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   BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 132/76   

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BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 132/76 (https://dejure.org/1977,295)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1977 - 5 AZR 132/76 (https://dejure.org/1977,295)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1977 - 5 AZR 132/76 (https://dejure.org/1977,295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Internationales Privatrecht - Geltungsbereich des deutschen Betriebsverfassungsrechts - Im Inland gelegener Betrieb eines ausländischen Unternehmens - Arbeitsvertragsstatut - Kündigung - Anhörung des Betriebsrates

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1124
  • BB 1978, 403
  • DB 1978, 451
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Soweit dieser präventive Kündigungsschutz nicht durchgreift, kann der Betriebsrat mit einem Widerspruch die individuelle Rechtsstellung des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess verbessern (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Halbs. 2 KSchG) und diesem unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG die Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens ermöglichen (BAG 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - zu 3 c der Gründe) .
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Sinn und Zweck dieser primär dem kollektiven Interessenschutz dienenden Bestimmung (BAG 30, 386; BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - AP Nr. 13 Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht; Heinze, Personalplanung, Einstellung und Kündigung, 1982, Rz 458) ist es allein, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, sein Mitbestimmungsrecht (Anhörungsrecht) ordnungsgemäß auszuüben, d. h. die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen und sich hierüber eine eigene Meinung bilden zu können.
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04

    Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

    Durch die Beteiligung des Betriebsrats vor dem Ausspruch der Kündigung soll dieser Gelegenheit erhalten, dem Arbeitgeber die Sicht und Überlegungen der Arbeitnehmerseite zum Kündigungsentschluss zur Kenntnis zu bringen, um ihm Gelegenheit zu geben, mögliche Bedenken zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG 13. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 - BAGE 30, 386, 390 f., zu III 2 a der Gründe; 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - AP Internat. Privatrecht Arbeitsrecht Nr. 13, zu 3 c der Gründe).
  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 2/77

    Wahlberechtigung zum Betriebsrat eines ständig ins Ausland entsandten

    Ein ständig zu einer Auslandsvertretung eines deutschen Unternehmens entsandter Angestellter ist auch dann nicht wahlberechtigt und wählbar zum Betriebsrat der Hauptgeschäftsstelle in der Bundesrepublik, wenn für dessen Arbeits verhältnis im übrigen deutsches Arbeitsrecht gilt (im Anschluß an das Urteil des Fünften Senats vom 9» November 1977 - 5 AZR 132/76 -).

    Dieses sog. Territorialitätsprinzip des Betriebsverfassungsrechts ist in der Rechtsprechung des Bundesarheitsgerichts (vgl. das Urteil des Fünften Senats vom 9. November "1977 - 5 AZR 132/76 - [demnächst] AP Nr. 13 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht) und vorwiegend auch in der Literatur an erkannt (Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 12. Aufl., § 1 Anm. 2; Dietz-Richardi, BetrVG, 5» Aufl., § 1 Vorbem. 2o; Galperin- Löwisch, BetrVG, 5 Aufl., § 1 Vorbem. 5; Kraft in Gemeinschaftskommentar zum BetrVG, § 1 Anm. 9; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7« Aufl., Bd. II, S. 1112 Fußnote 5; Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. Ill, S. 56; Beitzke, RdA 1951» S. 135» Simitis in Festschrift für Gerhard Kegel, S. 178 Fußnote 87>a.A. Gamillscheg, Internationales Arbeitsrecht, S. 37o ff 5 Schnorr von Carolsfeld, Arbeitsrecht, 2. Aufl., S. 421).

