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   BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12   

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BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12 (https://dejure.org/2014,9657)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12 (https://dejure.org/2014,9657)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 1049/12 (https://dejure.org/2014,9657)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 19.02.2014, 5 AZR 1047/12.

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Geltendmachung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Rechts im eigenen Namen)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12
    Auch bei dem Anspruch aus § 10 Abs. 4 AÜG handelt es sich um einen solchen - die vertragliche Vergütungsabrede korrigierenden gesetzlichen - Entgeltanspruch (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) .

    Nr. 1 Arbeitsvertrag verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 12 ff.) .

    Derartige "tarifliche" Ausschlussfristenregelungen sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 21 f.) .

    Es fehlt zudem jeder Anhaltspunkt, dass nach nationalem Recht der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt entfallen soll, wenn der Entleiher für eine bestimmte Tätigkeit nur noch Leih-, aber keine Stammarbeitnehmer mehr beschäftigt (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24 mwN).

    Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 27 mwN) .

    Wenn ein Anspruch gemäß § 10 Abs. 4 AÜG unabhängig davon besteht, ob der Entleiher vergleichbare Stammarbeitnehmer beschäftigt (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) , muss dem Leiharbeitnehmer auch bei Fehlen vergleichbarer Stammarbeitnehmer Auskunft über ein vom Entleiher angewandtes allgemeines Entgeltschema erteilt werden.

    Die Protokollnotiz zu § 16 Nr. 1 MTV RWE erläutert, dass die in den Voraussetzungen aufgeführten Berufs- und Ausbildungsabschlüsse keine unabdingbaren Voraussetzungen für die Eingruppierung sind und die entsprechenden Qualifikationen auch auf anderen Wegen - wie zB externen oder betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen, einschlägigen Berufserfahrungen - erworben werden können (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 32) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Inhalt der vom Leiharbeitnehmer vorgetragenen Auskunft als zugestanden (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

    Das erfordert der Zweck des § 13 AÜG, es dem Leiharbeitnehmer zu ermöglichen, die Einhaltung des Gebots der Gleichbehandlung zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG zu berechnen (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12
    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249) .

    Insbesondere können - wie im Streitfall - konzernverbundene Unternehmen, die die Personalverwaltung für die Entleiherin wahrnehmen, mit der Auskunftserteilung betraut oder ein Arbeitgeberverband eingeschaltet werden (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12
    Im Übrigen wäre die Klausel mit dem von der Beklagten gewollten Inhalt intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.) .

    Diese Klausel regelt lediglich eine mögliche Kollision von arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Ausschlussfrist (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 40; 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 14 ff.; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 14) .

  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12
    Eine natürliche Person, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, hat regelmäßig ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, ein zur Insolvenzmasse gehörendes Recht im eigenen Namen geltend zu machen und so ihre Verbindlichkeiten zu tilgen (vgl. BGH 19. März 1987 - III ZR 2/86 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 100, 217; 11. März 1999 - III ZR 205/97 - zu II 2 der Gründe) .

    Das gilt nicht nur, wenn der Insolvenzschuldner nach § 80 Abs. 1 InsO lediglich die Verfügungsbefugnis verloren hat und daher nach wie vor Inhaber der betreffenden Ansprüche ist (vgl. BGH 19. März 1987 - III ZR 2/86 - zu II 3 a der Gründe, aaO) , sondern auch, wenn er zusätzlich Restschuldbefreiung beantragt und daher wegen Abtretung der pfändbaren Dienstbezüge (§ 287 Abs. 2 InsO) nicht mehr Inhaber der betreffenden Forderungen ist (vgl. zum Eigeninteresse bei der Geltendmachung abgetretener Forderungen: BGH 11. März 1999 - III ZR 205/97 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 789/11

    Änderungskündigung zur Arbeitszeit- und Vergütungsreduzierung im

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12
    Zur Insolvenzmasse gehört gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Satz 2 InsO das nach den §§ 850 ff. ZPO pfändbare Arbeitseinkommen (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 789/11 - Rn. 18 f.) .

    Der Umfang dieser Abtretung, die gemäß § 313 Abs. 1 Satz 2, § 291 Abs. 2 InsO mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam wurde, bestimmt sich nach den Pfändungsschutzbestimmungen der ZPO, § 292 Abs. 1 Satz 3 InsO (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 789/11 - Rn. 19) .

