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   BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10   

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https://dejure.org/2011,4660
BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10 (https://dejure.org/2011,4660)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2011 - 5 AZR 112/10 (https://dejure.org/2011,4660)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2011 - 5 AZR 112/10 (https://dejure.org/2011,4660)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Tarifliche Zulage - anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung - Vertragsauslegung

  • openjur.de

    Tarifliche Zulage; anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung; Vertragsauslegung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifliche Zulage - anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung - Vertragsauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 15 Abs 2.1 TVöD-K
    Tarifliche Zulage - anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung - Vertragsauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 15 Abs 2.1 TVöD-K
    Tarifliche Zulage - anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung - Vertragsauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Zulage nach § 15 Abs. 2.1 TVöD-K als gegenleistungsunabhängiger Teil der monatlichen Vergütung; Anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung

  • rewis.io

    Tarifliche Zulage - anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung - Vertragsauslegung

  • ra.de
  • rewis.io

    Tarifliche Zulage - anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung - Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Zulage nach § 15 Abs. 2.1 TVöD-K als gegenleistungsunabhängiger Teil der monatlichen Vergütung; Anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 880
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10
    Zwischen den Parteien steht in der Revisionsinstanz außer Streit, dass sich nach der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 9. Juni 2010 - 5 AZR 498/09 - Rn. 20 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 82; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 16 ff., ZTR 2011, 150, jeweils mwN) die Vergütung der Klägerin nach dem TVöD-K richtet und sie demgemäß auch die in § 15 Abs. 2.1 TVöD-K geregelte Zulage beanspruchen kann.

    Er umfasst deshalb entsprechend dem allgemeinen Sprachgebrauch alle finanziellen Leistungen, die der Arbeitsvertrag oder das dort in Bezug genommene tarifliche Regelungswerk als monatlich zahlbare Gegenleistung für die von der Klägerin erbrachte Arbeitsleistung vorsieht (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 41, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (zum Auslegungsmaßstab vgl. BAG 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 24 mwN, BAGE 126, 198) .
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10
    Dabei kann das Revisionsgericht die Auslegung uneingeschränkt selbst vornehmen (vgl. BAG 26. September 2007 - 5 AZR 808/06 - Rn. 13, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 13) .
  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10
    Zwischen den Parteien steht in der Revisionsinstanz außer Streit, dass sich nach der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 9. Juni 2010 - 5 AZR 498/09 - Rn. 20 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 82; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 16 ff., ZTR 2011, 150, jeweils mwN) die Vergütung der Klägerin nach dem TVöD-K richtet und sie demgemäß auch die in § 15 Abs. 2.1 TVöD-K geregelte Zulage beanspruchen kann.
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10
    Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 155; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 18, BAGE 128, 73) , der keine der Parteien entgegengetreten ist.
  • LAG Hamm, 30.09.2009 - 2 Sa 1209/08

    Anspruch auf ungekürzte Zulage aufgrund Ergänzungsvereinbarung zur

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. September 2009 - 2 Sa 1209/08 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat.
  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10
    Zwischen den Parteien steht in der Revisionsinstanz außer Streit, dass sich nach der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 9. Juni 2010 - 5 AZR 498/09 - Rn. 20 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 82; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 16 ff., ZTR 2011, 150, jeweils mwN) die Vergütung der Klägerin nach dem TVöD-K richtet und sie demgemäß auch die in § 15 Abs. 2.1 TVöD-K geregelte Zulage beanspruchen kann.
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10
    Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 155; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 18, BAGE 128, 73) , der keine der Parteien entgegengetreten ist.
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10
    Insoweit entsprach es dem bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ebenfalls maßgeblichen übereinstimmenden Verständnis der Parteien (vgl. dazu BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 27 mwN, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 13) zurzeit der Anlehnung der Vergütung an den BAT, dass die gesamte monatliche Vergütung in Gestalt nicht nur der Grundvergütung, sondern auch des Ortszuschlags und der allgemeinen Zulage gekürzt zu zahlen war.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.07.2011 - 10 Sa 668/11

    Vertragliche Höchstarbeitszeit - Vertragsauslegung - Straßentransport

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG, Urteil vom 23. März 2011 - 5 AZR 112/10 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11

    Festlohn - Absenkung durch Arbeitgeber

    Solche Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalen beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG, 23.03.2011, 5 AZR 112/10, ZTR 2011, 494 m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 19 Sa 748/11

    Einseitige Anpassung einer Vergütungsabrede durch Arbeitgeber

    Solche Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragpartnern unter Abwägung der Interessen der normalen beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind ( BAG, vom 23.03.2011, 5 AZR 112/10, Rdnr. 15 mit weiterem Nachweis, juris).
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