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   BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86   

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https://dejure.org/1987,269
BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86 (https://dejure.org/1987,269)
BAG, Entscheidung vom 07.10.1987 - 5 AZR 116/86 (https://dejure.org/1987,269)
BAG, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 (https://dejure.org/1987,269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einführung eines elektronischen Überwachungsprogramms mit verdeckten Videokameras in einer Verkaufseinrichtung der Vereinigten Staaten von Amerika - Zuständigkeit deutscher Arbeitgerichte und Anwendbarkeit deutschen Rechts - Eingriff in Souveränitätsrechte - ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

  • bag-urteil.com

    Videoüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 92
  • BB 1988, 137
  • DB 1988, 403
  • JR 1988, 264
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht und vom 6. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 - BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).

    Nach allgemeiner Rechtsauffassung bedarf es zur Konkretisierung des Persönlichkeitsrechts stets einer Güter- und Interessenabwägung, da dem Persönlichkeitsrecht des einen vielfach gleichwertige oder schutzwürdige Interessen und Pflichten anderer gegenüberstehen (vgl. Senatsurteil vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).

  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86
    Ein Unterlassungsanspruch wird aber schon dann gewährt, wenn ein erster Eingriff drohend bevorsteht (RGZ 151, 239, 246; BGHZ 2, 394; Baur, Lehrbuch des Sachenrechts, 14. Aufl. 1987, S. 107, § 12 IV 2 a; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 2. Band, 12. Aufl. 1981, S. 694, § 76).
  • BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81

    Anspruch auf Vernichtung des Personalfragebogens

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht und vom 6. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 - BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86
    Hierfür ist das Feststellungsinteresse trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ohnehin in aller Regel zu bejahen (st. Rechtsprechung des BAG z. B. BAGE 1, 60, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 12, 290, 292 = AP Nr. 40 zu § 156 ZPO; Urteil des Senats vom 16. August 1962 - 5 AZR 366/61 - AP Nr. 1 zu Saarland, ArbeitsrechtseinführungsG) .
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61

    Feststellungsantrag - Eingruppierungsstreit - Feststellungsinteresse - Verjährung

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86
    Hierfür ist das Feststellungsinteresse trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ohnehin in aller Regel zu bejahen (st. Rechtsprechung des BAG z. B. BAGE 1, 60, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 12, 290, 292 = AP Nr. 40 zu § 156 ZPO; Urteil des Senats vom 16. August 1962 - 5 AZR 366/61 - AP Nr. 1 zu Saarland, ArbeitsrechtseinführungsG) .
  • BAG, 30.11.1962 - 3 AZR 86/59

    Anwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86
    Bei Prozeßrügen nach § 139 ZPO hat der Rechtsmittelkläger im einzelnen anzugeben, welche Fragen hätten gestellt werden müssen, und was er darauf erwidert hätte (st. Rechtsprechung, z. B. BAGE 13, 340, 344 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO; BAG Urteil vom 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69

    Kündigungsschutz bei Massenentlassungen - Arbeitnehmer bei

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86
    Davon geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. etwa Urteile vom 3. Juli 1969 - 2 AZR 424/68 - AP Nr. 1 zu § 46 TV AL II; Urteil vom 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 336 = AP Nr. 11 zu § 15 KSchG; Urteil vom 9. Dezember 1971 - 2 AZR 118/71 - BAGE 24, 57 = AP Nr. 3 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut; vgl. auch Beitzke, AR-Blattei, "Stationierungsstreitkräfte I, Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer", B (vor I).
  • BAG, 09.12.1971 - 2 AZR 118/71

    Gericht für Arbeitssachen - Kündigungsschutzklage - Stationierte ausländische

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86
    Davon geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. etwa Urteile vom 3. Juli 1969 - 2 AZR 424/68 - AP Nr. 1 zu § 46 TV AL II; Urteil vom 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 336 = AP Nr. 11 zu § 15 KSchG; Urteil vom 9. Dezember 1971 - 2 AZR 118/71 - BAGE 24, 57 = AP Nr. 3 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut; vgl. auch Beitzke, AR-Blattei, "Stationierungsstreitkräfte I, Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer", B (vor I).
  • BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86
    Bei Prozeßrügen nach § 139 ZPO hat der Rechtsmittelkläger im einzelnen anzugeben, welche Fragen hätten gestellt werden müssen, und was er darauf erwidert hätte (st. Rechtsprechung, z. B. BAGE 13, 340, 344 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO; BAG Urteil vom 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 21.02.1979 - 5 AZR 568/77

