Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 108/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9692
BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 108/10 (https://dejure.org/2011,9692)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2011 - 5 AZR 108/10 (https://dejure.org/2011,9692)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 5 AZR 108/10 (https://dejure.org/2011,9692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Arbeitszeitkonto - Ansparwert - verstetigter Monatslohn

  • openjur.de

    Arbeitszeitkonto; Ansparwert; verstetigter Monatslohn

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitszeitkonto - Ansparwert - verstetigter Monatslohn

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichskonto im Baugewerbe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 150
  • DB 2011, 1227
  • NZA-RR 2011, 654
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 09.12.2009 - 3 Sa 1150/09

    Auszahlung von Guthabenstunden aus Ausgleichskonto im Bauhauptgewerbe;

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 108/10
    Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Dezember 2009 - 3 Sa 1150/09 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 367/19

    Arbeitszeitkonto - Zeitgutschrift

    Dementsprechend müssen dem Arbeitnehmer nach § 5 Nr. 7.1 Abs. 2 BRTV in der Lohnabrechnung die im jeweiligen Monat auf dem Ausgleichskonto gutgeschriebenen Arbeitsstunden sowie der dafür einbehaltene Lohn bzw. die auf dem Ausgleichskonto abgebuchten Arbeitsstunden und der dafür gezahlte Lohn mitgeteilt werden (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 108/10 - Rn. 9, BAGE 137, 150) .

    Dieses Normverständnis bestätigt der tarifliche Gesamtzusammenhang, wenn das Nebeneinander von Arbeitszeit- und Entgeltkonto ua. von § 3 Nr. 1.43 Abs. 2 und Abs. 4 BRTV mit den Formulierungen "das Arbeitszeitguthaben und der dafür einbehaltene Lohn" bzw. "die dem Guthaben zugrunde liegenden Vorarbeitsstunden und das dafür gutgeschriebene Arbeitsentgelt" aufgegriffen wird (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 108/10 - Rn. 10, aaO) .

    Unter Berücksichtigung dessen, dass es sich um ein kombiniertes Arbeitszeit- und Entgeltkonto handelt, hat die Gutschrift oder Belastung des Arbeitszeitteils zwingende Auswirkungen auf den Entgeltteil, auch wenn dies im Falle von Tariflohnerhöhungen oder Verzinsungen des Geldguthabens nach § 3 Nr. 1.43 Abs. 1 Satz 4 BRTV nicht immer deckungsgleich sein muss (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 108/10 - Rn. 13, BAGE 137, 150; unzutreffend daher LAG Baden-Württemberg 16. Januar 2014 - 21 Sa 53/13 - Rn. 42) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht