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   BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12   

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https://dejure.org/2013,42056
BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12 (https://dejure.org/2013,42056)
BAG, Entscheidung vom 23.10.2013 - 5 AZR 135/12 (https://dejure.org/2013,42056)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 (https://dejure.org/2013,42056)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Ausgleichsquittung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 397 Abs 1 BGB
    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur einer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterzeichneten Ausgleichsquittung; Ausschluss des Anspruchs eines Leiharbeitnehmers auf Equal Pay durch Unterzeichnung der "Ausgleichsquittung"; Berechnung des Arbeitslohns eines Stammarbeitnehmers

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Erlöschen des Anspruchs auf "Equal Pay" durch Unterzeichnung einer vom Arbeitgeber vorformulierten "Ausgleichsquittung"

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt - Ausgleichsquittung

  • rewis.io

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur einer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterzeichneten Ausgleichsquittung; Ausschluss des Anspruchs eines Leiharbeitnehmers auf Equal Pay durch Unterzeichnung der "Ausgleichsquittung"; Berechnung des Arbeitslohns eines Stammarbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Rechtsnatur einer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterzeichneten Ausgleichsquittung; Ausschluss des Anspruchs eines Leiharbeitnehmers auf Equal Pay durch Unterzeichnung der "Ausgleichsquittung"; Berechnung des Arbeitslohns eines Stammarbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt (?equal pay?) ? Auslegung einer Ausgleichsquittung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichsquittung und "equal pay"-Anspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berechnung eines equal pay-Anspruchs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorformulierte "Ausgleichsquittung" ist allenfalls deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung - Verjährung - Urlaub

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vorformulierte "Ausgleichsquittung" ist allenfalls deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgleichsquittung außerhalb eines Aufhebungsvertrags oder Vergleichs hindert Geltendmachung nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 217
  • ZIP 2014, 642
  • MDR 2014, 411
  • NZA 2014, 200
  • BB 2014, 372
  • DB 2014, 1318
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12
    Der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt entsteht nach § 10 Abs. 4 AÜG mit jeder Überlassung jeweils für die Dauer der Überlassung (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) .

    Dazu muss für jeden Überlassungszeitraum ein Gesamtvergleich der Entgelte angestellt werden (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) .

    Außer Betracht bleibt lediglich echter Aufwendungsersatz (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 34 ff.) .

    a) Wendet der Entleiher in seinem Betrieb ein allgemeines Entgeltschema an, kann auf eine fiktive Eingruppierung des Leiharbeitnehmers in dieses Entgeltschema abgestellt werden (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12
    § 1 Abs. 2 Arbeitsvertrag verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 12 ff.) .

    Solche sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 15) .

    Als die arbeitsvertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch wird der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt mit dem arbeitsvertraglich für die Vergütung bestimmten Zeitpunkt fällig (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 42) .

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12
    Dazu muss für jeden Überlassungszeitraum ein Gesamtvergleich der Entgelte angestellt werden (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12
    Fehlt es an solchen, ist das anteilige Monatsentgelt auf der Basis eines Dreißigstel je Tag des Überlassungszeitraums, der in den nicht vollen Kalendermonat fällt, zu ermitteln (vgl. zur Umrechnung in Dreißigstel BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 22 ff., BAGE 141, 340; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 33) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12
    Fehlt es an solchen, ist das anteilige Monatsentgelt auf der Basis eines Dreißigstel je Tag des Überlassungszeitraums, der in den nicht vollen Kalendermonat fällt, zu ermitteln (vgl. zur Umrechnung in Dreißigstel BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 22 ff., BAGE 141, 340; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 33) .
  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12
    Dabei unterliegt die Auslegung der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr., vgl. zB BAG 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 661/03

    13. Monatsgehalt - Ausgleichsquittung

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12
    Soweit das Bundesarbeitsgericht angenommen hat, Ausgleichsklauseln, die ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche erfassen, seien regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss in Form eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses zu verstehen, betraf dies keine "Ausgleichsquittung" der im Streitfall verwendeten Art, sondern Ausgleichsklauseln in Prozess- oder außergerichtlichen Vergleichen sowie im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 107, 347; 28. Juli 2004 - 10 AZR 661/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 111, 315; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 a bb der Gründe, BAGE 114, 33; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 12, 49, BAGE 134, 111; 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 4, 24; 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 2, 20, BAGE 138, 136; 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 2, 11) .
  • BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07

    Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12
    § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt regelmäßig die Fälligkeit des Anspruchs voraus, weil erst von diesem Zeitpunkt an der Gläubiger nach § 271 Abs. 2 BGB mit Erfolg die Leistung fordern und den Ablauf der Verjährungsfrist durch Klageerhebung verhindern kann (BGH 8. Juli 2008 - XI ZR 230/07 - Rn. 17 mwN; ErfK/Preis 14. Aufl. §§ 194 - 218 BGB Rn. 8; Palandt/Ellenberger BGB 73. Aufl. § 199 Rn. 3) .
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12
    Soweit das Bundesarbeitsgericht angenommen hat, Ausgleichsklauseln, die ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche erfassen, seien regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss in Form eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses zu verstehen, betraf dies keine "Ausgleichsquittung" der im Streitfall verwendeten Art, sondern Ausgleichsklauseln in Prozess- oder außergerichtlichen Vergleichen sowie im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 107, 347; 28. Juli 2004 - 10 AZR 661/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 111, 315; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 a bb der Gründe, BAGE 114, 33; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 12, 49, BAGE 134, 111; 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 4, 24; 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 2, 20, BAGE 138, 136; 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 2, 11) .
  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12
    Ein deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis ist anzunehmen, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 124, 349) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11

    Keine Aussetzung nach § 97 Abs 5 ArbGG - Rechtsunwirksamkeit einer

  • BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Regelmäßig entsteht ein Anspruch iSv. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wenn er nach § 271 BGB fällig ist (BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 322/18 - Rn. 45; BGH 21. Juni 2018 - IX ZR 129/17 - Rn. 6) , weil der Gläubiger von diesem Zeitpunkt an nach § 271 Abs. 2 BGB mit Erfolg die Leistung fordern und den Ablauf der Verjährungsfrist durch Klageerhebung verhindern kann (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 11, BAGE 152, 75; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 24, BAGE 146, 217).
  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18

    Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Ein "Herunterrechnen" auf einen - fiktiven - Stundenlohn scheidet aus (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1046/12 - Rn. 38; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 32, BAGE 146, 217) .
  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Ein Erlassvertrag liegt vor, wenn die Parteien vom Bestehen einer bestimmten Schuld ausgehen, diese aber übereinstimmend als nicht mehr zu erfüllen betrachten (vgl. BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 14, BAGE 146, 217) .

    Eine solche Abgeltungsklausel ist - anders als in Fällen eines bereits zwischen den Parteien bestehenden Rechtsstreits (vgl. zu einer Ausgleichsklausel im gerichtlichen Vergleich BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21, BAGE 151, 382)  - bei objektiver Auslegung als deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis aufzufassen (vgl. BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 19, BAGE 146, 217) .

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