    Bekanntgabe - Aushang - Fristlose Entlassung - Fristlose Kündigung - Widerruf -

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht und vom 6. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 - BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 18/86

    Zustimmung des Betriebsrats bei der Einführung technischer Überwachungssysteme in

  • BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 499/83

    Prozeßstandschaft der Bundesrepublik - Entsendestaat - Deutsche Gerichtsbarkeit -

  • BAG, 03.07.1969 - 2 AZR 424/68

    Arbeitsverhältnisse der deutschen Arbeitnehmer - Streitkräfte - Befristeter

  • BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

  • BAG, 16.08.1962 - 5 AZR 366/61

    Anhebung eines Arbeitseinkommens - Angemessene Vergütung - Kaufkraftdifferenz -

  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 89/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit einer Fststellungsklage

  • RG, 15.05.1936 - II 196/35

    1. Über das Erfordernis der Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems für

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90

    Unterlassungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland als

    Über die Zulässigkeit dieses Überwachungssystems hat der Senat bereits mit Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) entschieden.

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) keine Stellung nehmen müssen, weil die Klägerin sich damals gegen die Anwendung desselben Überwachungssystems mit einem Unterlassungsanspruch in Form einer Feststellungsklage gewehrt hat.

    Allerdings kann man von ihr verlangen, daß sie darauf hinwirkt, daß die Streitkräfte es unterlassen, sich jederzeit ohne konkreten Hinweis vorzubehalten, den Arbeitnehmer durch versteckt aufgestellte Videokameras einem lückenlosen Überwachungsdruck auszusetzen, wie der Senat bereits im Urteil vom 7. Oktober 1987 aaO..

    Deswegen muß die Beklagte im Rahmen ihrer Möglichkeiten mindestens zu klären versuchen, welche Maßnahmen AAFES in Zukunft ergreifen will, um den Anforderungen des Senatsurteils vom 7. Oktober 1987 aaO gerecht zu werden und auf die Berücksichtigung dieses Urteils einzuwirken.

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 AP, aaO).

    Ein Unterlassungsanspruch wird aber schon dann gewährt, wenn ein erster Eingriff drohend bevorsteht (Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 aaO, zu III 2 der Gründe, m. w. N.).

    Darauf hat die Vorinstanz in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 aaO zutreffend hingewiesen.

    Zwar können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 aaO, zu IV und V der Gründe).

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 117/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

    Über die Zulässigkeit dieses Überwachungssystems hat der Senat bereits mit Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) entschieden.

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) keine Stellung nehmen müssen, weil die Klägerin sich damals gegen die Anwendung desselben Überwachungssystems mit einem Unterlassungsanspruch in Form einer Feststellungsklage gewehrt hat.

    Allerdings kann man von ihr verlangen, daß sie darauf hinwirkt, daß die Streitkräfte es unterlassen, sich jederzeit ohne konkreten Hinweis vorzubehalten, den Arbeitnehmer durch versteckt aufgestellte Videokameras einem lückenlosen Überwachungsdruck auszusetzen, wie der Senat bereits im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP. a.a.O.) ausgeführt hat.

    Deswegen muß die Beklagte im Rahmen ihrer Möglichkeiten mindestens zu klären versuchen, welche Maßnahmen AAFES in Zukunft ergreifen will, um den Anforderungen des Senatsurteils vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) gerecht zu werden und auf die Berücksichtigung dieses Urteils einzuwirken.

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile von 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB. vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.).

    Ein Unterlassungsanspruch wird aber schon dann gewährt, wenn ein erster Eingriff drohend bevorsteht (Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O., zu III 2 der Gründe, m.w.N.).

    Darauf hat die Vorinstanz in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP. a.a.O.) zutreffend hingewiesen.

    Zwar können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP. a.a.O., zu IV und V der Gründe).

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 119/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

    Über die Zulässigkeit dieses Überwachungssystems hat der Senat bereits mit Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) entschieden.

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) keine Stellung nehmen müssen, weil die Klägerin sich damals gegen die Anwendung desselben Überwachungssystems mit einem Unterlassungsanspruch in Form einer Feststellungsklage gewehrt hat.

    Allerdings kann man von ihr verlangen, daß sie darauf hinwirkt, daß die Streitkräfte es unterlassen, sich jederzeit ohne konkreten Hinweis vorzubehalten, den Arbeitnehmer durch versteckt aufgestellte Videokameras einem lückenlosen Überwachungsdruck auszusetzen, wie der Senat bereits im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) ausgeführt hat.

    Deswegen muß die Beklagte im Rahmen ihrer Möglichkeiten mindestens zu klären versuchen, welche Maßnahmen AAFES in Zukunft ergreifen will, um den Anforderungen des Senatsurteils vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP. a.a.O.) gerecht zu werden und auf die Berücksichtigung dieses Urteils einzuwirken.