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 1063/11

    Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. September 2012 - 6 Sa 1063/11 - aufgehoben.

    "Es bestehen seitens der Unterzeichnerin keine Bedenken, dass die Ansprüche in den Verfahren 6 Sa 1063/11 und 6 Sa 113/12 weiterhin durch Herrn V im eigenen Namen geltend gemacht werden.

  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97

    Prozeßführungsbefugnis des vermögenslosen Zedenten

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12
    Eine natürliche Person, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, hat regelmäßig ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, ein zur Insolvenzmasse gehörendes Recht im eigenen Namen geltend zu machen und so ihre Verbindlichkeiten zu tilgen (vgl. BGH 19. März 1987 - III ZR 2/86 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 100, 217; 11. März 1999 - III ZR 205/97 - zu II 2 der Gründe) .

    Das gilt nicht nur, wenn der Insolvenzschuldner nach § 80 Abs. 1 InsO lediglich die Verfügungsbefugnis verloren hat und daher nach wie vor Inhaber der betreffenden Ansprüche ist (vgl. BGH 19. März 1987 - III ZR 2/86 - zu II 3 a der Gründe, aaO) , sondern auch, wenn er zusätzlich Restschuldbefreiung beantragt und daher wegen Abtretung der pfändbaren Dienstbezüge (§ 287 Abs. 2 InsO) nicht mehr Inhaber der betreffenden Forderungen ist (vgl. zum Eigeninteresse bei der Geltendmachung abgetretener Forderungen: BGH 11. März 1999 - III ZR 205/97 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12
    Die Kürze der Fristen auf beiden Stufen benachteiligte den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) .
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12
    Diese Klausel regelt lediglich eine mögliche Kollision von arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Ausschlussfrist (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 40; 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 14 ff.; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 14) .
  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 225/05

    Anforderungen an die Erteilung einer Auskunft

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 778/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 834/08

    Pfändung - Schadensersatz als Arbeitseinkommen

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 518/08

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur - Annahmeverzug

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12

    Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 16/18 R

    Kann ein Ersatzkassenverband gerichtlich eine Krankenkasse zwingen, nicht mit

    Werden keine eigenen Rechte geltend gemacht, setzt die Prozessführungsbefugnis entweder eine gesetzliche Grundlage (gesetzliche Prozessstandschaft) oder die rechtsgeschäftliche Befugnis und ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse an der Geltendmachung des fremden materiellen Anspruchs (gewillkürte Prozessstandschaft) voraus (stRspr; vgl zB BSGE 114, 36 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 9, RdNr 10 mwN; BSGE 115, 40 = SozR 4-2500 § 302 Nr. 1, RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-2500 § 87b Nr. 15 RdNr 15 mwN; BAG Urteil vom 19.2.2014 - 5 AZR 1049/12 - Juris RdNr 22; BGHZ 94, 117, 121 f; Althammer in Zöller, ZPO, 32. Aufl 2018, Vorbemerkungen zu §§ 50-58 RdNr 16; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 54 RdNr 11 ff; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, aaO, § 69 RdNr 4; Zeihe, SGb 2002, 714, 715; Zeihe/Hauck, SGG, Stand Oktober 2018, § 69 Anm 5a) .
  • BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 26.14

    Annahme einer prozessualen Stellvertretung und konkludenten Bevollmächtigung im

    Zu den Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 1049/12 - juris Rn. 22 m.w.N.), insbesondere zu dem Bestehen eines eigenen rechtsschutzwürdigen Interesses des Vorsitzenden der Antragstellerin, hat das Oberverwaltungsgericht jedoch keine tatsächlichen Feststellungen getroffen, ohne dass dies von dem Beteiligten mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen angegriffen worden wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2017 - 12 B 405/17
    BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1981 - 6 P 21.80 -, juris Rn. 20; BAG, Urteil vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 1049/12 -, juris Rn. 22, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2018 - 4 A 1827/17
    Eine solche führt nur dann zur Klagebefugnis des Klägers, wenn neben der Erteilung einer Ermächtigung des Rechtsinhabers, hier des Herrn V. , auch ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse des Ermächtigten, hier des Klägers, an der Geltendmachung des Rechts im eigenen Namen bestünde, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.2.1981 - 6 P 21.80 -, ZBR 1982, 283 = juris, Rn. 18 ff., m. w. N.; BAG, Urteil vom 19.2.2014 - 5 AZR 1049/12 -, juris, Rn. 22.
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