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   BAG, 20.12.2006 - 5 AZB 35/06   

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https://dejure.org/2006,2641
BAG, 20.12.2006 - 5 AZB 35/06 (https://dejure.org/2006,2641)
BAG, Entscheidung vom 20.12.2006 - 5 AZB 35/06 (https://dejure.org/2006,2641)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 5 AZB 35/06 (https://dejure.org/2006,2641)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde bei fehlender Einhaltung der inhaltlichen Mindestanforderungen an die Entscheidungsgründe; Vollständige Abfassung des Berufungsurteils eines Landesarbeitsgerichts; Verspätete Absetzung des Berufungsurteils

  • Judicialis

    ArbGG § 9 Abs. 5; ; ArbGG § 69; ; ArbGG § 72b; ; ZPO § 313; ; ZPO § 547 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72b § 69 § 9 Abs. 5; ZPO § 313 § 547 Nr. 6
    Anforderungen an vollständig abgefasstes Endurteil eines Landesarbeitsgerichts - Geltendmachung inhaltlicher Mängel nur durch Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    § 72b ArbGG
    Keine sofortige Beschwerde gegen LAG-Urteil (§ 72b ArbGG) bei übergegangenem Anspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 358
  • NJW 2007, 1772
  • ZIP 2007, 1080
  • MDR 2007, 840
  • NZA 2007, 226
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BAG, 20.12.2006 - 5 AZB 35/06
    Mit dem durch das Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) mit Wirkung zum 1. Januar 2005 in das Arbeitsgerichtsgesetz eingefügten § 72b ArbGG hat der Gesetzgeber Konsequenzen aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 (- 1 BvR 383/00 - AP GG Art. 20 Nr. 33 = EzA ZPO § 551 Nr. 9) und vom 30. April 2003 (- 1 PBvU 1/02 - AP GG Art. 103 Nr. 64 = EzA GG Art. 103 Nr. 4) gezogen.

    In der Entscheidung vom 26. März 2001 (- 1 BvR 383/00 - aaO) hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, einem Urteil, das erst später als fünf Monate nach Verkündung mit den Unterschriften aller mitwirkenden Richter in vollständig abgefasster Fassung zur Geschäftsstelle gelangt sei, fehle eine rechtsstaatlichen Anforderungen genügende Urteilsbegründung.

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 159/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BAG, 20.12.2006 - 5 AZB 35/06
    Deshalb sind die weiteren Fälle des § 547 Nr. 6 ZPO, in denen zwar Entscheidungsgründe vorhanden sind, diese aber inhaltlichen Mindestanforderungen nicht genügen, wie beispielsweise das Übergehen geltend gemachter Ansprüche oder zentraler Angriffs- und Verteidigungsmittel (vgl. BGH 18. Februar 1993 - IX ZR 48/92 - NJW-RR 1993, 706, unter I 1 und 2 der Gründe; BGH 24. Mai 1988 - VI ZR 159/87 - NJW 1989, 773, zu II 1 der Gründe) nicht mit der sofortigen Beschwerde nach § 72b ArbGG geltend zu machen.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BAG, 20.12.2006 - 5 AZB 35/06
    Mit dem durch das Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) mit Wirkung zum 1. Januar 2005 in das Arbeitsgerichtsgesetz eingefügten § 72b ArbGG hat der Gesetzgeber Konsequenzen aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 (- 1 BvR 383/00 - AP GG Art. 20 Nr. 33 = EzA ZPO § 551 Nr. 9) und vom 30. April 2003 (- 1 PBvU 1/02 - AP GG Art. 103 Nr. 64 = EzA GG Art. 103 Nr. 4) gezogen.
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 627/05

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BAG, 20.12.2006 - 5 AZB 35/06
    Auf Tatbestand und Entscheidungsgründe kann das Landesarbeitsgericht unter den Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 und 3 ArbGG verzichten (dazu BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 627/05 - AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 2, zu I der Gründe).
  • BGH, 18.02.1993 - IX ZR 48/92

    Zulässigkeit der Erweiterung einer Klage um einen Feststellungsantrag im

    Auszug aus BAG, 20.12.2006 - 5 AZB 35/06
    Deshalb sind die weiteren Fälle des § 547 Nr. 6 ZPO, in denen zwar Entscheidungsgründe vorhanden sind, diese aber inhaltlichen Mindestanforderungen nicht genügen, wie beispielsweise das Übergehen geltend gemachter Ansprüche oder zentraler Angriffs- und Verteidigungsmittel (vgl. BGH 18. Februar 1993 - IX ZR 48/92 - NJW-RR 1993, 706, unter I 1 und 2 der Gründe; BGH 24. Mai 1988 - VI ZR 159/87 - NJW 1989, 773, zu II 1 der Gründe) nicht mit der sofortigen Beschwerde nach § 72b ArbGG geltend zu machen.
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