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile von 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.).

    Ein Unterlassungsanspruch wird aber schon dann gewährt, wenn ein erster Eingriff drohend bevorsteht (Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP. a.a.O., zu III 2 der Gründe, m.w.N.).

    Darauf hat die Vorinstanz in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) zutreffend hingewiesen.

    Zwar können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O., zu IV und V der Gründe).

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 120/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

    Über die Zulässigkeit dieses Überwachungssystems hat der Senat bereits mit Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) entschieden.

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) keine Stellung nehmen müssen, weil die Klägerin sich damals gegen die Anwendung desselben Überwachungssystems mit einem Unterlassungsanspruch in Form einer Feststellungsklage gewehrt hat.

    Allerdings kann man von ihr verlangen, daß sie darauf hinwirkt, daß die Streitkräfte es unterlassen, sich jederzeit ohne konkreten Hinweis vorzubehalten, den Arbeitnehmer durch versteckt aufgestellte Videokameras einem lückenlosen Überwachungsdruck auszusetzen, wie der Senat bereits im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) ausgeführt hat.

    Deswegen muß die Beklagte im Rahmen ihrer Möglichkeiten mindestens zu klären versuchen, welche Maßnahmen AAFES in Zukunft ergreifen will, um den Anforderungen des Senatsurteils vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) gerecht zu werden und auf die Berücksichtigung dieses Urteils einzuwirken.

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend des §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile von 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP. a.a.O.).

    Ein Unterlassungsanspruch wird aber schon dann gewährt, wenn ein erster Eingriff drohend bevorsteht (Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O., zu III 2 der Gründe, m.w.N.).

    Darauf hat die Vorinstanz in Übereinstimmung mit den Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) zutreffend hingewiesen.

    Zwar können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O., zu IV und V der Gründe).

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 121/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

    Über die Zulässigkeit dieses Überwachungssystems hat der Senat bereits mit Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) entschieden.

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) keine Stellung nehmen müssen, weil die Klägerin sich damals gegen die Anwendung desselben Überwachungssystems mit einem Unterlassungsanspruch in Form einer Feststellungsklage gewehrt hat.

    Allerdings kann man von ihr verlangen, daß sie darauf hinwirkt, daß die Streitkräfte es unterlassen, sich jederzeit ohne konkreten Hinweis vorzubehalten, den Arbeitnehmer durch versteckt aufgestellte Videokameras einem lückenlosen Überwachungsdruck auszusetzen, wie der Senat bereits im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) ausgeführt hat.

    Deswegen muß die Beklagte im Rahmen ihrer Möglichkeiten mindestens zu klären versuchen, welche Maßnahmen AAFES in Zukunft ergreifen will, um den Anforderungen des Senatsurteils vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) gerecht zu werden und auf die Berücksichtigung dieses Urteils einzuwirken.

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.).

    Ein Unterlassungsanspruch wird aber schon dann gewährt, wenn ein erster Eingriff drohend bevorsteht (Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O., zu III 2 der Gründe, m.w.N.).

    Darauf hat die Vorinstanz in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) zutreffend hingewiesen.

    Zwar können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O., zu IV und V der Gründe).

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 124/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

    Über die Zulässigkeit dieses Überwachungssystems hat der Senat bereits mit Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) entschieden.

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) keine Stellung nehmen müssen, weil die Klägerin sich damals gegen die Anwendung desselben Überwachungssystems mit einem Unterlassungsanspruch in Form einer Feststellungsklage gewehrt hat.

    Allerdings kann man von ihr verlangen, daß sie darauf hinwirkt, daß die Streitkräfte es unterlassen, sich jederzeit ohne konkreten Hinweis vorzubehalten, den Arbeitnehmer durch versteckt aufgestellte Videokameras einem lückenlosen Überwachungsdruck auszusetzen, wie der Senat bereits im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) ausgeführt hat.

    Deswegen muß die Beklagte im Rahmen ihrer Möglichkeiten mindestens zu klären versuchen, welche Maßnahmen AAFES in Zukunft ergreifen will, um den Anforderungen des Senatsurteils vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) gerecht zu werden und auf die Berücksichtigung dieses Urteils einzuwirken.

    vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.).

    Ein Unterlassungsanspruch wird aber schon dann gewährt, wenn ein erster Eingriff drohend bevorsteht (Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O., zu III 2 der Gründe, m.w.N.).

    Darauf hat die Vorinstanz in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) zutreffend hingewiesen.

    Zwar können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O., zu IV und V der Gründe).

