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   BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22   

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BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22 (https://dejure.org/2023,340)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2023 - 5 AZR 108/22 (https://dejure.org/2023,340)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 108/22 (https://dejure.org/2023,340)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Abgestufte Darlegungs- und Beweislast bei unterschiedlicher Behandlung wegen Teilzeitarbeit; Gleiche Stundenvergütung geringfügig Beschäftigter im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten bei identischer Tätigkeit; Keine geringere Vergütung wegen besonderer steuer- und ...

  • rewis.io

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

  • Betriebs-Berater

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stundenlohn für geringfügig Beschäftigte - und die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geringfügig Beschäftigte - und der Grundsatz der Lohngleichheit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - auch für Minijobber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - auch in Teilzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gilt auch für Teilzeitbeschäftigte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Minijobber müssen gleichen Lohn erhalten wie Vollzeitbeschäftigte!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohngleichheit für Minijobber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flexible Stundenplanung rechtfertigt kein niedrigeres Gehalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Minijobber - Keine richtigen Arbeitnehmer*innen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung - gleicher Lohn auch für geringfügig Beschäftigte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilzeitjob kein Grund für niedrigeren Stundenlohn - Weisungsrecht des Arbeitgebers rechtfertigt keinen höheren Lohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Abgestufte Darlegungs- und Beweislast bei unterschiedlicher Behandlung wegen Teilzeitarbeit; Gleiche Stundenvergütung geringfügig Beschäftigter im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten bei identischer Tätigkeit; Keine geringere Vergütung wegen besonderer steuer- und ...

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lohngleichheit für Minijobber: Geringfügigkeit ja, aber bitte nicht beim Stundenlohn

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Differenzvergütungsansprüche eines im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses tätigen Rettungsassistenten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1602
  • ZIP 2023, 987
  • MDR 2023, 992
  • EuZW 2023, 520
  • NZA 2023, 570
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 24/20

    Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
    Eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG 23. März 2021 - 3 AZR 24/20 - Rn. 11 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) .

    Die unterschiedliche Behandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer untereinander wird von dem Verbot des § 4 Abs. 1 TzBfG erfasst, wenn eine Gruppe der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt und eine andere Gruppe der Teilzeitbeschäftigten von bestimmten Leistungen ausgeschlossen wird (vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 24/20 - Rn. 27 mwN) .

    cc) Das Verbot der Diskriminierung gilt auch, wenn sich die Ungleichbehandlung lediglich mittelbar ergibt (vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 24/20 - Rn. 11; 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 37; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 48 mwN, BAGE 165, 1; aA MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 16) .

    Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich am Zweck der Leistung zu orientieren (vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 24/20 - Rn. 15; 29. Januar 2020 - 4 ABR 26/19 - Rn. 28, BAGE 169, 351) .

  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

    Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
    Diese liegen nur vor, wenn die in Rede stehende Ungleichbehandlung einem echten Bedarf entspricht und zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist (vgl. EuGH 1. März 2012 - C-393/10 - [O'Brien] Rn. 64 mwN; vgl. zu § 4 Nr. 1 Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge 9. Februar 2017 - C-443/16 - [Rodrigo Sanz] Rn. 42; vgl. auch BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 26/19 - Rn. 28, BAGE 169, 351) .

    Es ist Sache des nationalen Gerichts zu beurteilen, ob objektive Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. EuGH 7. April 2022 - C-236/20 - [Ministero della Giustizia ua.] Rn. 54; 1. März 2012 - C-393/10 - [O"Brien] Rn. 65) .

  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 26/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berechnung der

    Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
    Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich am Zweck der Leistung zu orientieren (vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 24/20 - Rn. 15; 29. Januar 2020 - 4 ABR 26/19 - Rn. 28, BAGE 169, 351) .

    Diese liegen nur vor, wenn die in Rede stehende Ungleichbehandlung einem echten Bedarf entspricht und zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist (vgl. EuGH 1. März 2012 - C-393/10 - [O'Brien] Rn. 64 mwN; vgl. zu § 4 Nr. 1 Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge 9. Februar 2017 - C-443/16 - [Rodrigo Sanz] Rn. 42; vgl. auch BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 26/19 - Rn. 28, BAGE 169, 351) .