    Enthalten die Entscheidungsgründe jedoch nur Lücken, so ist bei einer zugelassenen Revision dieser Mangel in der Revisionsbegründung mit der Rüge der Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend zu machen (BAG 20. Dezember 2006 - 5 AZB 35/06 - BAGE 120, 358 = AP ArbGG 1979 § 72b Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 2).
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    bb) Soweit der Beklagte wegen Urteilsmängeln iSv. § 547 Nr. 6 ZPO, die ggf. über die von § 72b ArbGG erfassten Mängel hinausgehen, eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend macht (vgl. für diese Möglichkeit ua. BAG 20. Dezember 2006 - 5 AZB 35/06 - Rn. 5, BAGE 120, 358; Bepler RdA 2005, 65, 72; GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 26a und § 72b Rn. 23; Schwab/Weth/Ulrich 5. Aufl. ArbGG § 72 Rn. 43; HWK/Treber 8. Aufl. § 72 ArbGG Rn. 23 und § 72b ArbGG Rn. 6; GWBG/Benecke ArbGG 8. Aufl. § 72b Rn. 8; Kiel/Koch ArbR 2013, 174, 176) , bleibt die Beschwerde erfolglos.

    Ob § 72b ArbGG solche Fälle überhaupt erfasst, ist umstritten (vgl. dafür: GK-ArbGG/Mikosch Stand September 2019 § 72b Rn. 15 ff. mit Differenzierung für verschiedene Konstellationen; BeckOK ArbR/Klose Stand 1. September 2019 ArbGG § 72b Rn. 9; ebenso zur parallelen Bestimmung für das Beschlussverfahren ErfK/Koch 19. Aufl. ArbGG § 92b Rn. 1; ablehnend: ua. BAG 20. Dezember 2006 - 5 AZB 35/06 - Rn. 4 ff., BAGE 120, 358; GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72b Rn. 23; Schwab/Weth/Ulrich 5. Aufl. ArbGG § 72b Rn. 15; HWK/Treber 8. Aufl. ArbGG § 72b Rn. 6; GWBG/Benecke ArbGG 8. Aufl. § 72b Rn. 8; Düwell/Lipke/Düwell 5. Aufl. § 72b Rn. 3; dahingehend ist ggf. auch BAG 15. März 2006 - 9 AZN 885/05 - Rn. 11 zu verstehen) .

  • BVerwG, 09.07.2008 - 6 PB 17.08

    Abfassung des zweitinstanzlichen Beschlusses; Unterschrift der ehrenamtlichen

    Zum Ablauf der 5-Monatsfrist am 31. März 2008 lag der Geschäftsstelle zwar ein vollständig abgefasster Beschluss vor, der den formalen Anforderungen nach § 84 Satz 2, § 91 Abs. 1 Satz 3 ArbGG i.V.m. § 313 ZPO entsprach (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 5 AZB 35/06 - juris Rn. 4 ff.).
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZB 20/19

    Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils -

    Die Vorschrift erfordert lediglich ein formal vollständig abgefasstes Urteil, also ein Urteil, das den Anforderungen der §§ 313 bis 313b ZPO, § 69 ArbGG entspricht (BAG 20. Dezember 2006 - 5 AZB 35/06 - Rn. 4, BAGE 120, 358; vgl. auch GMP/Müller-Glöge ArbGG 9. Aufl. § 72b Rn. 21 ff.; HWK/Treber 8. Aufl. § 72b ArbGG Rn. 6, jeweils mwN) .
  • BAG, 19.12.2012 - 2 AZB 45/12

    Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils

    Erforderlich sind die Unterschriften derjenigen Mitglieder der Kammer, die an der Entscheidung mitgewirkt haben (BAG 20. Dezember 2006 - 5 AZB 35/06 - Rn. 4, BAGE 120, 358) .
  • BVerwG, 02.12.2009 - 6 PB 33.09

    Gehörsrüge in der Nichtzulassungsbeschwerde; Mängel der Entscheidungsgründe;

    Enthält der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts dagegen - wie hier geltend gemacht wird - Entscheidungsgründe, die Mängel aufweisen, so ist dies im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde der Gehörsrüge zugänglich (vgl. BAG, Beschlüsse vom 2. November 2006 - 4 AZN 716/06 - BAGE 120, 69 und vom 20. Dezember 2006 - 5 AZB 35/06 - BAGE 120, 358).
  • LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14

    Wirksamkeit der Versetzung des in Hamburg und Düsseldorf stationierten

    Aber selbst wenn man von einer wirksamen Zustellung ausgehen wollte, etwa weil die Beklagte durch die Zustellung in die Lage versetzt wurde, sich über die Notwendigkeit einer Rechtsmittelbelehrung klar zu werden (hierzu BGH 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70; vgl. auch BAG 20. Dezember 2006 - 5 AZB 35/06 - AP ArbGG 1979 § 72b Nr. 2), wäre die Berufungsfrist mit der am Montag, 6. Oktober 2014 eingegangenen Berufung gewahrt.
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