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 116/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

    Über die Zulässigkeit dieses Überwachungssystems hat der Senat bereits mit Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) entschieden.

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) keine Stellung nehmen müssen, weil die Klägerin sich damals gegen die Anwendung desselben Überwachungssystems mit einem Unterlassungsanspruch in Form einer Feststellungsklage gewehrt hat.

    Allerdings kann man von ihr verlangen, daß sie darauf hinwirkt, daß die Streitkräfte es unterlassen, sich jederzeit ohne konkreten Hinweis vorzubehalten, den Arbeitnehmer durch versteckt aufgestellte Videokameras einem lückenlosen Überwachungsdruck auszusetzen, wie der Senat bereits im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) ausgeführt hat.

    Deswegen muß die Beklagte im Rahmen ihrer Möglichkeiten mindestens zu klären versuchen, welche Maßnahmen AAFES in Zukunft ergreifen will, um den Anforderungen des Senatsurteils vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) gerecht zu werden und auf die Berücksichtigung dieses Urteils einzuwirken.

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.).

    Ein Unterlassungsanspruch wird aber schon dann gewährt, wenn ein erster Eingriff drohend bevorsteht (Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 -, AP, a.a.O., zu III 2 der Gründe, m.w.N.).

    Darauf hat die Vorinstanz in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) zutreffend hingewiesen.

    Zwar können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O., zu IV und V der Gründe).

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 118/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 123/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

  • BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06

    Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 180/01

    Heimliche Videoüberwachung

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91

    Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von

  • LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden, Betriebsunfall bei nicht

  • LAG Hessen, 15.11.2005 - 15 Sa 1235/04

    Anspruch auf Entfernung von Schriftstücken betreffend den Gesundheitszustand des

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06

    Arbeitszeitverringerung - dringende betriebliche Ablehnungsgründe -

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2011 - 11 Ca 7326/10

    Kündigung zweier Ausschankmitarbeiter

  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97

    Video-Spähangriff eines Arbeitgebers gegen eine Kassiererin, Verstoß gegen das

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96

    Außerordentliche Kündigung eines Anerkennungstarifvertrages

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99

    Verwertungsverbot für DNA-Analyse im Kündigungsstreit

  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 43/92

    Stationierungsstreitkräfte - Mitwirkung der Hauptbetriebsvertretung bei

  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2011 - 9 BV 183/10

    Kündigung zweier Ausschankmitarbeiter

  • LAG Köln, 30.08.1996 - 12 Sa 639/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Beweisverwertungsverbot von mit

  • BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 35.85

    Video-Anlage - Beschäftigte - Arbeitsplatz - Installation - Versteckte

  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92

    Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung

  • LAG Hamm, 07.03.2007 - 18 Sa 1839/06

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Betriebsunfall, Verschulden, Zahlung von

  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 222/96

    Kaufkraftausgleich für Auslandsbedienstete

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 996/94

    Eingruppierung eines Energieanlagenelektronikers

  • ArbG Ludwigshafen, 06.06.2002 - 4 Ca 827/02
  • BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 284/93

    Tarifliche Schriftformklausel für übertragenen Urlaub

  • BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91

    Kündigung eines eingeschränkt arbeitsfähigen Feuerwehrmannes - Anbieten eines

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 214/95

    Eingruppierung: Diplombibliothekar an einer Behördenbücherei

  • BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 268/94

    Betriebsratsanhörung vor Kündigung von Heimarbeitern

  • BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • LAG Hessen, 02.10.2001 - 2 Sa 879/01

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Beleidigung des Arbeitgebers; Verwertung

  • BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 84/92

    Auslegung einer Kündigungserklärung - Begriff "fristlos" als Synonym für

  • LAG Hamm, 30.10.2002 - 18 Sa 1174/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsunfall, Verstoß gegen

  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 442/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des

  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00

    Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages

  • LG Itzehoe, 11.09.1997 - 7 (9) O 51/96

    Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • LAG Hamm, 26.05.2004 - 18 Sa 71/04

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1

  • BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 88/93

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach unwirksamer fristloser Kündigung

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2000 - 18 Ca 4036/00

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

  • BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 21.86

    Mitbestimmung eines Personalrates - Installation und Anwendung einer

  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 120/98

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Lehrers wegen Tätigkeit für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 4 TaBV 11/13

    Anspruch der Betriebsvertretung auf Zurverfügungstellung einer nicht an das EDV

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 122/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • LAG Hamm, 14.03.1997 - 15 Sa 1315/96

    Manipulationen am Kassenbestand im Rahmen von Kassenabstimmungen; Verwertbarkeit

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