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   BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1102/77   

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BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1102/77 (https://dejure.org/1979,11169)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1979 - 5 AZR 1102/77 (https://dejure.org/1979,11169)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1102/77 (https://dejure.org/1979,11169)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1102/77
    Nach Klärung der Statusfrage haben die Parteien Gelegenheit zu Verhandlungen über umstrittene Arbeitsbedingungen; notfalls muß darüber in einem Folgeprozeß entschieden werden (BAG AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit [betr.: Filmhersteller] - [zu I 2 der Gründe]; Urteil des Senats vom 15- März 1978 - 5 AZR 819/76 - [betr.: Filmautor und Regisseur] - AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu A der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Das hat der Senat in dem zu II genannten nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil (vom 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 -) näher begründet; auf die Ausführungen dieses Urteils, insbesondere zu B II 1 und 2 der Gründe wird verwiesen.

    Damit hat das Berufungsgericht auf das Abgrenzungsmerkmal abgestellt, das der Senat auch bisher für wesentlich erachtet hat (vgl. Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 - AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit - [betr.: Filmautor und Regisseur] - [zu B II 1 und 2 der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • LAG Köln, 19.12.1983 - 8 Sa 687/75
    Auszug aus BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1102/77
    hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 1979 durch die Vor sitzende Richterin Professorin Dr. Hilger, die Richter Dr. Heither und Matthes sowie die ehrenamtlichen Richter Dr. Blasig und Polcyn für Recht erkannt: 1. Die Revision des Beklagten gegen das Ur teil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. November 1977 - 8 Sa 687/75 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 753/75

    Abhängigkeit - Feststellungsklage - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht -

    Auszug aus BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1102/77
    Das allein ist maßgebend, nicht aber, auf welche Weise der Beklagte diese redaktionsübergreifende Mitarbeit im einzelnen organisierte (vgl. dazu BAG AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit [betr.: Filmhersteller] - [zu II 2 a der Gründe]).
  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

    Auszug aus BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1102/77
    Ein solcher Mangel wäre auch von Amts wegen - ohne daß es einer Verfahrensrüge bedarf - zu beachten (BGHZ 5, 240 [246]).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76

    Arbeitnehmerstatus eines freien Mitarbeiters bei einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1102/77
    Im Einzelfall kann allerdings ein Mitarbeiter des Rundfunks auch dann Arbeitnehmer sein, wenn er nicht über den einzelnen Auftrag hinaus zeitlich gebunden ist (vgl. BAG vom 15. März 1978 - 5 AZR 818/76 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Abhängigkeit [betr.: Fernsehredakteur und Reporter II] - [zu II 2 b der Gründe]).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    1. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 134/76, 5 AZR 498/76, 5 AZR 753/75 -, vom 20. September 1978 - 5 AZR 1101/77 -, vom 13. Dezember 1978 - 5 AZR 487/77 -, vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1102/77 -, vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - und vom 16. Juli 1980 - 5 AZR 339/78 - verletzen Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83
    Die Klägerin, die.seit 1967 für die beklagte Rundfunkanstalt als Redakteurin tätig ist, hatte durch drei Instanzen den Status einer Arbeitnehmerin erstritten (zuletzt BAG Urteil vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1102/77 -).

    richt anhängigen Rechtsstreits 5 AZR 155/82 (früher 5 AZR 1102/77= LAG.

    Hilfsweise festzustellen, daß das Arbeitsverhältnis vom 21. Juli/26. August 1980 jedenfalls mit der endgültigen Entscheidung im Statusprozeß Bundesarbeitsgericht - 5 AZR 1102/77 - endet.

    Ferner wird auf die Berufung des Beklagten fest gestellt, daß das Arbeitsverhältnis laut Vertrag vom 21.7.1980/26.8.1980 mit einer endgültigen (für die Klägerin negativen) Entscheidung im Statusprozeß (BAG 5 AZR 1102/77 = 5 AZR 155/82) endet.

    1. Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 475/80 - die Geschäftsgrundlage des zwischen den Parteien im Hinblick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 1982 - 5 AZR 1102/77 - abgeschlossenen Arbeitsvertrages weggefallen, ist, so daß gemäß § 242 BGB eine Anpassung an die geänderten Verhältnisse zu erfolgen hatte.

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
    Durch Ur teil vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1102/77 - hat der Senat die Revision des Beklagten zurückgewiesen.
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