vgl. auch 28. April 1981 - 3 AZR 255/80 - BAGE 35, 221, 227;… ErfK/Schaub § 4 TVG Rn. 40 f.;… Däubler/Hensche TVG § 1 Rn. 938).
- BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06
Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst
Für das vorliegende Verfahren spielt es keine Rolle, dass es sich bei den Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung und den versicherten Versorgungsempfängern um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl. ua. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 56, zu II der Gründe; BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II der Gründe). - BAG, 05.12.2013 - 10 AZB 25/13
Rechtsweg - Sozialeinrichtung
Die Ansprüche des Klägers auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richteten sich von vornherein gegen die Beklagte (vgl. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 -) . - OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage …
Das entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ZTR 2004, 603 unter II), ist jedoch im Berufungsverfahren keiner Überprüfung mehr zugänglich (§ 17a Abs. 5 GVG).Auch unterliegt die beklagte Zusatzversorgungsanstalt weder der Tarifbindung noch handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes (BAG ZTR 2004, 603 unter II 3;… Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht-Schaub § 4 TVG Rn. 41).
- BGH, 14.12.2005 - IV ZB 45/04
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen der Zusatzversorgungseinrichtung der …
Parteien des Rechtsstreits im vorliegenden Fall sind die Klägerin als Versicherte sowie der Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts in seiner Eigenschaft als Träger der ZVK, der demnach nicht in der Funktion eines Arbeitgebers auftritt (BAG ZTR 2004, 603; vgl. auch BVerfG DÖD 1999, 135, 136).Für die im vorliegenden Fall zu beurteilende Zusatzversorgungseinrichtung des Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mangels unmittelbarer Kontroll- und Weisungsrechte der Tarifvertragsparteien deren Eigenschaft als Einrichtung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Fall 1 ArbGG verneint; solche Einwirkungsmöglichkeiten seien für die Annahme einer gemeinsamen Einrichtung konstituierend (BAG ZTR 2004, 603).
- BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 214/06
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Halbanrechnung
Auch im vorliegenden Verfahren spielt es keine Rolle, dass es sich bei den Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung und den versicherten Versorgungsempfängern um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl. ua. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 56, zu II der Gründe; BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II der Gründe). - BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des …
Parteien des Rechtsstreits im vorliegenden Fall sind der Kläger als Versicherter sowie der Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts in seiner Eigenschaft als Träger der ZVK, der demnach nicht in der Funktion eines Arbeitgebers auftritt (BAG ZTR 2004, 603; vgl. auch BVerfG DÖD 1999, 135, 136).Für die im vorliegenden Fall zu beurteilende Zusatzversorgungseinrichtung des Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mangels unmittelbarer Kontroll- und Weisungsrechte der Tarifvertragsparteien deren Eigenschaft als Einrichtung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Fall 1 ArbGG verneint; solche Einwirkungsmöglichkeiten seien für die Annahme einer gemeinsamen Einrichtung konstituierend (BAG ZTR 2004, 603).
- OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04
VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den …
Das entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ZTR 2004, 603 unter II), ist jedoch im Berufungsverfahren keiner Überprüfung mehr zugänglich (§ 17a Abs. 5 GVG).Auch unterliegt die beklagte Zusatzversorgungsanstalt weder der Tarifbindung noch handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes (BAG ZTR 2004, 603 unter II 3;… Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht-Schaub § 4 TVG Rn. 41).
- BGH, 11.05.2011 - IV ZR 105/09
Versorgungszusage bei der LBBW
Die Regelungen der ZVK-L, die das Versicherungsverhältnis ausgestalten, sind daher als privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen anzusehen; Rechtsstreitigkeiten über deren Auslegung und Wirksamkeit gehören infolge dessen vor die Zivilgerichte (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2005 - IV ZB 45/04, VersR 2006, 534 Tz. 6 f. m.w.N.; BAG ZTR 2004, 603). - OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05
Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember …
Das entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ZTR 2004, 603 unter II), ist jedoch im Berufungsverfahren - nachdem im ersten Rechtszug eine Rüge nicht erhoben wurde - keiner Überprüfung mehr zugänglich (§ 17a Abs. 5 GVG). - BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 65/06
Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst
Für das vorliegende Verfahren spielt es keine Rolle, dass es sich bei den Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung und den versicherten Versorgungsempfängern um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl. ua. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 56, zu II der Gründe; BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II der Gründe). - BGH, 11.05.2011 - IV ZR 113/09
Zusatzversorgung der Landesbank Baden-Württemberg: Vereinbarkeit der …
- BGH, 11.05.2011 - IV ZR 109/09
Unverbindlichkeit einer Mitteilung über die Höhe der Anwartschaft eines bei einer …
- BGH, 11.05.2011 - IV ZR 104/09
Pflicht zur Feststellung eines über die Unverbindlichkeit der …
- LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08
Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst: Wirksamkeit der Sanierungsgeldregelung der …
- BGH, 11.05.2011 - IV ZR 106/09
Auswirkung einer Versorgungszusage auf die Auslegung eines geänderten …
- LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12
Gleichheitswidrige Abschaffung der Hinterbliebenenrente für nach altem …