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   BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84   

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BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84 (https://dejure.org/1985,4416)
BAG, Entscheidung vom 17.07.1985 - 5 AZR 104/84 (https://dejure.org/1985,4416)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 1985 - 5 AZR 104/84 (https://dejure.org/1985,4416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer für den Fall des Nichtantritts der Arbeit vereinbarten Vertragsstrafe - Ausschluss von Kündigungserschwerungen durch arbeitsrechtliche Regelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77

    Ordentliche Kündigung - Ausschluß des Rechts - Dienstantritt - Auslegung des

    Auszug aus BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84
    Ein Arbeitsvertrag, der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden soll, kann zwar grundsätzlich bereits vor der vorgesehenen Arbeitsaufnahme gekündigt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 16, 204 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB, zu II 4 der Gründe; BAG 26, 71 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB, zu III der Gründe; BAG 31, 121 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB, zu II 1 a der Gründe; ebenso überwiegende Meinung im Schrifttum, vgl. KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 620 BGB, Rz 52 ff. mit weiteren Nachweisen).

    Ein dahingehender übereinstimmender Parteiwille muß eindeutig erkennbar sein (BAG 31, 121 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB).

  • BAG, 22.08.1964 - 1 AZR 64/64

    Kündigung - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84
    Ein Arbeitsvertrag, der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden soll, kann zwar grundsätzlich bereits vor der vorgesehenen Arbeitsaufnahme gekündigt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 16, 204 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB, zu II 4 der Gründe; BAG 26, 71 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB, zu III der Gründe; BAG 31, 121 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB, zu II 1 a der Gründe; ebenso überwiegende Meinung im Schrifttum, vgl. KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 620 BGB, Rz 52 ff. mit weiteren Nachweisen).

    Wenn die Parteien eines Arbeitsvertrages eine Vertragsstrafe für den Fall der Nichtaufnahme der Arbeit vereinbaren, liegt darin konkludent die Vereinbarung, daß das ordentliche Kündigungsrecht vor Dienstantritt ausgeschlossen ist und die Kündigungsfrist erst ab dem Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme beginnen soll (BAG 16, 204 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB, seither ständige Rechtsprechung; vgl. auch Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl. 1982, Rz 91 S. 34; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 123 VI 2).

  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

    Auszug aus BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages dann keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer sichern will (BAG 15, 11, 14 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer; BAG 39, 155 = AP Nr. 4 zu § 5 BBiG; BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 251/81 - unveröffentlicht; zuletzt BAG Urteil vom 23. Mai 1984 - 4 AZR 129/82 - SAE 1985, 151 ff.).
  • BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 337/76

    Vorbereitungsverträge - Träger der Entwicklungshilfe - Vorbereitung auf

    Auszug aus BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages dann keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer sichern will (BAG 15, 11, 14 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer; BAG 39, 155 = AP Nr. 4 zu § 5 BBiG; BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 251/81 - unveröffentlicht; zuletzt BAG Urteil vom 23. Mai 1984 - 4 AZR 129/82 - SAE 1985, 151 ff.).
  • BAG, 09.03.1972 - 5 AZR 246/71

    Vertragsstrafe - Fristgemäße Kündigung - Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84
    Eine Kündigungserschwernis, nach der etwa der Arbeitnehmer nur unter Verlust erworbener Ansprüche oder unter Verfall einer Vertragsstrafe eine zulässige Kündigung erklären kann, ist nach dem Rechtsgedanken des § 622 Abs. 5 BGB, der die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer als die für den Arbeitgeber verbietet, unstatthaft (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB; Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB, zu 4 der Gründe; Becker-Schaffner, BlStSozArbR 1979, 321 ff.).
  • BAG, 11.03.1971 - 5 AZR 349/70

    Verfall einer Kaution - Fristgerechte Kündigung - Rechtswirksame Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84
    Eine Kündigungserschwernis, nach der etwa der Arbeitnehmer nur unter Verlust erworbener Ansprüche oder unter Verfall einer Vertragsstrafe eine zulässige Kündigung erklären kann, ist nach dem Rechtsgedanken des § 622 Abs. 5 BGB, der die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer als die für den Arbeitgeber verbietet, unstatthaft (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB; Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB, zu 4 der Gründe; Becker-Schaffner, BlStSozArbR 1979, 321 ff.).
  • BAG, 17.08.1983 - 5 AZR 251/81
    Auszug aus BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages dann keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer sichern will (BAG 15, 11, 14 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer; BAG 39, 155 = AP Nr. 4 zu § 5 BBiG; BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 251/81 - unveröffentlicht; zuletzt BAG Urteil vom 23. Mai 1984 - 4 AZR 129/82 - SAE 1985, 151 ff.).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages dann keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer sichern will (BAG 15, 11, 14 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer; BAG 39, 155 = AP Nr. 4 zu § 5 BBiG; BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 251/81 - unveröffentlicht; zuletzt BAG Urteil vom 23. Mai 1984 - 4 AZR 129/82 - SAE 1985, 151 ff.).
  • BAG, 06.03.1974 - 4 AZR 72/73

    Vertragsbruch - Kündigung vor Dienstantritt - Kündigungsfrist - Beginn - Anfrage

    Auszug aus BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84
    Ein Arbeitsvertrag, der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden soll, kann zwar grundsätzlich bereits vor der vorgesehenen Arbeitsaufnahme gekündigt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 16, 204 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB, zu II 4 der Gründe; BAG 26, 71 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB, zu III der Gründe; BAG 31, 121 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB, zu II 1 a der Gründe; ebenso überwiegende Meinung im Schrifttum, vgl. KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 620 BGB, Rz 52 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 01.10.1963 - 5 AZR 24/63

    Hochbesoldeter Handlungsgehilfe - Gewerblicher Arbeitnehmer - Beginn des

    Auszug aus BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages dann keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer sichern will (BAG 15, 11, 14 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer; BAG 39, 155 = AP Nr. 4 zu § 5 BBiG; BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 251/81 - unveröffentlicht; zuletzt BAG Urteil vom 23. Mai 1984 - 4 AZR 129/82 - SAE 1985, 151 ff.).
  • BAG, 23.06.1982 - 5 AZR 168/80

    Ausbildungsantritt

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Als Lösung vom Vertrag ist sowohl der Vertragsbruch als auch der Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses anzusehen (vgl. BAG 17. Juli 1985 - 5 AZR 104/84 -).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 344/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Als Lösung vom Vertrag ist sowohl der Vertragsbruch als auch der Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses anzusehen (vgl. BAG 17. Juli 1985 - 5 AZR 104/84 -).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 328/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Als Lösung vom Vertrag ist sowohl der Vertragsbruch als auch der Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses anzusehen (vgl. BAG 17. Juli 1985 - 5 AZR 104/84 -).
  • LAG Sachsen, 25.11.1997 - 9 Sa 731/97

    Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichtantritts zur Arbeit;

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