  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
    Sie erlauben dem Arbeitgeber aber nicht, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer geringer zu vergüten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (vgl. BAG 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 83, 168) .
  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95

    Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist

    Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
    Eine unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen lässt sich hieraus jedoch nicht rechtfertigen (st. Rspr., vgl. BAG 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - Rn. 36, BAGE 122, 215; 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - zu II 2 c cc der Gründe, BAGE 82, 344; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B II 2 d gg der Gründe, BAGE 79, 236) .
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
    Die am 8. Februar 2015 nach Inkrafttreten des MiLoG zum 1. Januar 2015 vereinbarte Klausel erfasst ihrem Wortlaut nach entgegen § 3 Satz 1 MiLoG auch den gesetzlichen Mindestlohn (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 14; 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 36, BAGE 163, 282) .
  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19

    Nettolohnklage - Geringfügige Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
    Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte (BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 10 ff.) .
  • BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 538/93

    Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
    Insbesondere hat sie nicht vorgetragen, dass sie zu einer geringeren Vergütung als 17, 00 Euro brutto pro Stunde nicht genügend hauptamtliche Rettungsassistenten finden würde, um die von ihr vorgesehenen Stellen zu besetzen (vgl. dazu BAG 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 - zu III 2 b der Gründe) .
  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

    Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
    Der Arbeitgeber darf durch die Entlohnung die Anpassungsfähigkeit des Arbeitnehmers an unterschiedliche Arbeitszeiten besonders vergüten, wenn er darlegt, dass die zeitliche Flexibilität für die Ausführung der dem Arbeitnehmer übertragenen spezifischen Aufgaben von Bedeutung ist (vgl. EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] Rn. 25; 17. Oktober 1989 - C-109/88 - [Danfoss] Rn. 22) .
  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 412/21

    Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L)

    Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
    Ein wesentlicher materieller Unterschied folgt daraus in der Sache nicht, denn die Maßstäbe, anhand derer die Ungleichbehandlung nach § 4 Abs. 1 TzBfG und nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. hierzu zuletzt BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 412/21 - Rn. 30) zu messen ist, stimmen weitgehend überein (ErfK/Preis 23. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 22) .
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21

    Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06

    Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd.

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

  • EuGH, 09.02.2017 - C-443/16

    Rodrigo Sanz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12

    Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis - Schlechterstellung von

  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01

    Anteilmäßige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für ältere,

  • BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18

    Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

  • EuGH, 07.04.2022 - C-236/20

    Ministero della Giustizia u.a. (Status der italienischen Friedensrichter)

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer

  • BAG, 22.11.2016 - 9 AZB 41/16

    Beamtete Professorin als Ärztliche Direktorin an einem Universitätsklinikum -

  • BAG, 17.06.2020 - 7 AZR 398/18

    Auflösende Bedingung - Abberufung als Geschäftsführerin

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

  • LAG München, 19.01.2022 - 10 Sa 582/21

    Unzulässige Differenzierung im Stundenlohn

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 266/11

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit und wegen

  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 168/23

    Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit - Anpassung der Vergütung

    Lediglich zum Schutz der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer untersagt es - entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben durch die Richtlinie 97/81/EG - deren Diskriminierung (auch) bei der Vergütung, indem den Teilzeitbeschäftigten in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ein dem Pro-rata-temporis-Grundsatz entsprechender Anspruch auf Vergütung eingeräumt wird (vgl. BAG 18. Januar 2023 - 5 AZR 108/22 - Rn. 15 mwN, Rn. 27) .
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2023 - 13 Sa 1071/21

    Darlehen; Type Rating

    Allerdings ist nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast zu verfahren, wenn der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- und Beweislast nicht nachkommen kann, weil er ihm nicht zugängliche Tatsachen aus der Sphäre des Arbeitgebers darlegen muss (vgl. nur BAG 18.01.2023 - 5 AZR 108/22 - RN 21; BAG 04.12.2013 - 7 AZR 290/12 - juris RN 26).
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