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   BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91   

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https://dejure.org/1992,422
BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91 (https://dejure.org/1992,422)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1992 - 5 AZR 15/91 (https://dejure.org/1992,422)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 (https://dejure.org/1992,422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG n.F. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e; § 65, § 73 Abs. 2, § 88, § 93 Abs. 2; SGG § 51 Abs. 1; AFG § 133 Abs. 1; GVG n.F. § 17a Abs. 5; ZPO § 565
    Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsverwaltung: Rechtsweg und Zulässigkeit einer Erteilungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 69, 204
  • MDR 1993, 58
  • NZA 1992, 996
  • BB 1992, 1360
  • DB 1992, 2199
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (32)

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 43/88

    Rechtsweg bei Klage auf Berichtigung einer gemäß § 133 AFG zu erteilenden

    Auszug aus BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91
    Dieser Auffassung hat sich das Bundessozialgericht mit Urteil vom 12. Dezember 1990 (- 11 RAr 43/88 - NJW 1991, 2101 = NZA 1991, 696) angeschlossen.

    Dafür sind folgende Erwägungen maßgebend: § 133 AFG begründet eine gegenüber der Arbeitsverwaltung bestehende öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Indienstnahme) des Arbeitgebers, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung mit den dort geforderten Angaben auszustellen (Senatsurteil vom 13. Juli 1988, BAGE 59, 169, 172 f. [BAG 13.07.1988 - 5 AZR 467/87] = AP Nr. 11 zu § 2 ArbGG 1979; BSGE 49, 291, 293; BSG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 43/88 - NJW 1991, 2101 = NZA 1991, 696).

    Das Bundessozialgericht (Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 43/88 -, aaO) hält im Anschluß an Gagel (AFG, § 133 Anm. 14 ff.) ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Berichtigung dann nicht für gegeben, wenn ein Verwaltungsverfahren läuft.

    Damit weicht der Senat von der Rechtsauffassung ab, die das Bundessozialgericht im Urteil vom 12. Dezember 1990 (- 11 RAr 43/88 NJW 1991, 2101, 2102) geäußert hat.

  • BAG, 13.07.1988 - 5 AZR 467/87

    Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Juli 1988 (BAGE 59, 169 [BAG 13.07.1988 - 5 AZR 467/87] = AP Nr. 11 zu § 2 ArbGG 1979) näher ausgeführt hat, wollte der Gesetzgeber damit alle Streitigkeiten über Arbeitspapiere den Arbeitsgerichten zuweisen, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 1. April 1976 (BAGE 28, 83 = AP Nr. 34 zu § 138 BGB) für eine Klage auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung den Rechtsweg zu den Sozialgerichten für gegeben erachtet hatte.

    Entscheidend ist darauf abzustellen, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge, wenn es wie hier um die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit geht, von Rechtssätzen des Arbeitsrechts oder des Sozialrechts geprägt wird (BGHZ 89, 250, 252; Senatsurteil vom 13. Juli 1988, BAGE 59, 169, 172 [BAG 13.07.1988 - 5 AZR 467/87] = AP, aaO, zu II 2 a der Gründe).

    b) In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat durch Urteil vom 13. Juli 1988 (aaO) entschieden, daß für Klagen auf Berichtigung einer gemäß § 133 Abs. 1 AFG zu erteilenden Arbeitsbescheinigung der Rechtsweg zu den Sozialgerichten und nicht zu den Arbeitsgerichten gegeben ist, da alle mit dem Inhalt einer Arbeitsbescheinigung nach § 133 Abs. 1 AFG zusammenhängenden Fragen öffentlich-rechtlicher Natur sind.

    Dafür sind folgende Erwägungen maßgebend: § 133 AFG begründet eine gegenüber der Arbeitsverwaltung bestehende öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Indienstnahme) des Arbeitgebers, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung mit den dort geforderten Angaben auszustellen (Senatsurteil vom 13. Juli 1988, BAGE 59, 169, 172 f. [BAG 13.07.1988 - 5 AZR 467/87] = AP Nr. 11 zu § 2 ArbGG 1979; BSGE 49, 291, 293; BSG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 43/88 - NJW 1991, 2101 = NZA 1991, 696).

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91
    In seinem Urteil vom 14. Februar 1991 (2 AZR 363/90 n. v.) hat der Zweite Senat zu § 73 Abs. 2, § 65 ArbGG n. F. die Auffassung vertreten, das Revisionsgericht sei an die Bejahung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit durch das Landesarbeitsgericht gebunden.

    Einer Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts nach § 45 Abs. 2 ArbGG bedurfte es nicht, da der Zweite Senat auf Anfrage der Abweichung durch Beschluß vom 19. Dezember 1991 (2 AZR 363/90) zugestimmt hat (§ 7 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bundesarbeitsgerichts).

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Sie werden arbeitsrechtlich als Konkretisierungen der privatrechtlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verstanden (vgl die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen; BAG vom 29.3.2001 - 6 AZR 653/99 - NZA 2003, 105; BAG vom 11.6.2003 - 5 AZB 1/03 - BAGE 106, 269 ; BAG vom 15.1.1992 - 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204, 210 ; BAG vom 13.5.1970 - 5 AZR 385/69 - BAGE 22, 332 ; BAG vom 30.1.1969 - 5 AZR 229/68 - BB 1969, 407 ; BAG vom 2.6.1960 - 2 AZR 168/59 - BB 1960, 983 ; Linck in Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 14. Aufl 2011, § 106, RdNr 56 mwN; Ring in Handkommentar zum Arbeitsrecht, 2. Aufl 2010, § 611 BGB, RdNr 658; vgl zum Begriff der Fürsorgepflicht auch Boemke in Handkommentar zum Arbeitsrecht, 2. Aufl 2010, § 611 BGB, RdNr 378 mwN, danach stellt die Fürsorgepflicht selbst keine eigenständige Pflicht, sondern ein Bündel einzelner Nebenpflichten dar und soll nach im Vordringen befindlicher Auffassung sogar ganz fallen gelassen werden) .
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Nur besondere Umstände können das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BAG 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204; BGH 4. März 1993 - I ZR 65/91 - DB 1993, 1276).
  • BAG, 05.10.2005 - 5 AZB 27/05

    Rechtsweg - sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten gegenüber der

    Der Annahme einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung des Beklagten steht nicht entgegen, dass die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eine auf § 242 BGB beruhende Nebenpflicht des Arbeitgebers begründen können (Senat 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204, 210 mwN; 11. Juni 2003 - 5 AZB 1/03 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 84 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 59).
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