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Dieses soll neben dem Schutz des einzelnen Arbeitnehmers auch den Einfluß des Betriebsrats auf die Zusammensetzung der Belegschaft gewährleisten und deshalb in erheblichem Maße auch den Belangen der Belegschaft insgesamt dienen (BAG 30, 386 und BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 AP Nr. 13 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, zu 3 c der Gründe).
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Dieses soll neben dem Schutz des einzelnen Arbeitnehmers auch den Einfluß des Betriebsrats auf die Zusammensetzung der Belegschaft gewährleisten und dient deshalb in erheblichem Matte auch den Belangen der Belegschaft insgesamt (vgl. BAG AP Nr. 13 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht [ zu 3 c der Gründe ]).
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1665/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Zurückverweisung -

    Die Vorschrift dient ferner individualrechtlichen Zwecken, indem sie dem Arbeitnehmer im Fall des ordnungsgemäßen Widerspruchs einen Weiterbeschäftigungsanspruch einräumt, § 102 Abs. 5 BetrVG, gleichermaßen kollektiven Interessen, indem sie den Einfluss des Betriebsrats auf die Zusammensetzung der Belegschaft gewährleistet (BAG 09. November 1977 - 5 AZR 132/76 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 31) , und weist insoweit präventiven Charakter auf (Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 102 Rn 34; DKKW/Bachner, BetrVG, 12. Aufl., § 102 Rn 3) .
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1666/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung -

    Die Vorschrift dient ferner individualrechtlichen Zwecken, indem sie dem Arbeitnehmer im Fall des ordnungsgemäßen Widerspruchs einen Weiterbeschäftigungsanspruch einräumt, § 102 Abs. 5 BetrVG, gleichermaßen kollektiven Interessen, indem sie den Einfluss des Betriebsrats auf die Zusammensetzung der Belegschaft gewährleistet (BAG 09. November 1977 - 5 AZR 132/76 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 31) , und weist insoweit präventiven Charakter auf (Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 102 Rn 34; DKKW/Bachner, BetrVG, 12. Aufl., § 102 Rn 3) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 120/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Die Vorschrift dient ferner individualrechtlichen Zwecken, indem sie dem Arbeitnehmer im Fall des ordnungsgemäßen Widerspruchs einen Weiterbeschäftigungsanspruch einräumt, § 102 Abs. 5 BetrVG, gleichermaßen kollektiven Interessen, indem sie den Einfluss des Betriebsrats auf die Zusammensetzung der Belegschaft gewährleistet (BAG 09. November 1977 - 5 AZR 132/76 - EzA § 192 BetrVG 1972 Nr. 31) , und weist insoweit präventiven Charakter auf (Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 102 Rn 34; DKKW/Bachner, BetrVG,12. Aufl., § 102 Rn 3) .
  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

    In diesem Falle unterliegen auch die Betriebsangehörigen mit ausländischem Arbeitsvertragsstatut dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz und damit den Beteiligungsrechten des Betriebsrates (Urteil des Fünften Senats vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - AP Nr. 13 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, mit weiteren Nachweisen; Auffarth, Betriebsverfassung und Auslandsbeziehungen, Festschrift für Hilger/Stumpf, 1983, S. 31 ff.).

    Das Betriebsverfassungsgesetz gilt auch hinsichtlich derjenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis sich nach ausländischem Arbeitsrecht richtet (BAG Urteil vom 9. November 1977, aaO).

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1667/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung -

  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 28/80

    Betriebsversammlungen - Auslandsbezug

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 192/86

    Kündigung eines Auslandsarbeitsverhältnisses

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 648/95

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes i.R.d. Rechtsprechung über einen

  • LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06

    Beteiligung des Betriebsrates im Rahmen seines Restmandats im Falle der

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 175/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 119/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 177/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 116/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 123/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 118/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 125/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 832/95

    Betriebsbedingte Kündigung - Konsulatsangestellte

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 24/83
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 8/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

  • LAG Niedersachsen, 06.03.2006 - 17 Sa 85/06

    Rechtwirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; Beteiligung des Betriebsrats vor

  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 417/90

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens -

  • BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85

    Anspruch des Arbeitgebers auf Lohnsteuererstattung durch den Arbeitnehmer bei

  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 627/84

    In Jugoslawien abgeschlossener Arbeitsvertrag - Anspruch auf höheres

  • ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20

    Corona, Covid 19, Verpflichtung zur Offenbarung einer Nebentätigkeit

  • BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84

    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe -

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