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   BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19   

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https://dejure.org/2019,33241
BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19 (https://dejure.org/2019,33241)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2019 - 5 AZN 640/19 (https://dejure.org/2019,33241)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2019 - 5 AZN 640/19 (https://dejure.org/2019,33241)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - gleiche Kammerbesetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - gleiche Kammerbesetzung

  • IWW

    § 72b ArbGG, § ... 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § 547 Nr. 1 ZPO, § 318 ZPO, § 39 Satz 1 ArbGG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 165 ZPO, § 72a Abs. 7 ArbGG, § 72a Abs. 5 Satz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts nach aktuell gültigem Geschäftsverteilungsplan; Zulässige Fortsetzung der Berufungsverhandlung in gleicher Kammerbesetzung; Gleiche Kammerbesetzung nach erfolgter Beweisaufnahme für alle weiteren Berufungsverhandlungen; Keine ...

  • bag-urteil.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - gleiche Kammerbesetzung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichts

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - gleiche Kammerbesetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlicher Richter - Nichtzulassungsbeschwerde; absoluter Revisionsgrund; nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; gleiche Kammerbesetzung

  • rechtsportal.de

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts nach aktuell gültigem Geschäftsverteilungsplan

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - gleiche Kammerbesetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - und der Wechsel der ehrenamtlichen Richter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - gleiche Kammerbesetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 1526
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2011/16

    Geschäftsverteilung und Garantie des gesetzlichen Richters (nachträgliche

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19
    a) Dabei kann dahinstehen, in welchem Umfang Geschäftsverteilungspläne eines Gerichts angesichts von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, dessen Zweck verlangt, dass die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, im Voraus so eindeutig wie möglich festlegen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welcher Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (BVerfG 16. Januar 2017 - 2 BvR 2011/16, 2 BvR 2034/16 - Rn. 21 mwN) , auslegbar sind (vgl. dazu etwa BAG 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 9; Kissel/Mayer GVG 9. Aufl. § 16 Rn. 9 f. und § 21e Rn. 95; MüKoZPO/Zimmermann 5. Aufl. § 21e GVG Rn. 15, jeweils mwN) .

    Es wäre zudem mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar, die Anwendung der eindeutigen Regelung in Nr. 3.1 der Anlage 1 zum Geschäftsverteilungsplan 2018 des Landesarbeitsgerichts München davon abhängig zu machen, ob etwa der Kammervorsitzende oder die Geschäftsstelle zu der Auffassung gelangen, durch ein vorangegangenes Zwischen- oder Teilurteil sei die Instanz "insoweit" vollständig beendet (vgl. BVerfG 16. Januar 2017 - 2 BvR 2011/16, 2 BvR 2034/16 - Rn. 26) .

  • BGH, 13.12.1962 - III ZR 89/62
    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19
    Im fortgesetzten Berufungsverfahren wird das Landesarbeitsgericht zu beachten haben, dass mit der Zurückverweisung kein "neues" Berufungsverfahren beginnt, sondern die Berufungsinstanz lediglich wieder eröffnet und das Verfahren in die Lage zurückversetzt wird, in der es sich zu der Zeit befand, als die Verhandlung vor Erlass des aufgehobenen Urteils geschlossen wurde (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 23 mwN, BAGE 148, 129; BGH 13. Dezember 1962 - III ZR 89/62 -; GMP/Müller-Glöge ArbGG 9. Aufl. § 74 Rn. 141; vgl. auch MüKoZPO/Krüger 5. Aufl. § 563 Rn. 5 f.; Zöller/Heßler ZPO 32. Aufl. § 563 Rn. 2) .
  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19
    Zur Beschleunigung des Verfahrens und weil die Sache beim derzeitigen Verfahrensstand keine revisionsrechtlich bedeutsamen Rechtsfragen aufwirft, hat der Senat in analoger Anwendung des § 72a Abs. 7 ArbGG den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (zur analogen Anwendung des § 72a Abs. 7 ArbGG bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes ausführlich BAG 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 35 ff., BAGE 148, 206, seither st. Rspr.) .
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13

    Entscheidung nach Lage der Akten - Beweisvereitelung

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19
    Im fortgesetzten Berufungsverfahren wird das Landesarbeitsgericht zu beachten haben, dass mit der Zurückverweisung kein "neues" Berufungsverfahren beginnt, sondern die Berufungsinstanz lediglich wieder eröffnet und das Verfahren in die Lage zurückversetzt wird, in der es sich zu der Zeit befand, als die Verhandlung vor Erlass des aufgehobenen Urteils geschlossen wurde (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 23 mwN, BAGE 148, 129; BGH 13. Dezember 1962 - III ZR 89/62 -; GMP/Müller-Glöge ArbGG 9. Aufl. § 74 Rn. 141; vgl. auch MüKoZPO/Krüger 5. Aufl. § 563 Rn. 5 f.; Zöller/Heßler ZPO 32. Aufl. § 563 Rn. 2) .
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16

    Absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19
    Dass die ehrenamtlichen Richter aus der Berufungsverhandlung vom 7. Februar 2018 nicht an derjenigen vom 5. Dezember 2018 teilgenommen haben (zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung als Voraussetzung für die Mitwirkung am Urteil sh. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZN 205/16 - Rn. 7 mwN) , ist durch das Protokoll belegt (§ 165 ZPO) .
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZN 540/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19
    Die anzufechtende Entscheidung beruht auf der von der Beklagten substantiiert dargelegten (zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes sh. BAG 14. September 2016 - 4 AZN 540/16 - Rn. 3 mwN) nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts und damit auf dem absoluten Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO.
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZN 599/10

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mittels Wiedergabe umfangreicher

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19
    Somit kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdebegründung mit der seitenlangen wörtlichen Wiedergabe von in den Vorinstanzen eingereichten Schriftsätzen den gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes (vgl. BAG 1. September 2010 - 5 AZN 599/10 - Rn. 9 f. mwN) genügt und ob die Beschwerdeführerin im Gewande der Gehörsrüge nicht lediglich eine - aus ihrer Sicht - fehlerhafte Rechtsanwendung des Landesarbeitsgerichts moniert.
  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans des

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19
    b) Ob die gleiche Kammerbesetzung in einem Falle wie dem vorliegenden, in dem das Berufungsverfahren durch eine im Ermessen der Kammer liegende Entscheidung gleichsam in zwei Abschnitte "aufgespalten" wird und die Beweisaufnahme nur für den ersten Verfahrensabschnitt Belang hat, zweckmäßig ist, obliegt allein der Beurteilung des Präsidiums bei der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans (zur Gestaltungsfreiheit des Präsidiums sh. BVerfG 25. August 2016 - 2 BvR 877/16 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 843/98

    Nichtigkeitsklage wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19
    Sollen - wie beim Landesarbeitsgericht München gemäß Nr. 1 der Anlage 1 zum Geschäftsverteilungsplan 2018 - die allen Kammern zugewiesenen ehrenamtlichen Richter nicht nach einer vom Kammervorsitzenden aufgestellten Liste (§ 39 Satz 1 ArbGG) , sondern nach einer vom Präsidium mit ausdrücklicher oder stillschweigender Billigung der Vorsitzenden für sämtliche Kammern angefertigten Liste (zur Statthaftigkeit vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZN 427/08 - Rn. 9 mwN, BAGE 128, 130; ErfK/Koch 19. Aufl. ArbGG § 31 Rn. 2) herangezogen werden, steht Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG einer "gleichen Kammerbesetzung" dann entgegen, wenn sie von einer Ad-hoc-Entscheidung des Spruchkörpers abhängig gemacht wird, nicht jedoch, wenn sie - wie im Streitfall - durch eine abstrakt-generelle, zu Beginn des Geschäftsjahrs aufgestellte, jedes Ermessen ausschließende Regelung erfolgt (vgl. BAG 26. September 1996 - 8 AZR 126/95 - zu A II der Gründe, BAGE 84, 189; 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - zu II 5 c aa der Gründe, BAGE 88, 344 und - zu einer früheren Fassung des Geschäftsverteilungsplans des Berufungsgerichts - 2. Dezember 1999 - 2 AZR 843/98 - zu II 2 der Gründe, BAGE 93, 55) .
  • BGH, 12.03.2015 - VII ZR 173/13

    Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts:

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19
    Ob das Gericht iSd. § 547 Nr. 1 ZPO ordnungsgemäß besetzt war, beurteilt sich nach dem Inhalt des Geschäftsverteilungsplans, der im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung galt (BGH 12. März 2015 - VII ZR 173/13 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 126/95

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZB 20/19

    Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils -

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZN 427/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Heranziehung der ehrenamtlichen Richter

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09

    Gesetzlicher Richter - Heranziehung ehrenamtlicher Richter - Willkürkontrolle

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97

    Nichtigkeitsklage

  • LAG München, 19.12.2018 - 8 Sa 219/17
  • BGH, 22.05.2023 - AnwZ (Brfg) 2/23

    Angemessene Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 und 5 BRAO a.F.;

    bb) Entgegen der Auffassung des Anwaltsgerichtshofs ist die Frage, ob ein angestellter Rechtsanwalt Vergütungen, die er aus seiner Anwaltstätigkeit erzielt, analog § 667 Alt. 2 BGB an seinen Arbeitgeber herauszugeben hat (verneinend für den angestellten Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter: BAG, NZA 2021, 273 Rn. 46, 48; bejahend das vom Anwaltsgerichtshof herangezogene, vom Bundesarbeitsgericht indes aufgehobene Urteil des LAG München vom 19. Dezember 2018 für die Vergütung eines zum Pflichtverteidiger bestellten angestellten Rechtsanwalts (8 Sa 219/17, juris Rn. 117 ff.; aufgehoben durch BAG, BeckRS 2019, 23687)), in vorliegendem Zusammenhang ohne Bedeutung.
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