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   BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02   

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https://dejure.org/2003,379
BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02 (https://dejure.org/2003,379)
BAG, Entscheidung vom 20.08.2003 - 5 AZB 79/02 (https://dejure.org/2003,379)
BAG, Entscheidung vom 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 (https://dejure.org/2003,379)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmer i.S.d. Arbeitsgerichtsgesetzes; Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Geschäftsführer einer GmbH und KG als deren Arbeitnehmer

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG kein Arbeitnehmer i.S.d. Arbeitsgerichtsgesetzes

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitnehmereigenschaft - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

  • bag-urteil.com

    Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG - Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

  • Judicialis

    ArbGG § 5 Abs. 1; ; HGB § 125; ; HGB § 161 Abs. 2; ; HGB § 170; ; GmbHG § 35

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für die Klage eines Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH ? Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ? Aufgabe der früheren Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegbestimmung - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG kein Arbeitnehmer iSd. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    ArbGG § 5 Abs. 1; HGB §§ 125, 161 Abs. 2, § 170; GmbHG § 35
    Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG kein Arbeitnehmer i. S. d. Arbeitsgerichtsgesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 165
  • NJW 2003, 3290
  • ZIP 2003, 1722
  • MDR 2004, 457
  • NZA 2003, 1108
  • BB 2003, 2352
  • DB 2003, 2183
 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Er nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arbeitgebergleiche Person (vgl. BAG 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 6 d der Gründe, BAGE 107, 165; BVerwG 26. September 2002 - 5 C 53.01 -) , im Fall des Fremdgeschäftsführers jedenfalls aber eine arbeitgeberähnliche Person.
  • BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

    Sie soll sicherstellen, dass die Mitglieder der Vertretungsorgane mit der juristischen Person keinen Rechtsstreit im "Arbeitgeberlager" vor dem Arbeitsgericht führen (BAG 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 107, 165) .
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    Das gilt ebenso für den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer Kommanditgesellschaft (BAG 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - BAGE 107, 165).

    Er kann diesen Schutz aber nicht vor den Arbeitsgerichten geltend machen, sondern muss vor den ordentlichen Gerichten Klage erheben (BAG 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - aaO).

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