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   BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01   

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https://dejure.org/2002,3893
BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 (https://dejure.org/2002,3893)
BAG, Entscheidung vom 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 (https://dejure.org/2002,3893)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 (https://dejure.org/2002,3893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter - Weisungsfreiheit einer Volkshochschullehrerin bezüglich der Gestaltung der Arbeitszeit und des Unterrichtsinhalts - Eingliederung in den Schulbetrieb wie eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; HGB § 84 Abs. 1, 2
    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01
    Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - nv.).

    Regelmäßig kann in solchen Kursen den Lehrkräften mehr Spielraum belassen bleiben (Senat 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - nv.).

  • LAG Niedersachsen, 09.02.2001 - 10 Sa 1155/00

    Feststellung einer Arbeitnehmereigenschaft eines Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Februar 2001 - 10 Sa 1155/00 - zum Teil aufgehoben.
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01
    Für die Abgrenzung von Bedeutung sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist (vgl. Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01
    Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - nv.).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01
    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, 314 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 8 R 761/14

    Musikschullehrer versicherungspflichtig beschäftigt

    Demnach sind Lehrer an Musikschulen nur dann als Arbeitnehmer anzusehen, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder im Einzelfall festzustellende Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit gegeben ist (BAG, Urteil v. 24.6.1992, 5 AZR 384/91, juris, Rdnr. 31; Urteil v. 29.5.2002, 5 AZR 161/01).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, sind nur dann Arbeitnehmer, wenn die Vertragsparteien das vereinbart haben oder sich aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, dass der für ein Arbeitsverhältnis erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit erreicht ist (vgl. BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02

    Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule

    Mit der beantragten Feststellung, zwischen den Parteien habe "mindestens" seit dem 1. Januar 1995 ein Arbeitsverhältnis bestanden, will der Kläger ersichtlich nur zum Ausdruck bringen, daß seiner Auffassung nach bereits vor dem 1. Januar 1995 ein Arbeitsverhältnis bestanden haben könnte, er gleichwohl aber im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits den Bestand des Arbeitsverhältnisses erst ab dem 1. Januar 1995 festgestellt wissen will (vgl. Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).

    Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - EzS 130/497; 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).

    Regelmäßig kann in solchen Kursen den Lehrkräften mehr Raum gelassen werden (Senat 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - aaO sowie Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - aaO).

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten

    Volkshochschuldozenten sind regelmäßig keine Arbeitnehmer, es sei denn, sie sind vergleichbar einer Lehrkraft an einer allgemein bildenden Schule in den Lehrbetrieb eingegliedert (BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

    b) Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - EzS 130 (Versicherungspflicht) Nr. 497; 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).
  • LAG Hamm, 27.01.2010 - 5 Sa 627/09

    Feststellungsklage zum Arbeitsverhältnis eines Lehrers in Justizvollzugsanstalt

    Vorstehende Grundsätze gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für Unterrichtstätigkeiten (BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, AP Nr. 167 zu § 611 BGB, unter II. 1. b) der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 -, AP Nr. 158 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, unter II. 2. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 -, AP Nr. 152 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, unter II. 2. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 104/95 -, NZA 1997, S. 600, unter II. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 7 AZR 31/91 -, NZA 1992, S. 1125, unter III. 3. der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Regelmäßig kann in solchen Kursen den Lehrkräften mehr Raum gelassen werden (BAG, Urteil vom 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 -, AP Nr. 158 zu § 611 BGB, Lehrer, Dozenten, unter II. 2. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 -, AP Nr. 152 zu § 611 BGB, Lehrer, Dozenten, unter II. 2. der Gründe mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 09.07.2003 - 9 AZR 595/02

    Arbeitsverhältnis kontra selbständige Tätigkeit - Lehrkraft an einer privaten

    Mit der beantragten Feststellung, zwischen den Parteien habe "mindestens" seit dem 1. Januar 1995 ein Arbeitsverhältnis bestanden, will der Kläger ersichtlich nur zum Ausdruck bringen, dass seiner Auffassung nach bereits vor dem 1. Januar 1995 ein Arbeitsverhältnis bestanden haben könnte, er gleichwohl aber im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits den Bestand des Arbeitsverhältnisses erst ab dem 1. Januar 1995 festgestellt wissen will (vgl. Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).

    Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 -5 AZR 104/95- BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 -5 AZR 289/99 - EzS 130/497; 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).

    Regelmäßig kann in solchen Kursen den Lehrkräften mehr Raum gelassen werden (Senat 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 -a.a.O. sowie Senat 29. Mai2002 -5 AZR 161/01 - a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
    Hinsichtlich der zu stellenden Leistungstests habe sie keine Vorgaben wie Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen (Hinweis auf Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil v. 29.5.2002, 5 AZR 161/01).

    Denn der Umschulungsrahmenlehrplan des Klägers enthält - auch unter Einbeziehung des Rahmenlehrplans der Kultusministerkonferenz - lediglich eine - zudem oftmals nur beispielhafte - Grobeinteilung der Lerninhalte (vgl. Angaben zu Ziff. 3 Schuldverhältnissen oder Ziff. 4 zu Eigentum und Besitz an Sachen) sowie eine Formulierung der Lernziele, ohne dass ersichtlich konkrete inhaltliche Vorgaben für die didaktische oder methodische Umsetzung der Lernziele näher bezeichnet werden (vgl. BAG, Urteil v. 29.5.2002, 5 AZR 161/01, AP Nr. 152 zu § 611 BGB).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2023 - 8 Sa 288/22

    Arbeitnehmergemeinschaft einer Sprachlehrkraft für Asylbegehrende

    Insoweit können methodische und didaktische Anweisungen zur Unterrichtsgestaltung für fremdbestimmte, persönliche Abhängigkeit sprechen, die Heranziehung zu Nebenarbeiten außerhalb der Unterrichtszeit - etwa zu (verpflichtenden) Fortbildungsveranstaltungen, Dienstbesprechungen, Notenkonferenzen, der Korrektur schriftlicher Arbeiten, der Beteiligung an der Abnahme von Prüfungen o. ä. - oder eine wesentliche Kontrolle der Tätigkeit zum Zwecke einer gestaltenden Einflussnahme (zu diesen Kriterien BAG 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 - Rn. 19; 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 - Rn. 22; 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 24; 15.02.2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 21; 21.11.2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 24, 35, 37; LAG Rheinland-Pfalz 02.03.2021 - 8 Sa 144/20 - Rn. 134 ).

    Und zum dritten steht auch dem Auftraggeber eines freien Dienstverhältnisses das Recht zu, dem freien Mitarbeiter Anweisungen hinsichtlich des Arbeitsergebnisses zu erteilen oder im Unterrichtsbereich einen Rahmenlehrplan mit einzelnen Schwerpunkten zu beauftragen, ohne damit konkrete inhaltliche Vorgaben für die didaktische oder methodische Umsetzung der Lernziele auszuweisen oder Art und Weise der Unterrichtsgestaltung konkret vorzugeben (so für die Unterrichtserteilung für Aussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge ausdrücklich BAG 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 - Rn. 22 ff.; ferner BAG 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 35; für die Erteilung von Deutschunterricht als Fremdsprache im Rahmen von Integrationskursen des BAMF ebenso SG Frankfurt 25.04.2017 - S 25 KR 320/11 - Rn. 58 ff.).

  • BFH, 02.12.2005 - VI R 16/03

    GmbH-Gesellschafter: Abgrenzung zur Arbeitnehmereigenschaft

    Letztlich kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände an (BSG-Urteile vom 17. Mai 2001 B 12 KR 34/00 R, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2002, 149; vom 29. Mai 2002 5 AZR 161/01, juris KARE 600006459).
  • LSG Sachsen, 08.09.2022 - L 9 KR 83/16

    VHS-Dozentin übt ihre Lehrtätigkeit in abhängiger Beschäftigung aus

  • SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99

    Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Herstellung des Kontakts zwischen

  • LAG Niedersachsen, 17.09.2002 - 13 Sa 605/02

    Fortbestehen des Feststellungsinteresse hinsichtlich einer Statusklage bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 1136/13
  • LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 9 KR 263/13

    Sozialversicherungspflicht eines für eine Fahrschule tätigen Fahrlehrers auf der

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 13 Sa 1381/02

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnis durch die Erteilung von

  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 179/09

    Krankenversicherung - abhängige Beschäftigung; Berufsfachschule; Dozent;

  • LSG Baden-Württemberg, 19.08.2005 - L 4 KR 2166/03

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Religionslehrerin - Selbständigkeit -

  • LAG Niedersachsen, 18.05.2001 - 10 Sa 1092/00

    Arbeitnehmerstatus von Lehrern in staatlich anerkannten Ergänzungsschulen

  • SG Wiesbaden, 28.05.2015 - S 8 R 414/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2014 - L 8 R 368/12

    Prüfung der Sozialversicherungspflichtigkeit einer Tätigkeit als Betreuungskraft

  • ArbG Freiburg, 05.02.2008 - 3 Ca 397/07

    Arbeitnehmerstatus - Lehrkraft an einer Abendrealschule aufgrund Honorarvertrag

  • SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13

    Versicherungspflicht eines Musiklehrers aufgrund der Tätigkeit als Gitarrenlehrer

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2010 - 23 U 174/09

    Rechtsweg für eine Klage auf Zahlung eines Honorars für im Rahmen eines

  • BSG, 07.10.2015 - B 12 KR 110/14 B
  • ArbG Iserlohn, 25.03.2009 - 1 Ca 1079/08

    Arbeitnehmereigenschaft, Lehrkraft in der Justizvollzugsanstalt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11
  • ArbG Berlin, 09.10.2003 - 1 Ca 4598/03
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